J A H R E S B E R I C H T
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Konzernanhang<br />
Die zum 01.01.2004 bestimmten beizulegenden Zeitwerte der drei genannten Objekte<br />
bilden als Ersatz für die Anschaffungskosten die Basis für die Bestimmung der<br />
Abschreibungen der Objekte über die Restlaufzeit der Miet- bzw. Leasingverträge.<br />
5. Finanzinstrumente<br />
• Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Schulden (held to<br />
maturity)<br />
• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Schulden (availablefor-sale)<br />
• Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Schulden.<br />
Die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente (finanzielle Vermögenswerte und<br />
Schulden) im Sinne von IAS 32 und IAS 39 umfassen bestimmte Finanzanlagen, Forderungen<br />
aus Lieferungen und Leistungen, Beteiligungen, Wertpapiere, liquide Mittel,<br />
kurz-/langfristige Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie<br />
bestimmte auf vertraglichen Vereinbarungen beruhende sonstige Vermögenswerte und<br />
Verbindlichkeiten.<br />
Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden<br />
Wert bilanziert. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen<br />
die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag.<br />
Der beizulegende Wert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder<br />
Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, kann der beizulegende Zeitwert mittels<br />
finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontieren der zukünftigen Zahlungsflüsse<br />
mit dem Marktzinssatz oder durch die Anwendung anerkannter Preismodelle<br />
ermittelt werden. Sollte eine Marktbewertung nicht möglich sein, erfolgt eine Bewertung<br />
zu Anschaffungskosten.<br />
Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise für eine Wertminderung<br />
eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte<br />
vorliegen.<br />
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden derzeit in die folgenden Kategorien<br />
unterteilt:<br />
• Darlehen und Forderungen<br />
Die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte<br />
und Schulden erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung<br />
der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz und überprüft<br />
die Klassifizierung zu jedem Stichtag.<br />
Das Unternehmen hat diverse Darlehen zu Zinssätzen zwischen 5% und 15% aufgenommen.<br />
Die erhaltenen Darlehen sind festverzinslich und unterliegen keiner Zinsanpassungsklausel.<br />
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mittels der<br />
Effektivzinsmethode gemäß IAS 17.25 verzinst.<br />
6. Latente Steuern<br />
Temporär voneinander abweichende Wertansätze in der Konzernbilanz und der Steuerbilanz<br />
der Einzelgesellschaften führen zu latenten Steuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten.<br />
Aktive latente Steuern werden auch gebildet für steuerliche Verlustvorträge,<br />
die in den Folgejahren genutzt werden können, die Realisierung muss mit<br />
hinreichender Sicherheit gewährleistet sein.<br />
Latente Steuern werden zur Berücksichtigung zukünftiger steuerlicher Folgen von temporären<br />
Differenzen zwischen den steuerlichen Bemessungsgrundlagen der Vermögenswerte<br />
und Schulden und deren Wertansätzen im IFRS-Abschluss sowie auf Verlustvorträge<br />
gebildet. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgt dabei auf Grundlage der<br />
vom Gesetzgeber zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erlassenen Regelungen für<br />
die Geschäftsjahre, in denen sich die Differenzen ausgleichen bzw. die Verlustvorträge<br />
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