J A H R E S B E R I C H T
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Konzernanhang<br />
Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung<br />
(§§ 229 ff. AktG), um in Gesamthöhe von Euro 17.490.800 Wertminderungen<br />
auszugleichen und sonstige Verluste zu decken sowie in Höhe von Euro 1.198.000 um<br />
Beträge in die – zum Ausgleich von Verlusten zuvor aufgelöste – Kapitalrücklage einzustellen.<br />
Die Kapitalherabsetzung wurde in der Weise durchgeführt, dass das nominelle<br />
Grundkapital ohne Zusammenlegung von Stückaktien herabgesetzt wird. Der<br />
auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von Euro 2,56<br />
beträgt nunmehr Euro 1,00.<br />
Zugleich hat die Hauptversammlung am 28. Oktober 2004 beschlossen, das auf Euro<br />
11.980.000 herabgesetzte Grundkapital gegen Sacheinlagen um Euro 11.820.000 auf<br />
Euro 23.800.000 durch Ausgabe von 11.820.000 neuen auf den Inhaber lautenden<br />
Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2004 zu erhöhen. Der Ausgabebetrag<br />
je neuer Aktie wurde auf den geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00<br />
zuzüglich eines Aufgeldes von Euro 0,10 festgesetzt. Das gesetzliche Bezugsrecht der<br />
Aktionäre wurde ausgeschlossen. Bis zur Eintragung der Kapitalherabsetzung und der<br />
anschließenden Kapitalerhöhung in das Handelsregister der CinemaxX AG wurden die<br />
Sacheinlagen, die am 28. Oktober 2004 vollständig erbracht waren, als „Zur Durchführung<br />
der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ innerhalb des<br />
Eigenkapitals ausgewiesen.<br />
Im Rahmen der Hauptversammlung am 28. Oktober 2004 wurde weiterhin ein neues<br />
genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 11.900.000 beschlossen, die Ermächtigung<br />
über ein genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 15.334.400 wurde aufgehoben. Die<br />
Eintragung der Satzungsänderung erfolgte am 13. Januar 2005.<br />
Die Regelungen innerhalb der Satzung über das bedingte Kapital wurden ebenfalls<br />
im Rahmen der Hauptversammlung am 28. Oktober 2004 ersatzlos aufgehoben. Die<br />
in diesem Zusammenhang erhaltenen Anleihen waren in 2004 vollständig zurückgezahlt<br />
worden. Die Eintragung der Satzungsänderung erfolgte am 13. Januar 2005.<br />
13. In Vorjahren mit der Kapitalrücklage verrechneter Firmenwert<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte, die bei der Erstkonsolidierung von fünf Tochterunternehmen<br />
nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts in den Jahren 1997 bis<br />
2001 entstanden sind, wurden nach den damaligen deutschen Rechnungslegungsvorschriften<br />
im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung in Höhe von TEUR 62.270 erfolgsneutral<br />
mit der Kapitalrücklage verrechnet.<br />
Bei der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS hat die CinemaxX AG vom Wahlrecht<br />
des IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der IFRS) Gebrauch gemacht, wonach auf eine<br />
rückwirkende Anwendung von IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) auf Unternehmenszusammenschlüsse<br />
vor dem Stichtag der IFRS Eröffnungsbilanz (1. Januar<br />
2004) verzichtet werden kann. Die bisherigen Kapitalkonsolidierungen nach HGB<br />
wurden daher für die oben genannten fünf Unternehmen beibehalten.<br />
Zur Verbesserung der Transparenz und der Aussagefähigkeit des Eigenkapitals wurden<br />
die in Vorjahren nach den bisherigen Rechnungslegungsgrundsätzen mit der Kapitalrücklage<br />
verrechneten Geschäfts- oder Firmenwerte gesondert innerhalb des auf die<br />
Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapitals ausgewiesen.<br />
14. Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung<br />
Die sich aus Währungskursänderungen in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung<br />
und dem Bilanzstichtag ergebenden Differenzen in den Eigenkapitalwerten<br />
der ausländischen Tochterunternehmen wurden in der Position "Ausgleichsposten<br />
aus der Währungsumrechnung" gesondert ausgewiesen.<br />
Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert überwiegend aus der Endkonsolidierung<br />
der MaxX Filmpalast AG, i.L..<br />
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