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J A H R E S B E R I C H T

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Konzernanhang<br />

Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung<br />

(§§ 229 ff. AktG), um in Gesamthöhe von Euro 17.490.800 Wertminderungen<br />

auszugleichen und sonstige Verluste zu decken sowie in Höhe von Euro 1.198.000 um<br />

Beträge in die – zum Ausgleich von Verlusten zuvor aufgelöste – Kapitalrücklage einzustellen.<br />

Die Kapitalherabsetzung wurde in der Weise durchgeführt, dass das nominelle<br />

Grundkapital ohne Zusammenlegung von Stückaktien herabgesetzt wird. Der<br />

auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von Euro 2,56<br />

beträgt nunmehr Euro 1,00.<br />

Zugleich hat die Hauptversammlung am 28. Oktober 2004 beschlossen, das auf Euro<br />

11.980.000 herabgesetzte Grundkapital gegen Sacheinlagen um Euro 11.820.000 auf<br />

Euro 23.800.000 durch Ausgabe von 11.820.000 neuen auf den Inhaber lautenden<br />

Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2004 zu erhöhen. Der Ausgabebetrag<br />

je neuer Aktie wurde auf den geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00<br />

zuzüglich eines Aufgeldes von Euro 0,10 festgesetzt. Das gesetzliche Bezugsrecht der<br />

Aktionäre wurde ausgeschlossen. Bis zur Eintragung der Kapitalherabsetzung und der<br />

anschließenden Kapitalerhöhung in das Handelsregister der CinemaxX AG wurden die<br />

Sacheinlagen, die am 28. Oktober 2004 vollständig erbracht waren, als „Zur Durchführung<br />

der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen“ innerhalb des<br />

Eigenkapitals ausgewiesen.<br />

Im Rahmen der Hauptversammlung am 28. Oktober 2004 wurde weiterhin ein neues<br />

genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 11.900.000 beschlossen, die Ermächtigung<br />

über ein genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 15.334.400 wurde aufgehoben. Die<br />

Eintragung der Satzungsänderung erfolgte am 13. Januar 2005.<br />

Die Regelungen innerhalb der Satzung über das bedingte Kapital wurden ebenfalls<br />

im Rahmen der Hauptversammlung am 28. Oktober 2004 ersatzlos aufgehoben. Die<br />

in diesem Zusammenhang erhaltenen Anleihen waren in 2004 vollständig zurückgezahlt<br />

worden. Die Eintragung der Satzungsänderung erfolgte am 13. Januar 2005.<br />

13. In Vorjahren mit der Kapitalrücklage verrechneter Firmenwert<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte, die bei der Erstkonsolidierung von fünf Tochterunternehmen<br />

nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts in den Jahren 1997 bis<br />

2001 entstanden sind, wurden nach den damaligen deutschen Rechnungslegungsvorschriften<br />

im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung in Höhe von TEUR 62.270 erfolgsneutral<br />

mit der Kapitalrücklage verrechnet.<br />

Bei der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS hat die CinemaxX AG vom Wahlrecht<br />

des IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der IFRS) Gebrauch gemacht, wonach auf eine<br />

rückwirkende Anwendung von IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) auf Unternehmenszusammenschlüsse<br />

vor dem Stichtag der IFRS Eröffnungsbilanz (1. Januar<br />

2004) verzichtet werden kann. Die bisherigen Kapitalkonsolidierungen nach HGB<br />

wurden daher für die oben genannten fünf Unternehmen beibehalten.<br />

Zur Verbesserung der Transparenz und der Aussagefähigkeit des Eigenkapitals wurden<br />

die in Vorjahren nach den bisherigen Rechnungslegungsgrundsätzen mit der Kapitalrücklage<br />

verrechneten Geschäfts- oder Firmenwerte gesondert innerhalb des auf die<br />

Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapitals ausgewiesen.<br />

14. Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung<br />

Die sich aus Währungskursänderungen in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung<br />

und dem Bilanzstichtag ergebenden Differenzen in den Eigenkapitalwerten<br />

der ausländischen Tochterunternehmen wurden in der Position "Ausgleichsposten<br />

aus der Währungsumrechnung" gesondert ausgewiesen.<br />

Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert überwiegend aus der Endkonsolidierung<br />

der MaxX Filmpalast AG, i.L..<br />

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