J A H R E S B E R I C H T
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Konzernanhang<br />
Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />
fällt Körperschaftsteuer in Höhe von 25% (2004: 25%) sowie ein Solidaritätszuschlag<br />
von 5,5% (2004: 5,5%) der festgesetzten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich<br />
unterliegen diese Gesellschaften sowie Tochterunternehmen in der Rechtsform einer<br />
Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit gemeindespezifischer<br />
Hebesätze bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften<br />
die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ab dem Veranlagungszeitraum<br />
2004 ist eine eingeschränkte Nutzung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen<br />
Verlustvorträge zu berücksichtigen (sog. Mindestbesteuerung). Dabei ist eine<br />
positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu TEuro 1.000 unbeschränkt, darüber<br />
hinausgehende Beträge bis maximal 60% um einen vorhandenen Verlustvortrag zu<br />
kürzen.<br />
Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für Personengesellschaften und für inund<br />
ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der<br />
Überleitungsrechnung unter den steuersatzbedingten Abweichungen ausgewiesen.<br />
in TEuro 31.12.2005 3112.2005<br />
Latente Steuern<br />
Latente Steuern<br />
aktiv passiv aktiv passiv<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.005 - 1.088 -<br />
Sachanlagen 2.431 - 2.610 -<br />
Finanzanlagen - 2 - 2<br />
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 20 - 51 -<br />
Finanzierungsleasing (IAS 17) 3.915 - 3.782 -<br />
Rückstellungen für konzerninterne Patronatserklärungen<br />
und Einzelwertberichtigungen - 11.679 - 9.755<br />
Sonstige Rückstellungen - 585 - 337<br />
Sonstige Verbindlichkeiten - 733 - 814<br />
Temporäre Differenzen 7.371 12.999 7.531 10.908<br />
Verlustvorträge 5.628 - 3.377 -<br />
Summe 12.999 12.999 10.908 10.908<br />
Die gewerbesteuerlichen Auswirkungen ergeben sich hauptsächlich aus der Hinzurechnung<br />
von Dauerschuldzinsen sowie Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung<br />
fremder Betriebsanlagegüter.<br />
Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen<br />
und steuerlichen Verlustvorträgen wie folgt:<br />
Aktive latente Steuern werden auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge<br />
angesetzt, sofern deren Realisierung in Zukunft hinreichend gesichert erscheint.<br />
Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden nur insoweit aktiviert, als der Konzern<br />
über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt oder als es wahrscheinlich<br />
ist, dass die betroffenen Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von<br />
maximal drei Jahren hinreichende zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, gegen<br />
die die steuerlichen Verlustvorträge genutzt werden können. Zum 31.12.2005 wurden<br />
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