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Konzernanhang<br />

Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />

fällt Körperschaftsteuer in Höhe von 25% (2004: 25%) sowie ein Solidaritätszuschlag<br />

von 5,5% (2004: 5,5%) der festgesetzten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich<br />

unterliegen diese Gesellschaften sowie Tochterunternehmen in der Rechtsform einer<br />

Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit gemeindespezifischer<br />

Hebesätze bestimmt. Die Gewerbesteuer mindert bei Kapitalgesellschaften<br />

die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ab dem Veranlagungszeitraum<br />

2004 ist eine eingeschränkte Nutzung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen<br />

Verlustvorträge zu berücksichtigen (sog. Mindestbesteuerung). Dabei ist eine<br />

positive steuerliche Bemessungsgrundlage bis zu TEuro 1.000 unbeschränkt, darüber<br />

hinausgehende Beträge bis maximal 60% um einen vorhandenen Verlustvortrag zu<br />

kürzen.<br />

Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für Personengesellschaften und für inund<br />

ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der<br />

Überleitungsrechnung unter den steuersatzbedingten Abweichungen ausgewiesen.<br />

in TEuro 31.12.2005 3112.2005<br />

Latente Steuern<br />

Latente Steuern<br />

aktiv passiv aktiv passiv<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 1.005 - 1.088 -<br />

Sachanlagen 2.431 - 2.610 -<br />

Finanzanlagen - 2 - 2<br />

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 20 - 51 -<br />

Finanzierungsleasing (IAS 17) 3.915 - 3.782 -<br />

Rückstellungen für konzerninterne Patronatserklärungen<br />

und Einzelwertberichtigungen - 11.679 - 9.755<br />

Sonstige Rückstellungen - 585 - 337<br />

Sonstige Verbindlichkeiten - 733 - 814<br />

Temporäre Differenzen 7.371 12.999 7.531 10.908<br />

Verlustvorträge 5.628 - 3.377 -<br />

Summe 12.999 12.999 10.908 10.908<br />

Die gewerbesteuerlichen Auswirkungen ergeben sich hauptsächlich aus der Hinzurechnung<br />

von Dauerschuldzinsen sowie Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung<br />

fremder Betriebsanlagegüter.<br />

Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen<br />

und steuerlichen Verlustvorträgen wie folgt:<br />

Aktive latente Steuern werden auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge<br />

angesetzt, sofern deren Realisierung in Zukunft hinreichend gesichert erscheint.<br />

Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden nur insoweit aktiviert, als der Konzern<br />

über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen verfügt oder als es wahrscheinlich<br />

ist, dass die betroffenen Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von<br />

maximal drei Jahren hinreichende zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, gegen<br />

die die steuerlichen Verlustvorträge genutzt werden können. Zum 31.12.2005 wurden<br />

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