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calida bodywear

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Der Verwaltungsrat wird gesamthaft für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Die laufende<br />

Amtsdauer endet mit der ordentlichen Generalversammlung zum Geschäftsjahr 2004.<br />

Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er wählt als Sekretär eine Person, die nicht dem Verwaltungsrat angehören muss<br />

und nicht Aktionär zu sein braucht. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist,<br />

ausgenommen ist der Fall von Art. 652g Abs. 2 OR. Er fasst seine Beschlüsse und vollzieht seine Wahlen mit der Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen. Der Präsident stimmt mit, bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid. Abstimmungen im<br />

Verwaltungsrat erfolgen offen. Schriftliche Beschlussfassung (auch mit Telefax) über einen gestellten Antrag ist zulässig, sofern<br />

nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt. Ein Beschluss ist angenommen, sofern ihm die Mehrheit sämtlicher<br />

Verwaltungsräte zustimmt. Auch solche Beschlüsse sind zu protokollieren.<br />

Der Verwaltungsrat hat einen Ausschuss bestellt, der neben der Begleitung und Unterstützung des Chief Executive Officers<br />

auch die Aufgabe eines «Audit Committee» und eines «Renumeration Committee» erfüllt. Ihm gehören der Präsident und der<br />

Vizepräsident des Verwaltungsrates an.<br />

Der Verwaltungsrat trifft sich in der Regel vier- bis fünfmal jährlich zu halb- bis eineinhalbtägigen Sitzungen. Im Geschäftsjahr<br />

2002 haben fünf Sitzungen stattgefunden.<br />

Der Ausschuss kommt in der Regel bis zu zwölfmal zu Sitzungen zusammen. Im Berichtsjahr haben neun Sitzungen stattgefunden.<br />

Daneben übernimmt der Präsident als Ansprechpartner des Chief Executive Officers und der Geschäftsleitung<br />

Sonderaufgaben. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben beinhaltet bis zu zwölf Sitzungen jährlich. Im abgelaufenen Jahr waren<br />

es zehn Sitzungen.<br />

Während die Verwaltungsratssitzungen in der Regel am Gesellschaftssitz stattfinden, trifft sich der Ausschuss auch an anderen<br />

Standorten. Die Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen nach Bedarf an den Sitzungen des Verwaltungsrates und des Ausschusses<br />

teil.<br />

Der Verwaltungsrat ist oberstes Aufsichts- und Leitungsgremium. Der Verwaltungsrat hat nach Massgabe des von ihm erstellten<br />

Organisationsreglementes die Geschäftsführung an den Chief Executive Officer übertragen.<br />

Die Einzelabschlüsse (Bilanz, Erfolgsrechnung) der Tochtergesellschaften der CALIDA Holding AG werden monatlich, quartalsweise,<br />

halbjährlich und jährlich erstellt. Diese Zahlen werden für die Gruppe konsolidiert. Dabei werden die Zahlen mit dem<br />

Vorjahr und dem Budget verglichen. Periodisch wird das Budget in Form einer Prognose auf seine Erreichbarkeit überprüft.<br />

Die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung erstatten im Rahmen des Management Information Systems monatlich Bericht<br />

an den Chief Executive Officer. Der Chief Executive Officer stellt diesen Bericht dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss zu<br />

und diskutiert ihn anlässlich von deren Sitzungen.<br />

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