juridikumnr 1 - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft
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gesetzesfolgenabschätzung<br />
Lösungsansätze. Das Resultat dient der Aufbereitung des<br />
Themas und zur weiterführenden Information der beteiligten<br />
Institutionen, der Stakeholder und der Öffentlichkeit.<br />
2. Das eigentliche Impact Assessment wird erst durchgeführt,<br />
wenn die Kommission entscheidet, dass der Vorschlag substanzielle<br />
Veränderungen in den Bereichen Wirtschaft,<br />
Umwelt oder Soziales bzw auf Vertreter aus diesen Sektoren<br />
hat. Dabei kommt es zu einer gründlichen Untersuchung<br />
des Einflusses, den der Gesetzesvorschlag möglicherweise<br />
auf die unterschiedlichen Sektoren haben könnte,<br />
unter Beteiligung von Experten und Betroffenen.<br />
Die wesentlichen Bestandteile des Impact Assessments sind:<br />
• Analyse des Sachverhalts<br />
• Abgrenzung der Zielsetzungen<br />
• Identifizierung möglicher Strategien und Alternativen<br />
• Analyse der Auswirkungen<br />
• Umsetzung, Beobachtung und ex-post Evaluierung<br />
Da in den meisten Fällen nicht nur ein Sektor bzw eine Generaldirektion<br />
betroffen ist, wird eine federführende Unit benannt,<br />
die in enger Kooperation mit den weiteren betroffenen<br />
Abteilungen arbeitet.<br />
Die Ergebnisse des Impact Assessments werden in einem<br />
Memorandum zusammengefasst und jedem Gesetzesvorschlag<br />
als Begründung beigefügt, bevor das Dokument den<br />
anderen Institutionen im Gesetzgebungsprozess übermittelt<br />
wird. Das Europäische Parlament und der Rat sollen bei substanziellen<br />
Änderungsanträgen ebenfalls ein Impact Assessment<br />
durchführen bzw können sich bei ihrer Argumentation<br />
auf jenes der Kommission stützen. Die Kommission will zudem<br />
auch für das Mitentscheidungsverfahren eine gemeinsame<br />
Vorgehensweise entwickeln, um die Kontinuität während<br />
des gesamten Gesetzgebungsprozesses zu gewährleisten.<br />
............................................<br />
5) http://europa.eu.int/comm/<br />
secretariat_general/impact/practice.htm.<br />
6) Communication from the Commission to the<br />
Council and the European Parliament, Better Regulation<br />
for Growth an Jobs in the European Union, COM<br />
(2005) 7 f.<br />
1.3 Änderungen in Hinblick auf den Lissabon Prozess<br />
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung zur Beurteilung der<br />
Lissabonstrategie die Notwendigkeit zur Stärkung von wirtschaftlichem<br />
Wachstum und Arbeitsplätzen festgestellt. Um<br />
durch Impact Assessment einen maximalen Beitrag zu diesen<br />
Zielen zu leisten, wird die Kommission einige Bereiche verbessern:<br />
Die Analyse soll in Umfang und Tiefgründigkeit proportional<br />
zu der möglichen Belastung sein, um unnötigen inhaltlichen<br />
und zeitlichen Aufwand zu vermeiden. Bei geringem<br />
Einfluss des Vorschlags soll die Abschätzung kurz und prägnant<br />
sein bzw gänzlich darauf verzichtet werden. Die Wettbewerbsfähigkeit<br />
hat einen sehr hohen Stellenwert und soll besondere<br />
Berücksichtigung bei der Analyse finden. Auch die<br />
Transparenz soll verstärkt werden, indem über die Homepage<br />
der Europäischen Kommission Zugang zu Daten über das<br />
Verfahren generell, geplante und bereits durchgeführte<br />
Folgenabschätzungen 5 sowie zu den internen Leitlinien gewährt<br />
wird. Um die Methodik des Impact Assessments weiter<br />
entwickeln und verbessern zu können, soll auch auf Expertise<br />
von außerhalb der Kommission zurückgegriffen werden. Insbesondere<br />
aber sollen in Zukunft auch die Mitgliedstaaten dazu<br />
angehalten werden, „Impact Assessment“ auf nationaler<br />
Ebene zu betreiben 6 .<br />
1.4 Mitgliedstaaten<br />
Die Mitgliedstaaten haben verschiedenste Initiativen im Bereich<br />
der Verwaltungsreform eingeführt. Informationen darüber<br />
ergeben sich meist aus einer Selbsteinschätzung der Staaten<br />
und sind daher nicht immer vollständig. Jedenfalls lässt<br />
sich feststellen, dass ein Großteil der Mitglieder (20) bereits<br />
Programme und Strategien in Hinblick auf Verwaltungsvereinfachung<br />
und Gesetzesfolgenabschätzung entwickelt hat.<br />
Speziell für die 10 neuen Mitgliedstaaten wurde das Projekt<br />
SIGMA (Support for Improvement in Governance and Management)<br />
gemeinsam von EU und OECD entworfen, um die<br />
Entwicklung und Umsetzung der koordinierten Maßnahmen<br />
zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Regelwerks zu<br />
fördern und zu verbessern. Anhand der Beispiele Dänemarks,<br />
Großbritanniens und der Niederlande soll ein Überblick über<br />
den Stand in den jeweiligen Ländern gegeben werden.<br />
1.4.1 Dänemark<br />
Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2010 die administrativen<br />
Belastungen um 25 % zu reduzieren. Jedes Ministerium<br />
ist für die Erreichung dieses Ziels in seinem Bereich<br />
verantwortlich.<br />
Das Wirtschaftsministerium 7 übernimmt die Koordinierungsfunktion<br />
der Bewertung von Verwaltungsbelastungen<br />
anhand des Standard-Cost-Modells ANVAB (Aktivitetsbaseret<br />
Måling af Virksomhedernes Administrative Byrder). Weiters<br />
wurde eine Abteilung für Better Regulation im<br />
Finanzministerium 8 eingerichtet, die für die Koordinierung<br />
der Strategien zur Verwaltungsentlastung verantwortlich ist.<br />
Gleichzeitig wurde eine weitere Initiative gestartet: sekundäre<br />
Gesetzgebung wird mit einem „Ablaufdatum“ versehen.<br />
Das jeweilige Ministerium, das die Gesetze oder Regierungsvorlagen<br />
ausarbeitet, ist auch für die Folgenabschätzung<br />
und Überprüfung verantwortlich (Prinzip des „self assessments“<br />
in Hinblick auf Verwaltungskosten für Unternehmen,<br />
Auswirkungen auf die Bürger und die öffentliche Verwaltung<br />
und Effekte auf die Umwelt). Dies wird damit begründet, dass<br />
dieses Ministerium mit dem Gesetzesvorschlag bzw der Regierungsvorlage<br />
am besten vertraut ist und dass die Folgenabschätzung<br />
dadurch in den Entwicklungsprozess der Initiativen<br />
integriert wird. Das federführende Ministerium ist daher<br />
auch für die Beantwortung etwaiger Fragen des Parlaments<br />
oder der Öffentlichkeit zum jeweiligen Entwurf verantwortlich.<br />
Das Impact Assessment selbst wird nicht durch die Ministerien<br />
durchgeführt, sondern unter ihrer Aufsicht durch externe<br />
Beratungsunternehmen.<br />
Das Wirtschaftsministerium entwickelt gemeinsam mit<br />
dem Finanzministerium einen 3-Phasen-Prozess zur Bewertung<br />
der bestehenden Regulierungen:<br />
• Untersuchung der Belastungen anhand von „Modellunternehmen“<br />
• Standard Cost Model<br />
7) http://www.eogs.dk/sw285.asp.<br />
8) http://www.moderniseringsprogram.dk/<br />
visArtikel.asp?artikelID=4965.<br />
<strong>juridikum</strong> 2005 / 1 Seite 31