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BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg

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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 1<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschusssitzung<br />

Dienstag, <strong>07.02.2012</strong>, 19:00 Uhr<br />

Sitzungssaal des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong>, Hauptstraße 65,<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 11<br />

Anwesend sind: Peter Stichler, 1. Bürgermeister als Vorsitzender<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderäte: <strong>Markt</strong>gemeinderat Heinz Fuchs<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Günter Klopf<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Hermann Kuchenmeister<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Rudolf Emmert<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Frank Rothbächer<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderätin Jutta Schelberg<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Martin Hupp<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Walter Feineis (Vertreter für Johannes<br />

Väthjunker)<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderätin Nicole Stichler (Vertreter für<br />

Thomas Scheder)<br />

Entschuldigt: <strong>Markt</strong>gemeinderat Stefan Hebling<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Bernhard Hupp<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Thomas Scheder<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Johannes Väthjunker<br />

Unentschuldigt: <strong>Markt</strong>gemeinderätin Jutta Schulz<br />

Ferner anwesend: Hermann Hiller<br />

Alexander Knahn<br />

Schriftführer: Hermann Hiller<br />

Die Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 GO ist gegeben.<br />

Die Einladung erfolgte ordnungsgemäß am 01.02.2012.


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 2<br />

Öffentlicher Teil:<br />

Tagesordnung:<br />

1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>genehmigung<br />

1.1 Lothar Hebling, Antrag auf Vorbescheid Nr. 012/2012;<br />

Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Wohnraumerweiterung<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1201, Tilman-<br />

Riemenschneider-Straße 37 a, § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />

1.2 Michael Will, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 005/2012;<br />

Umbau Einfamilienwohnhaus mit Neubau eines Anbaues<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1366/1, Winterleitenweg 136, §<br />

34 <strong>Bau</strong>GB<br />

1.3 Marina <strong>und</strong> Kuno Hinkel, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr.<br />

074/2011;<br />

Verlängerung eines Wohnhauses durch Anbau einer<br />

Wohneinheit auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße<br />

17, § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />

1.4 Ernst Müller, Antrag Nr. 004/2012;<br />

Antrag auf eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines<br />

genehmigungsfreien Carports auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.<br />

Nr. 678/16, Albrecht-Dürer-Straße 132, Bebauungsplan<br />

"Forstäcker"<br />

1.5 Marco Gerstner; Antrag auf Vorbescheid Nr. 007/2012;<br />

<strong>Bau</strong>anfrage zur erforderlichen Befreiung für die Überschreitung<br />

der <strong>Bau</strong>grenzen mit dem geplanten Wohnhaus,<br />

den Carports <strong>und</strong> den Garagen auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr.<br />

1740/2, Kapellenweg 32, Bebauungsplan "Frankenwarte<br />

Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

1.6 Nanette Witschel; Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr.<br />

006/2012;<br />

Neubau eines Niedrigenergiehauses auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

Fl.Nr. 1588/20, An der Frankenwarte 3 a, Bebauungsplan<br />

"Frankenwarte Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

1.7 Harald Berger, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 008/2012;<br />

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1615/2, Kapellenweg 22, Bebauungsplan<br />

"Frankenwarte Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

1.8 Dr. Norbert Hofmann, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr.<br />

009/2012;<br />

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1200/55, Matthias-Grünewald-<br />

Str. 5, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 <strong>und</strong> § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />

1.9 Christina <strong>und</strong> Klaus Hennecke, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung<br />

Nr. 010/2012;<br />

Neubau eines Wohnhauses mit 2 Nutzungseinheiten auf<br />

dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1615/5, Kapellenweg 14, Bebauungsplan<br />

"Frankenwarte Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 3<br />

2. Erneuerung der Buswartehalle an der Haltestelle äußerer Winterleitenweg<br />

3. Erweiterung des Spielplatzes "Vogelnest"<br />

4. Maibaum <strong>Markt</strong>platz<br />

5. Berichte <strong>und</strong> Anfragen<br />

1. Bürgermeister Peter Stichler begrüßt die Mitglieder des <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschusses<br />

<strong>und</strong> stellt fest, dass die Einladungen ordnungsgemäß ergangen<br />

sind <strong>und</strong> der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss beschlussfähig ist.<br />

Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung hat der nichtöffentliche Teil<br />

des Protokolls der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss-Sitzung vom 10.01.2012 aufgelegen.<br />

Einwendungen wurden keine erhoben.<br />

ÖFFENTLICHER TEIL:<br />

1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>genehmigung<br />

1.1 Lothar Hebling, Antrag auf Vorbescheid Nr. 012/2012;<br />

Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Wohnraumerweiterung<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1201, Tilman-Riemenschneider-<br />

Straße 37 a, § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat zur o.g. <strong>Bau</strong>maßnahme bereits mehrmals<br />

beraten <strong>und</strong> folgende Beschlüsse gefasst:<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss vom 01.12.2009:<br />

„Beschluss 1:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag mit einer Kniestockhöhe von 1,00 m wird nicht zugestimmt, da<br />

sich die <strong>Bau</strong>maßnahme nach § 34 <strong>Bau</strong>GB nicht in die Umgebung einfügt. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass das Gr<strong>und</strong>stück bergseits an das <strong>Bau</strong>gebiet<br />

„Gänsweide“ angrenzt. Im Bebauungsplan „Gänsweide“ ist eine Dachneigung<br />

von 23 o ohne Kniestock festgelegt.<br />

Abstimmung: 9 : 0<br />

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist <strong>Markt</strong>gemeinderat Stefan Hebling persönlich beteiligt<br />

<strong>und</strong> nimmt an der Beratung <strong>und</strong> Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

nicht teil.


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 4<br />

Beschluss 2:<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, den <strong>Bau</strong>antrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde<br />

Landratsamt Würzburg weiterzuleiten, wenn die <strong>Bau</strong>unterlagen<br />

auf eine Kniestockhöhe von 0,75 m geändert <strong>und</strong> die fehlenden Unterlagen<br />

vorgelegt wurden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Garage abstandsflächenpflichtig ist. Ein<br />

entsprechender Nachweis fehlt.<br />

Der erforderlichen Genehmigung nach § 144 <strong>Bau</strong>GB wird zugestimmt.<br />

Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> sowie die der Stadtwerke<br />

Würzburg AG vom 01.12.2009 wird hingewiesen.<br />

Abstimmung: 9 : 0<br />

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist <strong>Markt</strong>gemeinderat Stefan Hebling persönlich beteiligt<br />

<strong>und</strong> nimmt an der Beratung <strong>und</strong> Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

nicht teil.“<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 07.04.2010<br />

wurde in der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss-Sitzung am 04.05.2010 erneut beraten<br />

mit folgendem Beschluss:<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss vom 04.05.2010:<br />

„Beschluss:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hält seinen Beschluss vom 01.12.2009 aufrecht.<br />

Die <strong>Bau</strong>maßnahme liegt im Sanierungsgebiet des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong>. Der erforderlichen<br />

Genehmigung nach § 144 <strong>Bau</strong>GB (<strong>Bau</strong>gesetzbuch) wird zugestimmt.<br />

Abstimmung: 9 : 1<br />

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist <strong>Markt</strong>gemeinderat Stefan Hebling persönlich beteiligt<br />

<strong>und</strong> nimmt an der Beratung <strong>und</strong> Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

nicht teil.“


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 5<br />

Am 10.01.2012 hat die <strong>Bau</strong>herrschaft eine geänderte Planung der Verwaltung<br />

vorgelegt. Dem <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss wird der Aktenvermerk vom<br />

12.01.2012 zur Kenntnis gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss signalisiert dem <strong>Bau</strong>herrn, einer Planung analog<br />

zur vorgelegten Skizze zuzustimmen, sofern die Nachbarbeteiligung positiv<br />

durchgeführt wird. Ferner wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass<br />

dieser Beschluss keinerlei Rechtsbindung hat.<br />

Abstimmung: 10 : 0<br />

1.2 Michael Will, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 005/2012;<br />

Umbau Einfamilienwohnhaus mit Neubau eines Anbaues auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1366/1, Winterleitenweg 136, § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Bei der Vorprüfung des <strong>Bau</strong>antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />

1. Die Nachbarbeteiligung fehlt.<br />

2. Bestätigung der Stadtwerke Würzburg für die wassermäßige Erschließung<br />

fehlt.<br />

3. Das Leitungsrecht auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1055/1 des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong><br />

<strong>und</strong> des benachbarten Gr<strong>und</strong>stückes der Stadt Würzburg für die Verlegung<br />

eines privaten Kanalanschlusses an die <strong>Höchberg</strong>er Abwasserleitung, die auf<br />

städtischer Gemarkung liegt, fehlt. D.h., allgemein das Recht für Verlegen<br />

<strong>und</strong> Unterhalten von Versorgungsleitungen.<br />

4. Lt. bestehender Genehmigung sind 173 qm Wohnfläche genehmigt. Nach<br />

dem vorliegenden <strong>Bau</strong>antrag soll eine Wohnfläche von 244,30 qm entstehen.<br />

Das hat zur Folge, dass zusätzlich 1 Stellplatz erforderlich wird (bis 200 qm 2<br />

Stellplätze, für die Mehrung 1 Stellplatz zusätzlich). Nachdem das Gr<strong>und</strong>stück<br />

keine Zufahrt hat, ist nur eine Stellplatzablösung möglich. Die Stellplatzablösung<br />

beträgt 6.150,-- € je Stellplatz.<br />

Die Verwaltung empfiehlt dem <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss, o.g. Antrag nicht<br />

zuzustimmen, da die Erschließung nicht gesichert ist.<br />

Mit 2. Beschluss die Verwaltung zu ermächtigen, den o.g. <strong>Bau</strong>antrag zustimmend<br />

an die Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg weiterzuleiten,<br />

wenn der Nachweis für die gesicherte Erschließung vorliegt.<br />

Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag wird nicht zugestimmt, da die Erschließung nicht gesichert ist.


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 6<br />

Abstimmung: 10 : 0<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, o.g. <strong>Bau</strong>antrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde<br />

Landratsamt Würzburg weiterzuleiten, wenn die gesicherte Erschließung<br />

nachgewiesen ist.<br />

Mit einer Stellplatzablöse besteht Einverständnis.<br />

Abstimmung: 10 : 0<br />

1.3 Marina <strong>und</strong> Kuno Hinkel, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr.<br />

074/2011;<br />

Verlängerung eines Wohnhauses durch Anbau einer Wohneinheit<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße 17, § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2011 über o.g.<br />

<strong>Bau</strong>antrag beraten <strong>und</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag wird nicht zugestimmt, da mit der Massivität <strong>und</strong> der versiegelten<br />

Gr<strong>und</strong>stücksfläche durch den <strong>Bau</strong>körper, den Stellplätzen <strong>und</strong> den Zufahrten<br />

kein Einverständnis besteht.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss vertritt die Auffassung, dass sich die Planung<br />

des Anwesens nach § 34 <strong>Bau</strong>GB nicht in die umliegende Bebauung einfügt.<br />

Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> vom 04.10.2011 sowie auf<br />

die der Stadtwerke Würzburg AG wird hingewiesen.<br />

Abstimmung: 9 : 2“<br />

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 19.12.2011 der <strong>Bau</strong>herrschaft<br />

Folgendes mitgeteilt:<br />

„1. An der Zufahrt zur B<strong>und</strong>esstraße hin darf aus Gründen der Sicherheit <strong>und</strong><br />

Leichtigkeit des Verkehrs kein Tor angebracht werden. Auch das Anbringen<br />

von Ketten <strong>und</strong> anderen Hindernissen ist nicht gestattet.<br />

2. Maßnahmen zur Abwendung des Straßenlärms hat der <strong>Bau</strong>herr durch geeignete<br />

Lärmschutzmaßnahmen auf seine Kosten zu treffen.<br />

3. Der <strong>Bau</strong>herr hat die erforderliche Anzahl von Kraftfahrzeugstellplätzen<br />

außerhalb des Straßenraumes nachzuweisen.


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 7<br />

Die Kraftfahrzeugstellplätze sind so anzuordnen, dass die Fahrzeuge<br />

nicht rückwärts in die B 8 einfahren müssen.<br />

4. Oberflächen-, Dach- <strong>und</strong> sonstige Abwässer jeder Art dürfen der B<strong>und</strong>esstraße<br />

<strong>und</strong> ihren Nebenanlagen nicht zugeleitet werden.<br />

Der <strong>Bau</strong>werber hat für anderweitige geordnete Entwässerung seines Gr<strong>und</strong>stückes<br />

zu sorgen.<br />

5. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ermittelt sich für das <strong>Bau</strong>vorhaben<br />

gemäß der Stellplatzsatzung des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> wie folgt:<br />

Je Wohnung sind 1,5 PKW-Stellplätze nachzuweisen. Bei 3 Wohnungen wären<br />

das 3 x 1,5 = 4,5 Stellplätze abzüglich 1,5 Stellplätze für die Wohnung im<br />

bestehenden alten Teil des Wohnhauses, die Bestandsschutz genießt <strong>und</strong><br />

deshalb ohne Stellplatznachweis zugelassen werden kann.<br />

Für die zweite bereits genehmigte Wohnung (Aktenzeichen BG-2008-81)<br />

sind 1,5 Stellplätze erforderlich. Ebenso sind 1,5 Stellplätze für die jetzt beantragte<br />

dritte Wohnung erforderlich.<br />

Das bedeutet im Ergebnis, dass insgesamt 3 Stellplätze auf dem <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück<br />

so herzustellen <strong>und</strong> nachzuweisen sind, dass die obenstehende Auflage<br />

3 des Straßenbauamtes erfüllt wird.<br />

6. Für die geänderte Planung ist auch die Zustimmung des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong><br />

erforderlich, der den vorliegenden <strong>Bau</strong>antrag mit Beschluss vom 04.10.2011<br />

abgelehnt hat.<br />

Der geänderte <strong>Bau</strong>antrag ist deshalb wieder über die Gemeinde <strong>Höchberg</strong> einzureichen.“<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hält den Beschluss vom 04.10.2011 aufrecht<br />

<strong>und</strong> weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Erstellung von drei Wohnungen<br />

<strong>und</strong> dem Nachweis von drei Stellplätzen kein Einverständnis besteht. Der tatsächliche<br />

Bedarf an Stellplätzen wird wesentlich höher sein <strong>und</strong> somit ist ein<br />

erhöhtes Gefährdungspotential beim Ein- <strong>und</strong> Ausfahren zur B<strong>und</strong>esstraße gegeben.<br />

Abstimmung: 10 : 0


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 8<br />

1.4 Ernst Müller, Antrag Nr. 004/2012;<br />

Antrag auf eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines genehmigungsfreien<br />

Carports auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.<br />

Nr. 678/16, Albrecht-Dürer-Straße 132, Bebauungsplan "Forstäcker"<br />

Beratung:<br />

Der <strong>Bau</strong>werber beantragt die Errichtung eines genehmigungsfreien Carports<br />

auf seinem Gr<strong>und</strong>stück.<br />

Der anliegende Nachbar, Herr Thomas Müller, Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 678/17 hat<br />

seine Zustimmung auf einem separaten Plansatz erteilt.<br />

Herr Ernst Müller hat selbst das Fahrrecht auf dem Garagenhof, Gr<strong>und</strong>stück<br />

Fl.Nr. 678/53.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, der isolierten Befreiung zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines genehmigungsfreien<br />

Carports außerhalb der <strong>Bau</strong>grenzen wird zugestimmt.<br />

Abstimmung: 10 : 0


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 9<br />

1.5 Marco Gerstner; Antrag auf Vorbescheid Nr. 007/2012;<br />

<strong>Bau</strong>anfrage zur erforderlichen Befreiung für die Überschreitung<br />

der <strong>Bau</strong>grenzen mit dem geplanten Wohnhaus, den Carports <strong>und</strong><br />

den Garagen auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1740/2, Kapellenweg 32,<br />

Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Bei der Vorprüfung des o.g. Antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />

1. Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.<br />

2. An der westlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze befindet sich eine private Wasserleitung<br />

mit Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit, ebenso eine Abwasserleitung.<br />

3. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist an der westlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

ein privater Grünstreifen auf einer Breite von 10 m (bis zur <strong>Bau</strong>grenze) festgesetzt.<br />

Somit ist eine Bebauung mit Garagen oder ähnlichem unzulässig.<br />

4. Die beiden Carports, die an der Seite zum Kapellenweg <strong>und</strong> zur Straße „Am<br />

Funkweg“ errichtet werden sollen, liegen ebenfalls außerhalb des <strong>Bau</strong>fensters,<br />

ebenso ein Teil des Gebäudes, da die <strong>Bau</strong>grenzen zum Kapellenweg<br />

einen Abstand von 4,00 m haben.<br />

Beschluss:<br />

Der Anfrage <strong>und</strong> den erforderlichen Befreiungen zur Bebauung des Gr<strong>und</strong>stückes<br />

mit Wohnhaus, Carport <strong>und</strong> einer Garage mit Werkstatt außerhalb des<br />

<strong>Bau</strong>fensters sowie teilweise innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten<br />

Grünfläche wird zugestimmt, wenn die Abwasser- <strong>und</strong> Wasserleitung nicht tangiert<br />

werden. Ein Arbeitsbereich zur Leitungsachse ist entsprechend der Kanaltiefe<br />

nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> freizuhalten.<br />

D.h. mit der geplanten Garage auf der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze besteht kein<br />

Einverständnis, ebenso mit dem Carport parallel zum Kapellenweg.<br />

Abstimmung: 10 : 0


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 10<br />

1.6 Nanette Witschel; Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 006/2012;<br />

Neubau eines Niedrigenergiehauses auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr.<br />

1588/20, An der Frankenwarte 3 a, Bebauungsplan "Frankenwarte<br />

Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />

1. Ein Plan mit Darstellung der Dachgeschossfläche fehlt.<br />

2. Die Nachbarbeteiligung fehlt.<br />

3. Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2008 der<br />

Bebauung des o.g. Gr<strong>und</strong>stückes zugestimmt. Das Landratsamt Würzburg<br />

hat mit Datum vom 23.10.2008 einen positiven Vorbescheid erstellt. Das Gebäude<br />

liegt außerhalb der <strong>Bau</strong>grenzen. Eine Befreiung ist erforderlich.<br />

4. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan darf die Decke über dem zweiten<br />

zulässigen Vollgeschoss maximal 6,20 m betragen. Das geplante Dach hat<br />

eine talseitige Wandhöhe von 6,68 m. Eine Befreiung ist ebenfalls erforderlich.<br />

5. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Satteldach, Walmdach <strong>und</strong><br />

gegeneinandergesetzte Pultdächer zulässig. Der <strong>Bau</strong>werber plant ein Pultdach.<br />

Eine Befreiung ist ebenso erforderlich.<br />

Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> den erforderlichen Befreiungen von der Festsetzung des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ für ein Gebäude außerhalb<br />

der <strong>Bau</strong>grenzen, für ein geplantes Pultdach mit einer talseitigen Wandhöhe<br />

von 6,68 m wird zugestimmt.<br />

Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> sowie die der Stadtwerke<br />

Würzburg AG v. <strong>07.02.2012</strong> wird hingewiesen.<br />

Abstimmung: 10 : 0


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 11<br />

1.7 Harald Berger, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 008/2012;<br />

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1615/2, Kapellenweg 22, Bebauungsplan "Frankenwarte<br />

Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Bei der Vorprüfung des <strong>Bau</strong>antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />

Das geplante Wohnhaus überschreitet die <strong>Bau</strong>grenzen um ca. 3 qm. Die Garage<br />

liegt komplett außerhalb des <strong>Bau</strong>fensters. Eine Befreiung für die Überschreitung<br />

ist erforderlich.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> der erforderlichen Befreiung für<br />

die Überschreitung der <strong>Bau</strong>grenzen für das Wohnhaus um ca. 3 qm <strong>und</strong> für die<br />

Garage zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ für die Überschreitung der <strong>Bau</strong>grenzen<br />

für das Wohnhaus um ca. 3 qm <strong>und</strong> für die Garage wird zugestimmt.<br />

Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> sowie die der Stadtwerke<br />

Würzburg AG v. <strong>07.02.2012</strong> wird hingewiesen.<br />

Abstimmung: 9 : 1


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 12<br />

1.8 Dr. Norbert Hofmann, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 009/2012;<br />

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1200/55, Matthias-Grünewald-Str. 5, Bebauungsplan<br />

"Gänsweide", § 30 <strong>und</strong> § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Das Landratsamt Würzburg hat mit Datum 28.12.2010 einen positiven Vorbescheid<br />

hinsichtlich der Nichteinhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen von<br />

Wohnhaus <strong>und</strong> Garage zum Nachbargr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1200/54 erstellt.<br />

Die Firma Dorn <strong>Bau</strong> AG stellt auf Wunsch des <strong>Bau</strong>herrn einen Antrag auf Abweichung<br />

der zulässigen Garagenwandhöhe im Mittel um eine Höhe von<br />

ca. 1,25 m.<br />

Bei der Vorprüfung des <strong>Bau</strong>antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />

Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. der gemeindlichen Entwässerungssatzung<br />

fehlen.<br />

Die Verwaltung empfiehlt dem <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss, dem vorgenannten<br />

<strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> der erforderlichen Abweichung zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> der erforderlichen Befreiung <strong>und</strong> Abweichung von den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gänsweide“ wird zugestimmt.<br />

Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> sowie die der Stadtwerke<br />

Würzburg AG v. <strong>07.02.2012</strong> wird hingewiesen.<br />

Abstimmung: 10 : 0


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 13<br />

1.9 Christina <strong>und</strong> Klaus Hennecke, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr.<br />

010/2012;<br />

Neubau eines Wohnhauses mit 2 Nutzungseinheiten auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1615/5, Kapellenweg 14, Bebauungsplan "Frankenwarte<br />

Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2011 bereits<br />

über o.g. <strong>Bau</strong>maßnahme beraten <strong>und</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Frankenwarte Süd“ für die Überschreitung der <strong>Bau</strong>grenze um 3,295 m <strong>und</strong> der<br />

Überschreitung der zulässigen Geschossfläche von zulässig 270 qm auf geplant<br />

322,74 qm wird zugestimmt.“<br />

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />

1. Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung<br />

fehlen.<br />

2. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan darf die Decke über dem zweiten<br />

zulässigen Vollgeschoss max. 6,20 m betragen. Die geplante Höhe beträgt<br />

6,89 m.<br />

Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen<br />

des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ wird zugestimmt.<br />

Abstimmung: 10 : 0


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 14<br />

2. Erneuerung der Buswartehalle an der Haltestelle äußerer Winterleitenweg<br />

Die Buswartehalle an der Haltestelle „Äußerer Winterleitenweg“, Gemarkung<br />

<strong>Höchberg</strong>, ist in sehr schlechtem Zustand.<br />

Bereits in den Jahren 2008/2009 wurden durch die Fa. Zimmermann GmbH<br />

sechs Wartehallen Typ WH 32 im Ortsgebiet des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> geliefert<br />

<strong>und</strong> montiert. Von der Verwaltung wurde ein Angebot für die Lieferung einer<br />

Wartehalle gleicher <strong>Bau</strong>art eingeholt.<br />

Die Fa. Zimmermann bietet die Lieferung <strong>und</strong> Montage einer 3-Feld-System-<br />

Wartehalle WH 32 mit Sitzgelegenheit <strong>und</strong> beleuchteter Fahrplanvitrine für ca.<br />

7.800,00 € brutto an. Von der Verwaltung werden noch weitere Vergleichsangebote<br />

eingeholt.<br />

Die Kosten für die Tiefbauleistungen, wie F<strong>und</strong>amentierung <strong>und</strong> Erneuerung<br />

der Gehwegoberfläche im Bereich der neuen Wartehalle sowie die Herstellung<br />

eines Stromanschlusses durch die STW Würzburg AG, werden von der Verwaltung<br />

auf ca. 5.000,00 € brutto geschätzt.<br />

Der Abbau <strong>und</strong> die Entsorgung der Buswartehalle erfolgt durch den <strong>Bau</strong>hof.<br />

Haushaltsmittel wurden für diese Maßnahme unter HHSt. 1.6300.9561 <strong>und</strong><br />

0.6300.5131 für 2012 eingestellt. Eine anteilige Förderung der Wartehalle durch<br />

die NWM (Nahverkehr Würzburg-Mainfranken GmbH) ist nicht zu erwarten.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss genehmigt die Vergabe der Leistungen für die<br />

Lieferung <strong>und</strong> Montage einer 3-Feld-Wartehalle mit Sitzgelegenheit <strong>und</strong> Fahrplanvitrine<br />

für die Haltestelle „Äußerer Winterleitenweg“ an den preisgünstigsten<br />

Bieter.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Herstellung eines Stromanschlusses bei<br />

der Stadtwerke Würzburg AG zu beantragen <strong>und</strong> die Tiefbauleistungen an die<br />

<strong>Bau</strong>unternehmung zu erteilen, mit der ein Rahmenvertrag für Zeitvertragsarbeiten<br />

im Bereich des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> geschlossen ist.<br />

Abstimmung: 10 : 0


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 15<br />

3. Erweiterung des Spielplatzes "Vogelnest"<br />

In der <strong>Markt</strong>gemeinderatsitzung am 22.11.2011 wurde die weitere Vorgehensweise<br />

hinsichtlich der Erweiterung des Spielplatzes erörtert.<br />

Durch die Verwaltung wird nun ein Entwurf über die Gestaltung <strong>und</strong> die Geräte<br />

vorgestellt.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderätin Jutta Schelberg merkt an, dass über die Installation einer<br />

Kletterwand noch nachgedacht werden soll.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Hermann Kuchenmeister regt an, doch an Wasser zu denken<br />

<strong>und</strong> damit die Möglichkeit, mit Sand <strong>und</strong> Matsch zu spielen, einzurichten.<br />

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass für die Verlegung eines Wasseranschlusses<br />

(70 m Leitung <strong>und</strong> Schacht) in den Spielplatzbereich mit ca. 10.000,-- €<br />

Mehrkosten zu rechnen ist.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Frank Rothbächer fragt an, ob es nicht sinnvoller ist, das<br />

Streetball-Feld näher zur Straße zu legen, damit die geplante Blumenwiese<br />

nicht durch Trampelpfade zerstört wird.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Hermann Kuchenmeister fragt an, ob von der Verwaltung ein<br />

WC geplant ist.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Rudolf Emmert teilt mit, dass er mehrfach festgestellt hat,<br />

dass der Parkplatz am „Vogelnest“ belegt war, obwohl auf dem Spielplatz keine<br />

Besucher zu sehen waren. Evtl. wird dieser zweckentfremdet.<br />

Eine Beschlussfassung ergeht nicht. Die Mitglieder des <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschusses<br />

nehmen die Planung zustimmend zur Kenntnis <strong>und</strong> werden in den<br />

Fraktionen weiter darüber beraten.


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 16<br />

4. Maibaum <strong>Markt</strong>platz<br />

Von der Verwaltung wird der neue Maibaum für den <strong>Markt</strong>platz vorgestellt.<br />

Ausführung <strong>und</strong> Kosten hierzu werden seitens der Verwaltung erläutert.<br />

Die Verwaltung teilt dem <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss mit, dass eine Variante zu<br />

einem Holz-Maibaum gesucht wurde. Die Möglichkeit besteht, einen Metall-<br />

Maibaum anzuschaffen. Die Kosten für Holz- oder Metallbaum sind etwa gleich<br />

bei ca. 5.000,-- €/6000,-- €. Von der Verwaltung werden die Kosten dargestellt.<br />

Bei der Ausführung eines Maibaumes aus Metall kann jedoch von geringeren<br />

Wartungs- <strong>und</strong> Überprüfungskosten ausgegangen werden.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss spricht sich dafür aus, einen Metallbaum für<br />

gesamt 2.588,-- € netto bei der Fa. SSG Spremberg zu erwerben <strong>und</strong> entsprechend<br />

lackieren zu lassen (ca. 2.500,-- € netto).<br />

Abstimmung: 9 : 1


<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 17<br />

5. Berichte <strong>und</strong> Anfragen<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss wird über gemeindliche Angelegenheiten informiert.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Martin Hupp teilt mit, dass er festgestellt hat, dass in der<br />

Waldfläche neben Waldstraße/Seeweg, im Einmündungsbereich zur Albrecht-<br />

Dürer-Straße ein Wasserbecken erstellt wurde.<br />

Die Verwaltung teilt dazu mit, dass in diesem Wasserbecken das Regenwasser,<br />

das bei starkem Regen auf die Straße gelaufen ist, aufgefangen werden<br />

soll. Die Arbeiten werden von der Forstverwaltung in Absprache mit dem <strong>Markt</strong><br />

<strong>Höchberg</strong> durchgeführt. Nach Fertigstellung wird die Fläche besichtigt <strong>und</strong> –<br />

soweit erforderlich – Wegführungen geändert.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Heinz Fuchs teilt mit, dass am 25.01.2012 auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

des Freistaates Bayern im Ortsteil Hexenbruch Rodungsarbeiten durchgeführt<br />

wurden.<br />

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Arbeiten nicht bekannt sind. Die Verwaltung<br />

wird sich jedoch beim Eigentümer erk<strong>und</strong>igen.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat Hermann Kuchenmeister fragt an, ob von der Verwaltung<br />

eine Planung für die Veränderung des Wasserbeckens am Partnerschaftsplatz<br />

erstellt wurde.<br />

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass bisher keine weitere Planung ausgearbeitet<br />

wurde.<br />

1. Bürgermeister Peter Stichler schließt die Sitzung um 21:28 Uhr.<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss: Der Schriftführer:<br />

Peter Stichler, 1. Bürgermeister Hermann Hiller

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