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BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg

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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 4<br />

Beschluss 2:<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, den <strong>Bau</strong>antrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde<br />

Landratsamt Würzburg weiterzuleiten, wenn die <strong>Bau</strong>unterlagen<br />

auf eine Kniestockhöhe von 0,75 m geändert <strong>und</strong> die fehlenden Unterlagen<br />

vorgelegt wurden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Garage abstandsflächenpflichtig ist. Ein<br />

entsprechender Nachweis fehlt.<br />

Der erforderlichen Genehmigung nach § 144 <strong>Bau</strong>GB wird zugestimmt.<br />

Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> sowie die der Stadtwerke<br />

Würzburg AG vom 01.12.2009 wird hingewiesen.<br />

Abstimmung: 9 : 0<br />

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist <strong>Markt</strong>gemeinderat Stefan Hebling persönlich beteiligt<br />

<strong>und</strong> nimmt an der Beratung <strong>und</strong> Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

nicht teil.“<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 07.04.2010<br />

wurde in der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss-Sitzung am 04.05.2010 erneut beraten<br />

mit folgendem Beschluss:<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss vom 04.05.2010:<br />

„Beschluss:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hält seinen Beschluss vom 01.12.2009 aufrecht.<br />

Die <strong>Bau</strong>maßnahme liegt im Sanierungsgebiet des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong>. Der erforderlichen<br />

Genehmigung nach § 144 <strong>Bau</strong>GB (<strong>Bau</strong>gesetzbuch) wird zugestimmt.<br />

Abstimmung: 9 : 1<br />

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist <strong>Markt</strong>gemeinderat Stefan Hebling persönlich beteiligt<br />

<strong>und</strong> nimmt an der Beratung <strong>und</strong> Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

nicht teil.“

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