BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg
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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 13<br />
1.9 Christina <strong>und</strong> Klaus Hennecke, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr.<br />
010/2012;<br />
Neubau eines Wohnhauses mit 2 Nutzungseinheiten auf dem<br />
Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1615/5, Kapellenweg 14, Bebauungsplan "Frankenwarte<br />
Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />
Beratung:<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2011 bereits<br />
über o.g. <strong>Bau</strong>maßnahme beraten <strong>und</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />
„Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Frankenwarte Süd“ für die Überschreitung der <strong>Bau</strong>grenze um 3,295 m <strong>und</strong> der<br />
Überschreitung der zulässigen Geschossfläche von zulässig 270 qm auf geplant<br />
322,74 qm wird zugestimmt.“<br />
Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />
1. Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung<br />
fehlen.<br />
2. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan darf die Decke über dem zweiten<br />
zulässigen Vollgeschoss max. 6,20 m betragen. Die geplante Höhe beträgt<br />
6,89 m.<br />
Beschluss:<br />
Dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen<br />
des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ wird zugestimmt.<br />
Abstimmung: 10 : 0