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BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg

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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 13<br />

1.9 Christina <strong>und</strong> Klaus Hennecke, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr.<br />

010/2012;<br />

Neubau eines Wohnhauses mit 2 Nutzungseinheiten auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1615/5, Kapellenweg 14, Bebauungsplan "Frankenwarte<br />

Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2011 bereits<br />

über o.g. <strong>Bau</strong>maßnahme beraten <strong>und</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Frankenwarte Süd“ für die Überschreitung der <strong>Bau</strong>grenze um 3,295 m <strong>und</strong> der<br />

Überschreitung der zulässigen Geschossfläche von zulässig 270 qm auf geplant<br />

322,74 qm wird zugestimmt.“<br />

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />

1. Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung<br />

fehlen.<br />

2. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan darf die Decke über dem zweiten<br />

zulässigen Vollgeschoss max. 6,20 m betragen. Die geplante Höhe beträgt<br />

6,89 m.<br />

Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen<br />

des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ wird zugestimmt.<br />

Abstimmung: 10 : 0

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