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BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg

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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 7<br />

Die Kraftfahrzeugstellplätze sind so anzuordnen, dass die Fahrzeuge<br />

nicht rückwärts in die B 8 einfahren müssen.<br />

4. Oberflächen-, Dach- <strong>und</strong> sonstige Abwässer jeder Art dürfen der B<strong>und</strong>esstraße<br />

<strong>und</strong> ihren Nebenanlagen nicht zugeleitet werden.<br />

Der <strong>Bau</strong>werber hat für anderweitige geordnete Entwässerung seines Gr<strong>und</strong>stückes<br />

zu sorgen.<br />

5. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ermittelt sich für das <strong>Bau</strong>vorhaben<br />

gemäß der Stellplatzsatzung des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> wie folgt:<br />

Je Wohnung sind 1,5 PKW-Stellplätze nachzuweisen. Bei 3 Wohnungen wären<br />

das 3 x 1,5 = 4,5 Stellplätze abzüglich 1,5 Stellplätze für die Wohnung im<br />

bestehenden alten Teil des Wohnhauses, die Bestandsschutz genießt <strong>und</strong><br />

deshalb ohne Stellplatznachweis zugelassen werden kann.<br />

Für die zweite bereits genehmigte Wohnung (Aktenzeichen BG-2008-81)<br />

sind 1,5 Stellplätze erforderlich. Ebenso sind 1,5 Stellplätze für die jetzt beantragte<br />

dritte Wohnung erforderlich.<br />

Das bedeutet im Ergebnis, dass insgesamt 3 Stellplätze auf dem <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück<br />

so herzustellen <strong>und</strong> nachzuweisen sind, dass die obenstehende Auflage<br />

3 des Straßenbauamtes erfüllt wird.<br />

6. Für die geänderte Planung ist auch die Zustimmung des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong><br />

erforderlich, der den vorliegenden <strong>Bau</strong>antrag mit Beschluss vom 04.10.2011<br />

abgelehnt hat.<br />

Der geänderte <strong>Bau</strong>antrag ist deshalb wieder über die Gemeinde <strong>Höchberg</strong> einzureichen.“<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hält den Beschluss vom 04.10.2011 aufrecht<br />

<strong>und</strong> weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Erstellung von drei Wohnungen<br />

<strong>und</strong> dem Nachweis von drei Stellplätzen kein Einverständnis besteht. Der tatsächliche<br />

Bedarf an Stellplätzen wird wesentlich höher sein <strong>und</strong> somit ist ein<br />

erhöhtes Gefährdungspotential beim Ein- <strong>und</strong> Ausfahren zur B<strong>und</strong>esstraße gegeben.<br />

Abstimmung: 10 : 0

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