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BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg

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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 10<br />

1.6 Nanette Witschel; Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 006/2012;<br />

Neubau eines Niedrigenergiehauses auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr.<br />

1588/20, An der Frankenwarte 3 a, Bebauungsplan "Frankenwarte<br />

Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />

1. Ein Plan mit Darstellung der Dachgeschossfläche fehlt.<br />

2. Die Nachbarbeteiligung fehlt.<br />

3. Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2008 der<br />

Bebauung des o.g. Gr<strong>und</strong>stückes zugestimmt. Das Landratsamt Würzburg<br />

hat mit Datum vom 23.10.2008 einen positiven Vorbescheid erstellt. Das Gebäude<br />

liegt außerhalb der <strong>Bau</strong>grenzen. Eine Befreiung ist erforderlich.<br />

4. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan darf die Decke über dem zweiten<br />

zulässigen Vollgeschoss maximal 6,20 m betragen. Das geplante Dach hat<br />

eine talseitige Wandhöhe von 6,68 m. Eine Befreiung ist ebenfalls erforderlich.<br />

5. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Satteldach, Walmdach <strong>und</strong><br />

gegeneinandergesetzte Pultdächer zulässig. Der <strong>Bau</strong>werber plant ein Pultdach.<br />

Eine Befreiung ist ebenso erforderlich.<br />

Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> den erforderlichen Befreiungen von der Festsetzung des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ für ein Gebäude außerhalb<br />

der <strong>Bau</strong>grenzen, für ein geplantes Pultdach mit einer talseitigen Wandhöhe<br />

von 6,68 m wird zugestimmt.<br />

Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> sowie die der Stadtwerke<br />

Würzburg AG v. <strong>07.02.2012</strong> wird hingewiesen.<br />

Abstimmung: 10 : 0

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