BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg
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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 10<br />
1.6 Nanette Witschel; Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 006/2012;<br />
Neubau eines Niedrigenergiehauses auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr.<br />
1588/20, An der Frankenwarte 3 a, Bebauungsplan "Frankenwarte<br />
Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />
Beratung:<br />
Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />
1. Ein Plan mit Darstellung der Dachgeschossfläche fehlt.<br />
2. Die Nachbarbeteiligung fehlt.<br />
3. Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2008 der<br />
Bebauung des o.g. Gr<strong>und</strong>stückes zugestimmt. Das Landratsamt Würzburg<br />
hat mit Datum vom 23.10.2008 einen positiven Vorbescheid erstellt. Das Gebäude<br />
liegt außerhalb der <strong>Bau</strong>grenzen. Eine Befreiung ist erforderlich.<br />
4. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan darf die Decke über dem zweiten<br />
zulässigen Vollgeschoss maximal 6,20 m betragen. Das geplante Dach hat<br />
eine talseitige Wandhöhe von 6,68 m. Eine Befreiung ist ebenfalls erforderlich.<br />
5. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Satteldach, Walmdach <strong>und</strong><br />
gegeneinandergesetzte Pultdächer zulässig. Der <strong>Bau</strong>werber plant ein Pultdach.<br />
Eine Befreiung ist ebenso erforderlich.<br />
Beschluss:<br />
Dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> den erforderlichen Befreiungen von der Festsetzung des<br />
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ für ein Gebäude außerhalb<br />
der <strong>Bau</strong>grenzen, für ein geplantes Pultdach mit einer talseitigen Wandhöhe<br />
von 6,68 m wird zugestimmt.<br />
Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> sowie die der Stadtwerke<br />
Würzburg AG v. <strong>07.02.2012</strong> wird hingewiesen.<br />
Abstimmung: 10 : 0