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BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg

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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 11<br />

1.7 Harald Berger, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 008/2012;<br />

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1615/2, Kapellenweg 22, Bebauungsplan "Frankenwarte<br />

Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Bei der Vorprüfung des <strong>Bau</strong>antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />

Das geplante Wohnhaus überschreitet die <strong>Bau</strong>grenzen um ca. 3 qm. Die Garage<br />

liegt komplett außerhalb des <strong>Bau</strong>fensters. Eine Befreiung für die Überschreitung<br />

ist erforderlich.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> der erforderlichen Befreiung für<br />

die Überschreitung der <strong>Bau</strong>grenzen für das Wohnhaus um ca. 3 qm <strong>und</strong> für die<br />

Garage zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag <strong>und</strong> der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ für die Überschreitung der <strong>Bau</strong>grenzen<br />

für das Wohnhaus um ca. 3 qm <strong>und</strong> für die Garage wird zugestimmt.<br />

Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> sowie die der Stadtwerke<br />

Würzburg AG v. <strong>07.02.2012</strong> wird hingewiesen.<br />

Abstimmung: 9 : 1

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