BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg
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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 5<br />
Am 10.01.2012 hat die <strong>Bau</strong>herrschaft eine geänderte Planung der Verwaltung<br />
vorgelegt. Dem <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss wird der Aktenvermerk vom<br />
12.01.2012 zur Kenntnis gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss signalisiert dem <strong>Bau</strong>herrn, einer Planung analog<br />
zur vorgelegten Skizze zuzustimmen, sofern die Nachbarbeteiligung positiv<br />
durchgeführt wird. Ferner wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass<br />
dieser Beschluss keinerlei Rechtsbindung hat.<br />
Abstimmung: 10 : 0<br />
1.2 Michael Will, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr. 005/2012;<br />
Umbau Einfamilienwohnhaus mit Neubau eines Anbaues auf dem<br />
Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1366/1, Winterleitenweg 136, § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />
Beratung:<br />
Bei der Vorprüfung des <strong>Bau</strong>antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />
1. Die Nachbarbeteiligung fehlt.<br />
2. Bestätigung der Stadtwerke Würzburg für die wassermäßige Erschließung<br />
fehlt.<br />
3. Das Leitungsrecht auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1055/1 des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong><br />
<strong>und</strong> des benachbarten Gr<strong>und</strong>stückes der Stadt Würzburg für die Verlegung<br />
eines privaten Kanalanschlusses an die <strong>Höchberg</strong>er Abwasserleitung, die auf<br />
städtischer Gemarkung liegt, fehlt. D.h., allgemein das Recht für Verlegen<br />
<strong>und</strong> Unterhalten von Versorgungsleitungen.<br />
4. Lt. bestehender Genehmigung sind 173 qm Wohnfläche genehmigt. Nach<br />
dem vorliegenden <strong>Bau</strong>antrag soll eine Wohnfläche von 244,30 qm entstehen.<br />
Das hat zur Folge, dass zusätzlich 1 Stellplatz erforderlich wird (bis 200 qm 2<br />
Stellplätze, für die Mehrung 1 Stellplatz zusätzlich). Nachdem das Gr<strong>und</strong>stück<br />
keine Zufahrt hat, ist nur eine Stellplatzablösung möglich. Die Stellplatzablösung<br />
beträgt 6.150,-- € je Stellplatz.<br />
Die Verwaltung empfiehlt dem <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss, o.g. Antrag nicht<br />
zuzustimmen, da die Erschließung nicht gesichert ist.<br />
Mit 2. Beschluss die Verwaltung zu ermächtigen, den o.g. <strong>Bau</strong>antrag zustimmend<br />
an die Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg weiterzuleiten,<br />
wenn der Nachweis für die gesicherte Erschließung vorliegt.<br />
Beschluss:<br />
Dem <strong>Bau</strong>antrag wird nicht zugestimmt, da die Erschließung nicht gesichert ist.