BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg
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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 9<br />
1.5 Marco Gerstner; Antrag auf Vorbescheid Nr. 007/2012;<br />
<strong>Bau</strong>anfrage zur erforderlichen Befreiung für die Überschreitung<br />
der <strong>Bau</strong>grenzen mit dem geplanten Wohnhaus, den Carports <strong>und</strong><br />
den Garagen auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1740/2, Kapellenweg 32,<br />
Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 <strong>Bau</strong>GB<br />
Beratung:<br />
Bei der Vorprüfung des o.g. Antrages wurde Folgendes festgestellt:<br />
1. Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.<br />
2. An der westlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze befindet sich eine private Wasserleitung<br />
mit Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit, ebenso eine Abwasserleitung.<br />
3. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist an der westlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />
ein privater Grünstreifen auf einer Breite von 10 m (bis zur <strong>Bau</strong>grenze) festgesetzt.<br />
Somit ist eine Bebauung mit Garagen oder ähnlichem unzulässig.<br />
4. Die beiden Carports, die an der Seite zum Kapellenweg <strong>und</strong> zur Straße „Am<br />
Funkweg“ errichtet werden sollen, liegen ebenfalls außerhalb des <strong>Bau</strong>fensters,<br />
ebenso ein Teil des Gebäudes, da die <strong>Bau</strong>grenzen zum Kapellenweg<br />
einen Abstand von 4,00 m haben.<br />
Beschluss:<br />
Der Anfrage <strong>und</strong> den erforderlichen Befreiungen zur Bebauung des Gr<strong>und</strong>stückes<br />
mit Wohnhaus, Carport <strong>und</strong> einer Garage mit Werkstatt außerhalb des<br />
<strong>Bau</strong>fensters sowie teilweise innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten<br />
Grünfläche wird zugestimmt, wenn die Abwasser- <strong>und</strong> Wasserleitung nicht tangiert<br />
werden. Ein Arbeitsbereich zur Leitungsachse ist entsprechend der Kanaltiefe<br />
nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> freizuhalten.<br />
D.h. mit der geplanten Garage auf der Gr<strong>und</strong>stücksgrenze besteht kein<br />
Einverständnis, ebenso mit dem Carport parallel zum Kapellenweg.<br />
Abstimmung: 10 : 0