BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg
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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 6<br />
Abstimmung: 10 : 0<br />
Beschluss:<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, o.g. <strong>Bau</strong>antrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde<br />
Landratsamt Würzburg weiterzuleiten, wenn die gesicherte Erschließung<br />
nachgewiesen ist.<br />
Mit einer Stellplatzablöse besteht Einverständnis.<br />
Abstimmung: 10 : 0<br />
1.3 Marina <strong>und</strong> Kuno Hinkel, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr.<br />
074/2011;<br />
Verlängerung eines Wohnhauses durch Anbau einer Wohneinheit<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße 17, § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />
Beratung:<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2011 über o.g.<br />
<strong>Bau</strong>antrag beraten <strong>und</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />
„Beschluss:<br />
Dem <strong>Bau</strong>antrag wird nicht zugestimmt, da mit der Massivität <strong>und</strong> der versiegelten<br />
Gr<strong>und</strong>stücksfläche durch den <strong>Bau</strong>körper, den Stellplätzen <strong>und</strong> den Zufahrten<br />
kein Einverständnis besteht.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss vertritt die Auffassung, dass sich die Planung<br />
des Anwesens nach § 34 <strong>Bau</strong>GB nicht in die umliegende Bebauung einfügt.<br />
Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> vom 04.10.2011 sowie auf<br />
die der Stadtwerke Würzburg AG wird hingewiesen.<br />
Abstimmung: 9 : 2“<br />
Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 19.12.2011 der <strong>Bau</strong>herrschaft<br />
Folgendes mitgeteilt:<br />
„1. An der Zufahrt zur B<strong>und</strong>esstraße hin darf aus Gründen der Sicherheit <strong>und</strong><br />
Leichtigkeit des Verkehrs kein Tor angebracht werden. Auch das Anbringen<br />
von Ketten <strong>und</strong> anderen Hindernissen ist nicht gestattet.<br />
2. Maßnahmen zur Abwendung des Straßenlärms hat der <strong>Bau</strong>herr durch geeignete<br />
Lärmschutzmaßnahmen auf seine Kosten zu treffen.<br />
3. Der <strong>Bau</strong>herr hat die erforderliche Anzahl von Kraftfahrzeugstellplätzen<br />
außerhalb des Straßenraumes nachzuweisen.