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BUA, 07.02.2012 1 Bau- und ... - Markt Höchberg

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<strong>BUA</strong>, <strong>07.02.2012</strong> 6<br />

Abstimmung: 10 : 0<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, o.g. <strong>Bau</strong>antrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde<br />

Landratsamt Würzburg weiterzuleiten, wenn die gesicherte Erschließung<br />

nachgewiesen ist.<br />

Mit einer Stellplatzablöse besteht Einverständnis.<br />

Abstimmung: 10 : 0<br />

1.3 Marina <strong>und</strong> Kuno Hinkel, Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung Nr.<br />

074/2011;<br />

Verlängerung eines Wohnhauses durch Anbau einer Wohneinheit<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.Nr. 1122, Hauptstraße 17, § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />

Beratung:<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2011 über o.g.<br />

<strong>Bau</strong>antrag beraten <strong>und</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Beschluss:<br />

Dem <strong>Bau</strong>antrag wird nicht zugestimmt, da mit der Massivität <strong>und</strong> der versiegelten<br />

Gr<strong>und</strong>stücksfläche durch den <strong>Bau</strong>körper, den Stellplätzen <strong>und</strong> den Zufahrten<br />

kein Einverständnis besteht.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss vertritt die Auffassung, dass sich die Planung<br />

des Anwesens nach § 34 <strong>Bau</strong>GB nicht in die umliegende Bebauung einfügt.<br />

Auf die Besonderen Auflagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Höchberg</strong> vom 04.10.2011 sowie auf<br />

die der Stadtwerke Würzburg AG wird hingewiesen.<br />

Abstimmung: 9 : 2“<br />

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 19.12.2011 der <strong>Bau</strong>herrschaft<br />

Folgendes mitgeteilt:<br />

„1. An der Zufahrt zur B<strong>und</strong>esstraße hin darf aus Gründen der Sicherheit <strong>und</strong><br />

Leichtigkeit des Verkehrs kein Tor angebracht werden. Auch das Anbringen<br />

von Ketten <strong>und</strong> anderen Hindernissen ist nicht gestattet.<br />

2. Maßnahmen zur Abwendung des Straßenlärms hat der <strong>Bau</strong>herr durch geeignete<br />

Lärmschutzmaßnahmen auf seine Kosten zu treffen.<br />

3. Der <strong>Bau</strong>herr hat die erforderliche Anzahl von Kraftfahrzeugstellplätzen<br />

außerhalb des Straßenraumes nachzuweisen.

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