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Zytostatika im Gesundheitsdienst (M620) - BGW

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der gleiche Sicherheitsstandard wie bei der<br />

zentralen Zubereitung gegeben sein (zum<br />

Beispiel Sicherheitswerkbank für Zyto sta -<br />

tika, gesonderter Raum, persönliche Schutz -<br />

aus rüstung).<br />

Anforderungen an Sicherheitswerkbänke<br />

<strong>Zytostatika</strong> dürfen nur in geeigneten<br />

Sicher heitswerkbänken zubereitet werden,<br />

die best<strong>im</strong>mte Anforderungen erfüllen müssen.<br />

TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />

5.3.2 Technische Schutzmaßnahmen be<strong>im</strong><br />

Zubereiten von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

(1) Jedes Zubereiten ist in einer geeigneten Sicher -<br />

heitswerkbank durchzuführen.<br />

(2) Werkbänke, die eine gleichwertige Sicherheit bieten<br />

wie Werkbänke gemäß DIN 12980, können<br />

eingesetzt werden. Die Sicherheitstechnik des<br />

Arbeitsver fahrens ist in angemessener Frist der technischen<br />

Fortentwicklung anzupassen.<br />

Die DIN 12980 „Laboreinrichtungen –<br />

Sicherheitswerkbänke für <strong>Zytostatika</strong>” enthält<br />

die technischen Anforderungen und<br />

Prüfgrundsätze für Sicherheitswerkbänke<br />

zur Zubereitung von <strong>Zytostatika</strong>. Sie gilt für<br />

alle neu aufzustellenden <strong>Zytostatika</strong>-<br />

Werkbänke. Eventuell noch <strong>im</strong> Betrieb<br />

befindliche mikrobiologische Sicherheits -<br />

werk bänke können weiter verwendet werden,<br />

wenn sie nach DIN 12950 Teil 10 (seit<br />

September 2000 durch DIN EN 12469<br />

abgelöst) typgeprüft sind, jährlich gewartet<br />

werden und <strong>im</strong> Prinzip gleichwertige<br />

Sicherheit gewährleisten (Nachweispflicht<br />

des Betreibers). Dies gilt auch bei Anwendung<br />

des behördlich und berufsgenossenschaftlich<br />

anerkannten Verfahrens (siehe<br />

Seite 30). Ebenfalls zulässig sind Sicherheitswerkbänke<br />

nach Normen anderer EU-<br />

Mitgliedsstaaten mit vergleichbarem Sicherheitsstandard.<br />

Die Sicherheitswerkbänke dienen auch der<br />

Filtration möglicherweise bei der Zube -<br />

reitung entstehender Aerosole. Nach heutigem<br />

Erkenntnisstand treten die derzeit handelsüblichen<br />

<strong>Zytostatika</strong> gelöst oder als<br />

Partikel in Aerosolen auf, sodass insbesondere<br />

durch die in den Werkbänken heute<br />

üblicherweise vorhandenen 3-Filter-Systeme<br />

(Hochleis tungsfilter) die abgesaugten<br />

<strong>Zytostatika</strong> wirkungsvoll gefiltert werden.<br />

GefStoffV<br />

§ 10 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung<br />

(1) Ist die Substitution eines Gefahrstoffs durch Stoffe, Zubereitungen oder<br />

Erzeugnisse oder Verfahren, die bei ihrer Verwendung oder Anwendung<br />

nicht oder weniger gefährlich für die Gesundheit und Sicherheit sind, technisch<br />

nicht möglich, so hat der Arbeit geber dafür zu sorgen, dass die<br />

Herstellung und die Verwendung des Gefahrstoffs in einem geschlossenen<br />

System stattfindet.<br />

Der Forderung des Gesetzgebers nach<br />

einem geschlossenen System, also einem<br />

System, das keine gefährlichen Stoffe in die<br />

angrenzende Umgebung abgibt, wird in der<br />

Praxis am ehesten mit <strong>Zytostatika</strong>- Werk -<br />

bänken nach DIN 12980 und Isolatoren entsprochen.<br />

Allerdings kann auch hierbei ein<br />

min<strong>im</strong>aler Stoffaustausch mit der Umgebung<br />

nicht vollständig ausgeschlossen werden.<br />

Da bei Isolatoren unerwünschte Cross-<br />

Kontaminationen sowie mikrobiologische<br />

5 Schutzmaßnahmen<br />

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