Zytostatika im Gesundheitsdienst (M620) - BGW
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der gleiche Sicherheitsstandard wie bei der<br />
zentralen Zubereitung gegeben sein (zum<br />
Beispiel Sicherheitswerkbank für Zyto sta -<br />
tika, gesonderter Raum, persönliche Schutz -<br />
aus rüstung).<br />
Anforderungen an Sicherheitswerkbänke<br />
<strong>Zytostatika</strong> dürfen nur in geeigneten<br />
Sicher heitswerkbänken zubereitet werden,<br />
die best<strong>im</strong>mte Anforderungen erfüllen müssen.<br />
TRGS 525 (Stand: Mai 1998)<br />
5.3.2 Technische Schutzmaßnahmen be<strong>im</strong><br />
Zubereiten von cmr-Arzne<strong>im</strong>itteln<br />
(1) Jedes Zubereiten ist in einer geeigneten Sicher -<br />
heitswerkbank durchzuführen.<br />
(2) Werkbänke, die eine gleichwertige Sicherheit bieten<br />
wie Werkbänke gemäß DIN 12980, können<br />
eingesetzt werden. Die Sicherheitstechnik des<br />
Arbeitsver fahrens ist in angemessener Frist der technischen<br />
Fortentwicklung anzupassen.<br />
Die DIN 12980 „Laboreinrichtungen –<br />
Sicherheitswerkbänke für <strong>Zytostatika</strong>” enthält<br />
die technischen Anforderungen und<br />
Prüfgrundsätze für Sicherheitswerkbänke<br />
zur Zubereitung von <strong>Zytostatika</strong>. Sie gilt für<br />
alle neu aufzustellenden <strong>Zytostatika</strong>-<br />
Werkbänke. Eventuell noch <strong>im</strong> Betrieb<br />
befindliche mikrobiologische Sicherheits -<br />
werk bänke können weiter verwendet werden,<br />
wenn sie nach DIN 12950 Teil 10 (seit<br />
September 2000 durch DIN EN 12469<br />
abgelöst) typgeprüft sind, jährlich gewartet<br />
werden und <strong>im</strong> Prinzip gleichwertige<br />
Sicherheit gewährleisten (Nachweispflicht<br />
des Betreibers). Dies gilt auch bei Anwendung<br />
des behördlich und berufsgenossenschaftlich<br />
anerkannten Verfahrens (siehe<br />
Seite 30). Ebenfalls zulässig sind Sicherheitswerkbänke<br />
nach Normen anderer EU-<br />
Mitgliedsstaaten mit vergleichbarem Sicherheitsstandard.<br />
Die Sicherheitswerkbänke dienen auch der<br />
Filtration möglicherweise bei der Zube -<br />
reitung entstehender Aerosole. Nach heutigem<br />
Erkenntnisstand treten die derzeit handelsüblichen<br />
<strong>Zytostatika</strong> gelöst oder als<br />
Partikel in Aerosolen auf, sodass insbesondere<br />
durch die in den Werkbänken heute<br />
üblicherweise vorhandenen 3-Filter-Systeme<br />
(Hochleis tungsfilter) die abgesaugten<br />
<strong>Zytostatika</strong> wirkungsvoll gefiltert werden.<br />
GefStoffV<br />
§ 10 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung<br />
(1) Ist die Substitution eines Gefahrstoffs durch Stoffe, Zubereitungen oder<br />
Erzeugnisse oder Verfahren, die bei ihrer Verwendung oder Anwendung<br />
nicht oder weniger gefährlich für die Gesundheit und Sicherheit sind, technisch<br />
nicht möglich, so hat der Arbeit geber dafür zu sorgen, dass die<br />
Herstellung und die Verwendung des Gefahrstoffs in einem geschlossenen<br />
System stattfindet.<br />
Der Forderung des Gesetzgebers nach<br />
einem geschlossenen System, also einem<br />
System, das keine gefährlichen Stoffe in die<br />
angrenzende Umgebung abgibt, wird in der<br />
Praxis am ehesten mit <strong>Zytostatika</strong>- Werk -<br />
bänken nach DIN 12980 und Isolatoren entsprochen.<br />
Allerdings kann auch hierbei ein<br />
min<strong>im</strong>aler Stoffaustausch mit der Umgebung<br />
nicht vollständig ausgeschlossen werden.<br />
Da bei Isolatoren unerwünschte Cross-<br />
Kontaminationen sowie mikrobiologische<br />
5 Schutzmaßnahmen<br />
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