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Brosch-374re Gewaltpr-344vention Homepage ... - IGS Kronsberg

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Allgemeines<br />

Definition von Gewalt<br />

Gewalt ist die Verletzung der körperlichen oder psychischen Unversehrtheit einer Person<br />

durch eine andere; entweder durch die Anwendung von körperlicher Kraft oder durch<br />

Formen von verbaler Gewalt, die von physischer Gewalt begleitet wird oder sie androht.<br />

Es ist das zwangsweise Einwirken auf den Willen des Opfers, das sich auch oft in<br />

Verbindung mit Kriminalität bis hin zur Vergewaltigung, Nötigung oder sogar bis zur<br />

Tötung äußert. Weitere Formen der Gewalt sind die Sachbeschädigung und die<br />

Tierquälerei. In unseren Ausführungen, wollen wir uns jedoch schwerpunktmäßig mit der<br />

Gewalt gegen die körperliche Unversehrtheit auseinandersetzen.<br />

Eine Kurzdefinition lautet: „Gewalt tut weh und verletzt!“ Eine ebenfalls einfache Erklärung<br />

für Gewalt in diesem Sinne könnte auch lauten: „ Alles was andere Menschen von uns<br />

verlangen oder mit uns machen, wir aber nicht wollen, das ist Gewalt.“<br />

Motive für Gewalt<br />

Sicherlich gibt es viele Gründe, die Gewalt entstehen lassen. Hauptsächlich soziologische<br />

Faktoren wie Armut, Arbeitslosigkeit oder Trennung der Eltern können die<br />

Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen hervorrufen. Fühlt man sich gesellschaftlich als<br />

Außenseiter steigt der Frust.<br />

Die Gewalt unter Jugendlichen reflektiert oftmals das Erlebnis, wie der Jugendliche als<br />

Kind im Elternhaus behandelt wurde.<br />

Drei Beispiele:<br />

1.) Haben die Eltern geduldet, dass ihr Kind durch Drohung von Gewalt oder durch<br />

Gewaltanwendung an Geschwistern oder nicht zur Familie gehörenden Kindern,<br />

ein bestimmtes Verhalten bzw. seinen Willen ohne Tadel durchgesetzt hat, so ist<br />

es dem Kind zunächst nicht nachzutragen, wenn es nun diese Verhaltensweise<br />

gegenüber seinen Mitmenschen als „offensichtlich normales Mittel“ immer wieder<br />

anwendet, um sein Ziel zu erreichen.<br />

2.) Hat der Jugendliche als Kind selbst Gewalt im Elternhaus erfahren, wird er diese<br />

Gewaltanwendung, die gegen ihn angewendet wurde, in seinem Verhalten<br />

gegenüber anderen Menschen als selbstverständlich ansehen, da damit auch<br />

schon die Eltern bei ihm Erfolg hatten, ein bestimmtes Verhalten oder eine<br />

bestimmte Handlung zu fordern und durchzusetzen.<br />

3.) Der Jugendliche wurde als Kind entweder durch ein oder auch beide<br />

Elternteile nicht als Familienmitglied akzeptiert, ständig mit Ohrfeigen getadelt und<br />

mit verbaler Gewalt als „Nichtsnutz und Schmarotzer“ attackiert. In der weiteren<br />

Entwicklung dieser Lebensumstände, kam das Kind an eine Gruppierung junger<br />

Menschen, die alles gemeinsam teilen und unternehmen. Ganz nach dem Motto<br />

alle für einen, einer für alle. Das Kind gerät als mittlerweile Jugendlicher in einen<br />

z.B. rechtsextremististischen Kreis. Der oder die Jugendliche kann allerdings zu<br />

diesem Zeitpunkt noch nicht politisch motiviert sein. Die Eltern haben keinen<br />

Zuspruch mehr. Die Akzeptanz in dieser Gruppe und die daraus resultierenden<br />

„gemeinsamen Unternehmungen“, lassen die Jugendlichen in bestimmte<br />

Verhaltensweisen verfallen und aufgrund des bestehenden Gruppenzwanges, nur<br />

um dazu zu gehören, schlimmstenfalls auch Straftaten gegen andere Menschen<br />

verüben.<br />

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