Brosch-374re Gewaltpr-344vention Homepage ... - IGS Kronsberg
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Allgemeines<br />
Definition von Gewalt<br />
Gewalt ist die Verletzung der körperlichen oder psychischen Unversehrtheit einer Person<br />
durch eine andere; entweder durch die Anwendung von körperlicher Kraft oder durch<br />
Formen von verbaler Gewalt, die von physischer Gewalt begleitet wird oder sie androht.<br />
Es ist das zwangsweise Einwirken auf den Willen des Opfers, das sich auch oft in<br />
Verbindung mit Kriminalität bis hin zur Vergewaltigung, Nötigung oder sogar bis zur<br />
Tötung äußert. Weitere Formen der Gewalt sind die Sachbeschädigung und die<br />
Tierquälerei. In unseren Ausführungen, wollen wir uns jedoch schwerpunktmäßig mit der<br />
Gewalt gegen die körperliche Unversehrtheit auseinandersetzen.<br />
Eine Kurzdefinition lautet: „Gewalt tut weh und verletzt!“ Eine ebenfalls einfache Erklärung<br />
für Gewalt in diesem Sinne könnte auch lauten: „ Alles was andere Menschen von uns<br />
verlangen oder mit uns machen, wir aber nicht wollen, das ist Gewalt.“<br />
Motive für Gewalt<br />
Sicherlich gibt es viele Gründe, die Gewalt entstehen lassen. Hauptsächlich soziologische<br />
Faktoren wie Armut, Arbeitslosigkeit oder Trennung der Eltern können die<br />
Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen hervorrufen. Fühlt man sich gesellschaftlich als<br />
Außenseiter steigt der Frust.<br />
Die Gewalt unter Jugendlichen reflektiert oftmals das Erlebnis, wie der Jugendliche als<br />
Kind im Elternhaus behandelt wurde.<br />
Drei Beispiele:<br />
1.) Haben die Eltern geduldet, dass ihr Kind durch Drohung von Gewalt oder durch<br />
Gewaltanwendung an Geschwistern oder nicht zur Familie gehörenden Kindern,<br />
ein bestimmtes Verhalten bzw. seinen Willen ohne Tadel durchgesetzt hat, so ist<br />
es dem Kind zunächst nicht nachzutragen, wenn es nun diese Verhaltensweise<br />
gegenüber seinen Mitmenschen als „offensichtlich normales Mittel“ immer wieder<br />
anwendet, um sein Ziel zu erreichen.<br />
2.) Hat der Jugendliche als Kind selbst Gewalt im Elternhaus erfahren, wird er diese<br />
Gewaltanwendung, die gegen ihn angewendet wurde, in seinem Verhalten<br />
gegenüber anderen Menschen als selbstverständlich ansehen, da damit auch<br />
schon die Eltern bei ihm Erfolg hatten, ein bestimmtes Verhalten oder eine<br />
bestimmte Handlung zu fordern und durchzusetzen.<br />
3.) Der Jugendliche wurde als Kind entweder durch ein oder auch beide<br />
Elternteile nicht als Familienmitglied akzeptiert, ständig mit Ohrfeigen getadelt und<br />
mit verbaler Gewalt als „Nichtsnutz und Schmarotzer“ attackiert. In der weiteren<br />
Entwicklung dieser Lebensumstände, kam das Kind an eine Gruppierung junger<br />
Menschen, die alles gemeinsam teilen und unternehmen. Ganz nach dem Motto<br />
alle für einen, einer für alle. Das Kind gerät als mittlerweile Jugendlicher in einen<br />
z.B. rechtsextremististischen Kreis. Der oder die Jugendliche kann allerdings zu<br />
diesem Zeitpunkt noch nicht politisch motiviert sein. Die Eltern haben keinen<br />
Zuspruch mehr. Die Akzeptanz in dieser Gruppe und die daraus resultierenden<br />
„gemeinsamen Unternehmungen“, lassen die Jugendlichen in bestimmte<br />
Verhaltensweisen verfallen und aufgrund des bestehenden Gruppenzwanges, nur<br />
um dazu zu gehören, schlimmstenfalls auch Straftaten gegen andere Menschen<br />
verüben.<br />
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