Brosch-374re Gewaltpr-344vention Homepage ... - IGS Kronsberg
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Doch grade diese zuletzt genannte Erforderlichkeit ist es wert, nochmals genauer betrachtet<br />
zu werden, denn hier versteckt sich etwas, was selbst einigen Fachmännern so nicht geläufig<br />
sein dürfte.<br />
Erforderlich ist eine Verteidigungshandlung, wenn unter mehreren gleich geeigneten<br />
Verteidigungsmitteln das mildeste Mittel ausgewählt wurde.<br />
Der Angegriffene muss sich jedoch auf kein Wagnis einlassen! Jede Abwehrmaßnahme, die<br />
dem Angriff wenigstens ein Hindernis in den Weg legt, ist zur Verteidigung geeignet. Ob eine<br />
Verteidigung erforderlich gewesen ist, ergibt sich aus einer exakten Betrachtung.<br />
Am ratsamsten ist die folgende Vorgehensweise:<br />
Der Angegriffene sollte zunächst aus- bzw. zurückweichen<br />
(„Stopp, bleiben Sie stehen! Lassen Sie mich in Ruhe!“, Zeugen / Helfer hinzuziehen,<br />
Weggehen / -laufen)<br />
Ist dies nicht möglich oder zumutbar, sollte er den Angriff zunächst abwehren (sog.<br />
Schutzwehr) (Schutz-Armhaltung [siehe Fotomaterial], Grifflösen etc.)<br />
Ist auch dies nicht möglich oder wirksam (und wirklich erst dann), ist es ihm erlaubt,<br />
sich aktiv zur Wehr zu setzen (sog. Trutzwehr)<br />
Aber gerade dieses „sich aktiv zur Wehr setzen“ kann unter anderem eben bedeuten, als<br />
Erster zuzuschlagen!<br />
Denn eins ist klar und soll hier nochmals betont werden: Der rechtswidrig Angegriffene braucht<br />
kein Risiko einzugehen, er muss dem Täter nicht den berühmten „ersten Schlag“ lassen, wir<br />
sind hier nicht bei einer dieser legendären Saloon-Schlägereien, wo jeder abwechselnd<br />
zuhauen darf.<br />
Ein echter „Kampf“ ist normalerweise mit dem ersten Schlag entschieden, und die Trutzwehr<br />
lässt (unter allen gegebenen und Oben beschriebenen Umständen) dem Angegriffenen eben<br />
grade diese Möglichkeit zu und ihn darüber hinaus auch noch straffrei aus dem Konflikt<br />
herauskommen. Auch späteren Klagen des (für ihn garantiert unerwartet und deswegen auch<br />
so in der Ehre getroffenen) „Unterlegenen“ kann so beruhigt entgegengesehen werden.<br />
Der „Letzte“ kann also auch „Erster“ bleiben, womit der Kreis geschlossen wäre.<br />
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