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Brosch-374re Gewaltpr-344vention Homepage ... - IGS Kronsberg

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Doch grade diese zuletzt genannte Erforderlichkeit ist es wert, nochmals genauer betrachtet<br />

zu werden, denn hier versteckt sich etwas, was selbst einigen Fachmännern so nicht geläufig<br />

sein dürfte.<br />

Erforderlich ist eine Verteidigungshandlung, wenn unter mehreren gleich geeigneten<br />

Verteidigungsmitteln das mildeste Mittel ausgewählt wurde.<br />

Der Angegriffene muss sich jedoch auf kein Wagnis einlassen! Jede Abwehrmaßnahme, die<br />

dem Angriff wenigstens ein Hindernis in den Weg legt, ist zur Verteidigung geeignet. Ob eine<br />

Verteidigung erforderlich gewesen ist, ergibt sich aus einer exakten Betrachtung.<br />

Am ratsamsten ist die folgende Vorgehensweise:<br />

Der Angegriffene sollte zunächst aus- bzw. zurückweichen<br />

(„Stopp, bleiben Sie stehen! Lassen Sie mich in Ruhe!“, Zeugen / Helfer hinzuziehen,<br />

Weggehen / -laufen)<br />

Ist dies nicht möglich oder zumutbar, sollte er den Angriff zunächst abwehren (sog.<br />

Schutzwehr) (Schutz-Armhaltung [siehe Fotomaterial], Grifflösen etc.)<br />

Ist auch dies nicht möglich oder wirksam (und wirklich erst dann), ist es ihm erlaubt,<br />

sich aktiv zur Wehr zu setzen (sog. Trutzwehr)<br />

Aber gerade dieses „sich aktiv zur Wehr setzen“ kann unter anderem eben bedeuten, als<br />

Erster zuzuschlagen!<br />

Denn eins ist klar und soll hier nochmals betont werden: Der rechtswidrig Angegriffene braucht<br />

kein Risiko einzugehen, er muss dem Täter nicht den berühmten „ersten Schlag“ lassen, wir<br />

sind hier nicht bei einer dieser legendären Saloon-Schlägereien, wo jeder abwechselnd<br />

zuhauen darf.<br />

Ein echter „Kampf“ ist normalerweise mit dem ersten Schlag entschieden, und die Trutzwehr<br />

lässt (unter allen gegebenen und Oben beschriebenen Umständen) dem Angegriffenen eben<br />

grade diese Möglichkeit zu und ihn darüber hinaus auch noch straffrei aus dem Konflikt<br />

herauskommen. Auch späteren Klagen des (für ihn garantiert unerwartet und deswegen auch<br />

so in der Ehre getroffenen) „Unterlegenen“ kann so beruhigt entgegengesehen werden.<br />

Der „Letzte“ kann also auch „Erster“ bleiben, womit der Kreis geschlossen wäre.<br />

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