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Regel-Insolvenzverfahren Verbraucher-Insolvenzverfahren<br />

Insolvenz beantragen<br />

Unternehmer (bzw. Firma) beantragt »Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens« beim Amts- bzw. Insolvenzgericht.<br />

Insolvenz prüfen<br />

Insolvenzgericht prüft Insolvenzmasse, Eröffnungsvoraussetzungen<br />

und sonstige Abweisungsgründe.<br />

Insolvenzverfahren eröffnen<br />

»Eröffnung des Insolvenzverfahrens« wird beschlossen<br />

und das Insolvenzverfahren wird eingeleitet.<br />

Berichterstattertermin<br />

Insolvenzverwalter berichtet über wirtschaftliche Lage<br />

des Schuldners. Versammelte Gläubiger entscheiden,<br />

ob Firma saniert oder liquidiert wird.<br />

Insolvenzmasse verteilen<br />

Verwertungserlöse der Insolvenzmasse gleichmäßig<br />

während der Wohlverhaltensphase an Gläubiger<br />

verteilen.<br />

Restschuldbefreiung erteilen<br />

Insolvenzverfahren wird aufgehoben und sechsjährige<br />

Wohlverhaltensphase beginnt, danach wird die Restschuldbefreiung<br />

erteilt.<br />

Verbraucherinsolvenz beantragen<br />

Private Restschuldbefreiung beantragen (parallel zur<br />

betrieblichen Insolvenz), falls es sich beim Schuldner<br />

um eine natürliche Person handelt und nicht um eine<br />

Firma.<br />

3.3.2 Versicherungen gegen Risiken<br />

Erster Einigungsversuch<br />

Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern<br />

(Vorphase)<br />

Insolvenz beantragen<br />

Falls die Gläubiger die erste Einigung ablehnen, wird<br />

versucht, sich gerichtlich anhand des Schuldenbereinigungsplans<br />

zu einigen (Insolvenzphase).<br />

Insolvenzverfahren eröffnen<br />

Falls die Gläubigermehrheit wieder ablehnt, wird die<br />

»Eröffnung des Insolvenzverfahrens« von Amts wegen<br />

wieder aufgenommen.<br />

Wohlverhaltensphase beginnt<br />

Restschuldbefreiung wird versagt, falls Schuldner nicht<br />

innerhalb von sechs Jahren seinen Obliegenheiten<br />

nachkommt oder bestimmte Versagungsgründe vorliegen<br />

(Wohlverhaltensphase).<br />

Pfändungsbetrag abtreten<br />

In diesen sechs Jahren tritt der Schuldner den pfändbaren<br />

Anteil seines Einkommens an den Treuhänder ab<br />

(Treuhandphase).<br />

Restschuldbefreiung erteilen<br />

Falls der Schuldner keine Insolvenzstraftat begeht,<br />

seine Obliegenheiten erfüllt und der Treuhänder die<br />

jährliche Mindestvergütung erhält, wird Restschuldbefreiung<br />

erteilt.<br />

Restschuldbefreiung widerrufen<br />

Restschuldbefreiung kann innerhalb von zwölf Monaten<br />

widerrufen werden, wenn nachträglich ein vorsätzlicher<br />

Obliegenheitsverstoß bekannt wird<br />

(Widerrufsphase).<br />

Neben dem unternehmerischen Risiko sind Existenzgründer zusätzlich von persönlichen<br />

und betrieblichen Risiken bedroht. Das Unternehmerrisiko trifft<br />

nahezu jeden Selbstständigen, der eigene Ressourcen ins Unternehmen einbringt.<br />

Das kann die Arbeitskraft selber sein und/oder finanzielle Mittel. Geht etwas<br />

schief, passiert es oft, dass Sie Kapital und Arbeitszeit umsonst investiert haben.<br />

Es gibt leider keinen Garantieschein für unternehmerischen Erfolg.<br />

Als Chef im Unternehmen sind Sie mit Ihrer Arbeitskraft fast unverzichtbar.<br />

Besonders bei kleinen Firmen in der Startphase können Sie sich einen Ausfall Ihrer<br />

Arbeitsfähigkeit, z. B. wegen Krankheit, im Grunde nicht leisten. Damit Ihre Exis-<br />

Risiken kennen und absichern<br />

Tabelle 3.17:<br />

Vergleich zwischen<br />

Regel- und Verbraucherinsolvenz<br />

Risiken für<br />

Existenzgründer<br />

183<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

A<br />

B

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