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Regel-Insolvenzverfahren Verbraucher-Insolvenzverfahren<br />
Insolvenz beantragen<br />
Unternehmer (bzw. Firma) beantragt »Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens« beim Amts- bzw. Insolvenzgericht.<br />
Insolvenz prüfen<br />
Insolvenzgericht prüft Insolvenzmasse, Eröffnungsvoraussetzungen<br />
und sonstige Abweisungsgründe.<br />
Insolvenzverfahren eröffnen<br />
»Eröffnung des Insolvenzverfahrens« wird beschlossen<br />
und das Insolvenzverfahren wird eingeleitet.<br />
Berichterstattertermin<br />
Insolvenzverwalter berichtet über wirtschaftliche Lage<br />
des Schuldners. Versammelte Gläubiger entscheiden,<br />
ob Firma saniert oder liquidiert wird.<br />
Insolvenzmasse verteilen<br />
Verwertungserlöse der Insolvenzmasse gleichmäßig<br />
während der Wohlverhaltensphase an Gläubiger<br />
verteilen.<br />
Restschuldbefreiung erteilen<br />
Insolvenzverfahren wird aufgehoben und sechsjährige<br />
Wohlverhaltensphase beginnt, danach wird die Restschuldbefreiung<br />
erteilt.<br />
Verbraucherinsolvenz beantragen<br />
Private Restschuldbefreiung beantragen (parallel zur<br />
betrieblichen Insolvenz), falls es sich beim Schuldner<br />
um eine natürliche Person handelt und nicht um eine<br />
Firma.<br />
3.3.2 Versicherungen gegen Risiken<br />
Erster Einigungsversuch<br />
Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern<br />
(Vorphase)<br />
Insolvenz beantragen<br />
Falls die Gläubiger die erste Einigung ablehnen, wird<br />
versucht, sich gerichtlich anhand des Schuldenbereinigungsplans<br />
zu einigen (Insolvenzphase).<br />
Insolvenzverfahren eröffnen<br />
Falls die Gläubigermehrheit wieder ablehnt, wird die<br />
»Eröffnung des Insolvenzverfahrens« von Amts wegen<br />
wieder aufgenommen.<br />
Wohlverhaltensphase beginnt<br />
Restschuldbefreiung wird versagt, falls Schuldner nicht<br />
innerhalb von sechs Jahren seinen Obliegenheiten<br />
nachkommt oder bestimmte Versagungsgründe vorliegen<br />
(Wohlverhaltensphase).<br />
Pfändungsbetrag abtreten<br />
In diesen sechs Jahren tritt der Schuldner den pfändbaren<br />
Anteil seines Einkommens an den Treuhänder ab<br />
(Treuhandphase).<br />
Restschuldbefreiung erteilen<br />
Falls der Schuldner keine Insolvenzstraftat begeht,<br />
seine Obliegenheiten erfüllt und der Treuhänder die<br />
jährliche Mindestvergütung erhält, wird Restschuldbefreiung<br />
erteilt.<br />
Restschuldbefreiung widerrufen<br />
Restschuldbefreiung kann innerhalb von zwölf Monaten<br />
widerrufen werden, wenn nachträglich ein vorsätzlicher<br />
Obliegenheitsverstoß bekannt wird<br />
(Widerrufsphase).<br />
Neben dem unternehmerischen Risiko sind Existenzgründer zusätzlich von persönlichen<br />
und betrieblichen Risiken bedroht. Das Unternehmerrisiko trifft<br />
nahezu jeden Selbstständigen, der eigene Ressourcen ins Unternehmen einbringt.<br />
Das kann die Arbeitskraft selber sein und/oder finanzielle Mittel. Geht etwas<br />
schief, passiert es oft, dass Sie Kapital und Arbeitszeit umsonst investiert haben.<br />
Es gibt leider keinen Garantieschein für unternehmerischen Erfolg.<br />
Als Chef im Unternehmen sind Sie mit Ihrer Arbeitskraft fast unverzichtbar.<br />
Besonders bei kleinen Firmen in der Startphase können Sie sich einen Ausfall Ihrer<br />
Arbeitsfähigkeit, z. B. wegen Krankheit, im Grunde nicht leisten. Damit Ihre Exis-<br />
Risiken kennen und absichern<br />
Tabelle 3.17:<br />
Vergleich zwischen<br />
Regel- und Verbraucherinsolvenz<br />
Risiken für<br />
Existenzgründer<br />
183<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
A<br />
B