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Gratis an 59.000 Haushalte | Verlagspostamt 8020 - Steiermark ...

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Heidemarie Strahser<br />

MatrixEnergetics Trainerin<br />

Die ausmalpflicht des mieters<br />

Liebe Leserinnen und Leser!<br />

Immer wieder flammt bei Beendigung<br />

eines Mietverhältnisses die Diskussion<br />

auf, ob das Mietobjekt vom Mieter auf<br />

seine Kosten auszumalen ist oder nicht.<br />

Hiezu gibt es seit kurzem eine klare Entscheidung<br />

des Obersten Gerichtshofes<br />

für Mietobjekte, welche in den Voll<strong>an</strong>wendungsbereich<br />

des Mietrechtsgesetzes<br />

fallen.<br />

In den Voll<strong>an</strong>wendungsbereich des<br />

MRG fallen grundsätzlich Wohnungen<br />

und Geschäftsräume, welche in Objekten<br />

mit mindestens drei Mieteinheiten<br />

gelegen sind. Es gibt noch weitere<br />

Ausnahmen, die im Anlassfall zu überprüfen<br />

sind. Für Mietwohnungen also<br />

beispielsweise in üblichen Zinshäusern<br />

gilt, dass auch wenn im Mietvertrag die<br />

Ausmalpflicht des Mieters enthalten ist,<br />

der Mieter wegen gröblicher Benachteiligung<br />

nicht verpflichtet ist, die Wohnung<br />

nach gewöhnlicher Abnutzung<br />

neu auszumalen.<br />

Für Mietobjekte, welche nicht in den<br />

richtigstellung:<br />

matrixEnergetics<br />

Anmeldung: Tel: 0676/421-39-95 (Herlinde Rappel)<br />

Ort: Schloss Laubegg, 8413 Ragnitz<br />

Termine:<br />

Vortrag: 30. April / 05. Juni<br />

Tages - Workshop: 01. Mai<br />

Ausbildung: 08. und 09. Juni<br />

www.wissen-schafft-wirklichkeit.at, h.strahser@chello.at<br />

Voll<strong>an</strong>wendungsbereich des MRG fallen,<br />

beispielsweise Einfamilienhäuser oder<br />

gemietete Eigentumswohnungen, gibt<br />

es noch keine so klare Entscheidung des<br />

OGH. Hier wird wohl darauf abzustellen<br />

sein, ob der Mieter die Wohnung bei<br />

Beginn seines Mietverhältnisses selbst<br />

unausgemalt übernommen hat. Für diesen<br />

Fall wird wohl auch der Mieter nicht<br />

verpflichtet sein, das Mietobjekt in verbesserter<br />

Form zurückzustellen. In allen<br />

übrigen Fällen wird, wenn dies vertraglich<br />

vereinbart wurde, der Mieter wohl<br />

auszumalen haben.<br />

Haben Sie als Mieter einer Wohnung,<br />

welche unter den Voll<strong>an</strong>wendungsbereich<br />

des MRG fällt, diese ausgemalt,<br />

obwohl Sie hiezu, wie Sie jetzt wissen,<br />

nicht verpflichtet gewesen wären, haben<br />

Sie gem § 1431 ABGB wegen irrtümlicher<br />

Erbringung einer Nichtschuld<br />

grundsätzlich drei Jahre l<strong>an</strong>g Zeit, Ihre<br />

Aufwendungen vom Vermieter zurückzuverl<strong>an</strong>gen.<br />

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche<br />

bzw. für weitere Fragen in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

stehe ich Ihnen selbstverständlich<br />

gerne nach vorhergehender<br />

telefonischer Terminsvereinbarung in<br />

meiner K<strong>an</strong>zlei zur Verfügung.<br />

Mag. Simone Ullrich-P<strong>an</strong>si<br />

Rechts<strong>an</strong>wältin<br />

Bruckner & Emberger & Ullrich-P<strong>an</strong>si<br />

Rechts<strong>an</strong>wälte OG<br />

Kadagasse 19<br />

8430 Leibnitz<br />

Tel.: 03452/868 66<br />

Fax: 03452/868 66-4<br />

www.ra-bruckner.at<br />

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