10.01.2015 Aufrufe

UNUS Ausgabe 03 / 2011 - Gewerbeverband Bayern eV

UNUS Ausgabe 03 / 2011 - Gewerbeverband Bayern eV

UNUS Ausgabe 03 / 2011 - Gewerbeverband Bayern eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14 bds positionen<br />

bds positionen<br />

15<br />

BDS-Gutachten zum Ministerratsbeschluss<br />

Ausweitung der Verkaufsflächen<br />

ist rechtlich unwirksam<br />

Insolvenzrecht<br />

Sanieren statt „Plattmachen“<br />

Die bayerische Staatsregierung möchte großflächigen<br />

Einzelhandel im Lebensmittelbereich in jeder Gemeinde<br />

möglich machen. Dazu fasste sie vorab zum neuen<br />

Landesentwicklungsprogramm einen Kabinettsbeschluss<br />

im letzten Winter. Dieser Beschluss darf nach<br />

einem Rechtsgutachten des Bundes der Selbständigen<br />

(BDS) - <strong>Gewerbeverband</strong> <strong>Bayern</strong> e.V. keine Rechtskraft<br />

entfalten, da die Grundzüge der Raumordnung<br />

betroffen sind.<br />

München. Der bayerische Ministerrat<br />

hat am 21. Dezember<br />

2010 beschlossen, dass demnächst<br />

auch in so genannten<br />

nicht zentralen Orten und in<br />

Kleinzentren Lebensmittelvollsortimenter<br />

mit 1.200 Quadratmeter<br />

Verkaufsfläche und<br />

Discounter mit 800 Quadratmeter<br />

Verkaufsfläche errichtet<br />

werden dürfen. Somit wären in jeder<br />

Gemeinde solche Verkaufsflächengrößen<br />

möglich. Dadurch<br />

wurde eine bisherige Ausnahmeregelung<br />

im Landesentwicklungsprogramm<br />

(LEP) zur<br />

Regel. Der BDS <strong>Bayern</strong> hat dazu<br />

im Frühjahr ein Rechtsgutachten<br />

in Auftrag gegeben, um die<br />

Zulässigkeit dieser generellen Ausnahme durch<br />

das Kabinett zu überprüfen.<br />

Landtag hätte zustimmen müssen<br />

Ergebnis: Die Auswirkungen von vermehrten Einzelhandelsgroßprojekten<br />

im ländlichen Bereich widersprechen<br />

wesentlichen Grundsätzen der Raumordnung.<br />

Da die Grundsätze der Raumordnung nur vom Landtag<br />

geändert werden dürfen, ist der Beschluss rechtsfehlerhaft<br />

zustande gekommen und daher unwirksam.<br />

Konkret heißt dies: Genehmigen Stadt- oder Gemeinderäte<br />

auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses die<br />

Ansiedelung von Lebensmittelvollsortimentern oder<br />

Discountern, haben Klagen gegen die Stadt- und Gemeinderatsbeschlüsse<br />

gute Aussicht auf Erfolg. Ingolf<br />

F. Brauner, der Präsident des BDS kritisiert: „Stadt- und<br />

Gemeinderäte im Freistaat werden ohne Not in rechtlich<br />

unsicheres Gelände geführt.“<br />

Neue Discounter an jedem Kreisverkehr<br />

Die aktuelle Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms<br />

muss in einem transparenten Beteiligungsverfahren<br />

stattfinden und zu einem Zukunftsprogramm<br />

für <strong>Bayern</strong> werden. Vorweggenommene Entscheidungen<br />

auf Ministerebene und eine Diskussion<br />

hinter den verschlossenen Türen des bayerischen Ministerrates<br />

sind bei einem Thema, das derzeit in zahlreichen<br />

bayerischen Städten und Gemeinden heiß diskutiert<br />

wird, völlig kontraproduktiv. Innenstadtentwicklung,<br />

Städtebauförderung<br />

und eine strukturierte Entwicklung<br />

des ländlichen Raums sollten auch<br />

weiterhin möglich sein und dürfen<br />

in keiner rechtlichen Grauzone<br />

stattfinden.<br />

„Insgesamt ist dies ein weiterer<br />

Angriff auf die gewachsenen Innenstädte<br />

und den Einzelhandel<br />

vor Ort, der zahlreiche Ausbildungsplätze<br />

und eine Vielfalt an regional<br />

unterschiedlichen Produkten anbietet.<br />

Der Ruf nach Discountern an<br />

jedem Kreisverkehr mit einem bayernweit<br />

einheitlichen Warensortiment<br />

kann nicht die Leitlinie der<br />

Versorgungs- und Einzelhandelspolitik<br />

und damit der Lebensmittel-<br />

und Flächenpolitik im Freistaat<br />

sein“, so das Fazit von Ingolf F. Brauner.<br />

Markus Droth, Axel Heise<br />

Derzeit arbeitet das Bundesjustizministerium an einer<br />

Novelle des Insolvenzrechts, die im Herbst verabschiedet<br />

werden soll. Aus Sicht des BDS weist der Gesetzentwurf<br />

der bayerischen Bundesjustizministerien<br />

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhebliche<br />

Schwächen auf.<br />

Berlin. Gläubiger und redliche Schuldner<br />

haben auch im neuen Gesetzentwurf<br />

der Regierung keine Lobby gefunden.<br />

Die zweite Chance für Unternehmer,<br />

die aus konjunkturellen Gründen<br />

in Schwierigkeiten geraten, bleibt weiter<br />

eine Illusion. Die herausgehobene<br />

Stellung des Insolvenzverwalters wurde<br />

nicht beseitigt, ebenso besteht weiterhin<br />

keine Koppelung zwischen Sanierungserfolg<br />

und der Honorarhöhe<br />

des Verwalters. Darüber hinaus wurde<br />

es unterlassen, den Insolvenzrichtern<br />

Experten aus der Wirtschaft zur Seite<br />

zu stellen, um die wirtschaftliche Entscheidungskompetenz<br />

bei den Insolvenzgerichten<br />

zu erhöhen.<br />

Jährlicher Schaden von Insolvenzen<br />

50 Milliarden<br />

Euro<br />

Fazit: Es ändert sich<br />

zu wenig am bisherigen<br />

Verfahren,<br />

das volkswirtschaftlich<br />

einen<br />

enormen<br />

Schaden verursacht:<br />

So<br />

werden nur<br />

etwa zwei Prozent<br />

der betroffenen Unternehmen in Deutschland gerettet<br />

und insgesamt gehen jährlich bis zu 50 Milliarden<br />

Euro Vermögensmassen in Insolvenz. Der Münchner<br />

Insolvenzrechtler und Autor Andree Wernicke sieht<br />

nicht zu Unrecht ein „Kartell von Plattmachern“ am<br />

Werke.<br />

Unter Federführung von Präsidiumsmitglied Wolfgang<br />

Krebs erarbeitete ein BDS-Arbeitskreis Vorschläge zur<br />

Reform des Insolvenzrechtes, welcher die Sanierung<br />

statt die sonst übliche Abwicklung in den Mittelpunkt<br />

stellt. Der BDS <strong>Bayern</strong> spricht sich in seinem Konzept<br />

für eine Überführung der Insolvenzordnung in einer<br />

Sanierungsordnung aus. Die zweite Chance („Sanieren<br />

statt Plattmachen“) sollte im Mittelpunkt aller Bemühungen<br />

stehen.<br />

Kompetente und redliche Schuldner<br />

sollen sich durch aktive Mitarbeit<br />

schnell rehabilitieren können.<br />

Dafür fordert der BDS die Ansiedelung<br />

eines Sanierungsrates bei den<br />

Insolvenzgerichten, der aus einem<br />

Berufsrichter, zwei Rechtspflegern<br />

und zwei Persönlichkeiten aus der<br />

Wirtschaft bestehen soll.<br />

BDS macht Druck<br />

Der Sanierungsrat ist bereits vor<br />

der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

zu konsultieren, damit<br />

sich der Unternehmer auch aus eigener<br />

Kraft konsolidieren kann.<br />

Sollte es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

kommen,<br />

hat der Insolvenzverwalter<br />

diesem<br />

Sanierungsrat<br />

regelmäßig<br />

Bericht zu<br />

erstatten. So<br />

wird verhindert,<br />

dass sich ein „Kartell<br />

der Plattmacher“<br />

aus Insolvenzverwaltern,<br />

Beratern und Banken<br />

ohne effektive Kontrolle von außen bedient, wie<br />

es in der Vergangenheit oft der Fall war. Ebenso wichtig:<br />

Das Honorar des Insolvenzverwalters soll sich in<br />

Zukunft nach dem Sanierungserfolg richten. In einem<br />

Schreiben hat der BDS am 21. Juli <strong>2011</strong> Bundesjustizministerin<br />

Leutheusser-Schnarrenberger seine Vorschläge<br />

unterbreitet. Nachdem diese Antwort völlig ungenügend<br />

ausfiel, wird sich der BDS nun an verschiedene<br />

Parlamentarier und Insolvenzrechtsexperten wenden.<br />

Axel Heise<br />

unus III/<strong>2011</strong><br />

unus III/<strong>2011</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!