UNUS Ausgabe 03 / 2011 - Gewerbeverband Bayern eV
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14 bds positionen<br />
bds positionen<br />
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BDS-Gutachten zum Ministerratsbeschluss<br />
Ausweitung der Verkaufsflächen<br />
ist rechtlich unwirksam<br />
Insolvenzrecht<br />
Sanieren statt „Plattmachen“<br />
Die bayerische Staatsregierung möchte großflächigen<br />
Einzelhandel im Lebensmittelbereich in jeder Gemeinde<br />
möglich machen. Dazu fasste sie vorab zum neuen<br />
Landesentwicklungsprogramm einen Kabinettsbeschluss<br />
im letzten Winter. Dieser Beschluss darf nach<br />
einem Rechtsgutachten des Bundes der Selbständigen<br />
(BDS) - <strong>Gewerbeverband</strong> <strong>Bayern</strong> e.V. keine Rechtskraft<br />
entfalten, da die Grundzüge der Raumordnung<br />
betroffen sind.<br />
München. Der bayerische Ministerrat<br />
hat am 21. Dezember<br />
2010 beschlossen, dass demnächst<br />
auch in so genannten<br />
nicht zentralen Orten und in<br />
Kleinzentren Lebensmittelvollsortimenter<br />
mit 1.200 Quadratmeter<br />
Verkaufsfläche und<br />
Discounter mit 800 Quadratmeter<br />
Verkaufsfläche errichtet<br />
werden dürfen. Somit wären in jeder<br />
Gemeinde solche Verkaufsflächengrößen<br />
möglich. Dadurch<br />
wurde eine bisherige Ausnahmeregelung<br />
im Landesentwicklungsprogramm<br />
(LEP) zur<br />
Regel. Der BDS <strong>Bayern</strong> hat dazu<br />
im Frühjahr ein Rechtsgutachten<br />
in Auftrag gegeben, um die<br />
Zulässigkeit dieser generellen Ausnahme durch<br />
das Kabinett zu überprüfen.<br />
Landtag hätte zustimmen müssen<br />
Ergebnis: Die Auswirkungen von vermehrten Einzelhandelsgroßprojekten<br />
im ländlichen Bereich widersprechen<br />
wesentlichen Grundsätzen der Raumordnung.<br />
Da die Grundsätze der Raumordnung nur vom Landtag<br />
geändert werden dürfen, ist der Beschluss rechtsfehlerhaft<br />
zustande gekommen und daher unwirksam.<br />
Konkret heißt dies: Genehmigen Stadt- oder Gemeinderäte<br />
auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses die<br />
Ansiedelung von Lebensmittelvollsortimentern oder<br />
Discountern, haben Klagen gegen die Stadt- und Gemeinderatsbeschlüsse<br />
gute Aussicht auf Erfolg. Ingolf<br />
F. Brauner, der Präsident des BDS kritisiert: „Stadt- und<br />
Gemeinderäte im Freistaat werden ohne Not in rechtlich<br />
unsicheres Gelände geführt.“<br />
Neue Discounter an jedem Kreisverkehr<br />
Die aktuelle Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms<br />
muss in einem transparenten Beteiligungsverfahren<br />
stattfinden und zu einem Zukunftsprogramm<br />
für <strong>Bayern</strong> werden. Vorweggenommene Entscheidungen<br />
auf Ministerebene und eine Diskussion<br />
hinter den verschlossenen Türen des bayerischen Ministerrates<br />
sind bei einem Thema, das derzeit in zahlreichen<br />
bayerischen Städten und Gemeinden heiß diskutiert<br />
wird, völlig kontraproduktiv. Innenstadtentwicklung,<br />
Städtebauförderung<br />
und eine strukturierte Entwicklung<br />
des ländlichen Raums sollten auch<br />
weiterhin möglich sein und dürfen<br />
in keiner rechtlichen Grauzone<br />
stattfinden.<br />
„Insgesamt ist dies ein weiterer<br />
Angriff auf die gewachsenen Innenstädte<br />
und den Einzelhandel<br />
vor Ort, der zahlreiche Ausbildungsplätze<br />
und eine Vielfalt an regional<br />
unterschiedlichen Produkten anbietet.<br />
Der Ruf nach Discountern an<br />
jedem Kreisverkehr mit einem bayernweit<br />
einheitlichen Warensortiment<br />
kann nicht die Leitlinie der<br />
Versorgungs- und Einzelhandelspolitik<br />
und damit der Lebensmittel-<br />
und Flächenpolitik im Freistaat<br />
sein“, so das Fazit von Ingolf F. Brauner.<br />
Markus Droth, Axel Heise<br />
Derzeit arbeitet das Bundesjustizministerium an einer<br />
Novelle des Insolvenzrechts, die im Herbst verabschiedet<br />
werden soll. Aus Sicht des BDS weist der Gesetzentwurf<br />
der bayerischen Bundesjustizministerien<br />
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhebliche<br />
Schwächen auf.<br />
Berlin. Gläubiger und redliche Schuldner<br />
haben auch im neuen Gesetzentwurf<br />
der Regierung keine Lobby gefunden.<br />
Die zweite Chance für Unternehmer,<br />
die aus konjunkturellen Gründen<br />
in Schwierigkeiten geraten, bleibt weiter<br />
eine Illusion. Die herausgehobene<br />
Stellung des Insolvenzverwalters wurde<br />
nicht beseitigt, ebenso besteht weiterhin<br />
keine Koppelung zwischen Sanierungserfolg<br />
und der Honorarhöhe<br />
des Verwalters. Darüber hinaus wurde<br />
es unterlassen, den Insolvenzrichtern<br />
Experten aus der Wirtschaft zur Seite<br />
zu stellen, um die wirtschaftliche Entscheidungskompetenz<br />
bei den Insolvenzgerichten<br />
zu erhöhen.<br />
Jährlicher Schaden von Insolvenzen<br />
50 Milliarden<br />
Euro<br />
Fazit: Es ändert sich<br />
zu wenig am bisherigen<br />
Verfahren,<br />
das volkswirtschaftlich<br />
einen<br />
enormen<br />
Schaden verursacht:<br />
So<br />
werden nur<br />
etwa zwei Prozent<br />
der betroffenen Unternehmen in Deutschland gerettet<br />
und insgesamt gehen jährlich bis zu 50 Milliarden<br />
Euro Vermögensmassen in Insolvenz. Der Münchner<br />
Insolvenzrechtler und Autor Andree Wernicke sieht<br />
nicht zu Unrecht ein „Kartell von Plattmachern“ am<br />
Werke.<br />
Unter Federführung von Präsidiumsmitglied Wolfgang<br />
Krebs erarbeitete ein BDS-Arbeitskreis Vorschläge zur<br />
Reform des Insolvenzrechtes, welcher die Sanierung<br />
statt die sonst übliche Abwicklung in den Mittelpunkt<br />
stellt. Der BDS <strong>Bayern</strong> spricht sich in seinem Konzept<br />
für eine Überführung der Insolvenzordnung in einer<br />
Sanierungsordnung aus. Die zweite Chance („Sanieren<br />
statt Plattmachen“) sollte im Mittelpunkt aller Bemühungen<br />
stehen.<br />
Kompetente und redliche Schuldner<br />
sollen sich durch aktive Mitarbeit<br />
schnell rehabilitieren können.<br />
Dafür fordert der BDS die Ansiedelung<br />
eines Sanierungsrates bei den<br />
Insolvenzgerichten, der aus einem<br />
Berufsrichter, zwei Rechtspflegern<br />
und zwei Persönlichkeiten aus der<br />
Wirtschaft bestehen soll.<br />
BDS macht Druck<br />
Der Sanierungsrat ist bereits vor<br />
der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
zu konsultieren, damit<br />
sich der Unternehmer auch aus eigener<br />
Kraft konsolidieren kann.<br />
Sollte es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
kommen,<br />
hat der Insolvenzverwalter<br />
diesem<br />
Sanierungsrat<br />
regelmäßig<br />
Bericht zu<br />
erstatten. So<br />
wird verhindert,<br />
dass sich ein „Kartell<br />
der Plattmacher“<br />
aus Insolvenzverwaltern,<br />
Beratern und Banken<br />
ohne effektive Kontrolle von außen bedient, wie<br />
es in der Vergangenheit oft der Fall war. Ebenso wichtig:<br />
Das Honorar des Insolvenzverwalters soll sich in<br />
Zukunft nach dem Sanierungserfolg richten. In einem<br />
Schreiben hat der BDS am 21. Juli <strong>2011</strong> Bundesjustizministerin<br />
Leutheusser-Schnarrenberger seine Vorschläge<br />
unterbreitet. Nachdem diese Antwort völlig ungenügend<br />
ausfiel, wird sich der BDS nun an verschiedene<br />
Parlamentarier und Insolvenzrechtsexperten wenden.<br />
Axel Heise<br />
unus III/<strong>2011</strong><br />
unus III/<strong>2011</strong>