UNUS Ausgabe 03 / 2011 - Gewerbeverband Bayern eV
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ratgeber<br />
ratgeber<br />
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Dienstwagenrichtlinie:<br />
Erst aufsetzen, dann losfahren!<br />
Sicherlich kennen auch Sie die folgende Situation: Ihr<br />
Mitarbeiter gibt am Ende der Leasingzeit seinen Dienstwagen<br />
zurück – doch leider stellen Sie oder ein neutraler<br />
Gutachter Mängel am Fahrzeug fest, welche über<br />
die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen.<br />
Kirchheim. Das führt unweigerlich zu Unstimmigkeiten.<br />
Wer muss für den Minderwert beziehungsweise<br />
die Schäden aufkommen Der Fahrer Sie als Unternehmen<br />
Frei nach dem Motto „Wer vorsorgt, hat kein<br />
Nachsehen“ kann eine richtig aufgestellte Dienstwagenrichtlinie,<br />
die die Abwicklungs- und Genehmigungsprozesse<br />
rund um den Fuhrpark regelt, den Ärger schon<br />
im Keim ersticken. Auch bei kleinen Unternehmen.<br />
Alle Abteilungen einbinden<br />
Folgende Punkte sind beim Aufsetzen einer Dienstwagenrichtlinie<br />
unbedingt zu beachten:<br />
1. Zunächst müssen alle Abteilungen im Unternehmen<br />
eingebunden werden, die an Regelungs- und<br />
Genehmigungsprozessen beteiligt sind: Geschäftsleitung,<br />
Personalabteilung, Rechtsabteilung, Vertrieb,<br />
Controlling und gegebenenfalls der Betriebsrat.<br />
Diese Abteilungen stehen für die unterschiedlichen<br />
Anforderungen an eine Dienstwagenrichtlinie.<br />
Auch bei kleinen Unternehmen sollte sich die<br />
Geschäftsführung mit den betreuenden Juristen<br />
eng abstimmen.<br />
2. Unternehmen und<br />
Mitarbeiter sollten die<br />
Fahrzeugrichtlinie zur<br />
Auswahl des Dienstfahrzeuges<br />
sowie den<br />
Dienstwagenüberlassungsvertrag<br />
zur Nutzung<br />
des Dienstwagens<br />
gemeinsam aufsetzen.<br />
Basis ist der<br />
Vollkostenansatz, der,<br />
richtig eingesetzt, zu<br />
einer Balance zwischen<br />
Fahrermotivation<br />
und direkten<br />
Fuhrparkkosten führen<br />
kann. Wichtig ist<br />
festzuhalten, wie das<br />
Fahrzeug bereitgestellt,<br />
wie es finan-<br />
Betriebswirtschaftliche Kostenbetrachtung<br />
ziert und in welchem Prozess es verwaltet und zurückgegeben<br />
wird. Ebenso sollte auf Kostenseite<br />
beachtet werden, welche Kosten anteilig vom Fahrer<br />
zu entrichten sind: Vor, während und nach Beendigung<br />
des Vertrages. Die Fahrzeugrichtlinie enthält<br />
darüber hinaus Informationen über die dienstliche<br />
und private Nutzung des Firmenwagens sowie<br />
zur Mindest- und Höchstausstattung.<br />
3. Dient das Fahrzeug als Arbeitsmittel oder Motivationsinstrument<br />
Mit dem Referenzkostenmodell<br />
wird die Waage gehalten, da der Fahrer zunächst ein<br />
Fahrzeug wählen kann, das er ohne Zuzahlung erhält<br />
– gleichzeitig kann das Unternehmen über ein<br />
Zuzahlungsmodell leicht den Sprung in eine höhere<br />
Fahrzeugklasse ermöglichen. Das hält die Kosten im<br />
Rahmen und motiviert den Mitarbeiter!<br />
Eine Dienstwagenrichtlinie, die auf Basis der Vollkostenanalyse<br />
ein Referenzkostenmodell beinhaltet,<br />
wird allen Parteien im Unternehmen gerecht. Der Fahrer<br />
ist motiviert, da er einen Teil der Kaufentscheidung<br />
selbst trifft und das Fahrzeug auch im Hinblick auf seine<br />
privaten Ansprüche ausstatten kann. Und Sie können<br />
die Kosten des Fuhrparks auf kostenoptimiertem<br />
Niveau linear gestalten.<br />
Haftungsregelungen vorab klären<br />
Jetzt geht es nur noch darum, das Feintuning der<br />
Dienstwagenrichtlinie optimal auszuloten. Was tun<br />
Quelle: Arval Deutschland<br />
bei Bußgeldern aufgrund von<br />
Ordnungswidrigkeiten Der<br />
Arbeitgeber kann leicht für<br />
die Kosten von Verwarnungsgeldern<br />
belangt werden. Das<br />
muss nicht sein, wenn die<br />
Dienstwagenrichtlinie eindeutige<br />
Haftungsregelungen<br />
aufstellt und das (Dienst-)<br />
Fahrzeug stets auf dem neuesten<br />
Stand der Technik ist.<br />
So sollte jeder Dienstwagen<br />
standardmäßig mit einer Freisprechanlage<br />
ausgestattet<br />
sein. Denn Telefonieren während<br />
der Fahrt mit dem Mobiltelefon<br />
kann teuer werden –<br />
nicht nur für den Fahrer! Auch<br />
Identifizierung von Anforderungen<br />
Quelle: Arval Deutschland<br />
Unfallschäden führen oft zu Missverhältnissen zwischen<br />
Arbeitgeber und -nehmer. Eine Vollkaskoversicherung<br />
mit Selbstbeteiligung – gestaffelt nach dienstlicher und<br />
privater Nutzung – kann hier Abhilfe schaffen. In jedem<br />
Fall sollte gerade für Leasingfahrzeuge eine verbindliche<br />
Dienstwagenrichtlinie aufgestellt werden, die festlegt,<br />
wer für Nutzungs- und Unfallschäden aufkommt. Das<br />
schont Nerven und Geldbeutel gleichermaßen und garantiert<br />
ein entspanntes Verhältnis zwischen Unternehmen<br />
und Mitarbeiter!<br />
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