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Bezirkshauptmannschaft Rohrbach - Fischereirevier Rohrbach

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<strong>Bezirkshauptmannschaft</strong> <strong>Rohrbach</strong><br />

4150 <strong>Rohrbach</strong> Am Teich 1<br />

_<br />

Loxone Gebäude GmbH, Falkensteinstraße 6, 4154 Kollerschlag;<br />

‣ Ableitung von Niederschlagswässern des Bürogebäudes und<br />

der Parkflächen auf Grundstück 1516, KG Kollerschlag;<br />

gewerbebehördliche Genehmigung<br />

‣ Erweiterung des Bürogebäudes auf Grundstück 1516,<br />

KG Kollerschlag; gewerbebehördliche Genehmigung<br />

und baubehördliche Bewilligung<br />

Anberaumung einer mündlichen Verhandlung<br />

Geschäftszeichen:<br />

Ge21-2-2-2012-Ba<br />

Ge20-129-2011-Ba<br />

Bearbeiter: Peter Trautner<br />

Tel: (+43 7289) 88 51-69412<br />

Fax: (+43 7289) 88 51-69399<br />

E-Mail: bh-ro.post@ooe.gv.at<br />

www.bh-rohrbach.gv.at<br />

<strong>Rohrbach</strong>, 11. April 2012<br />

Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr!<br />

Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten:<br />

Die Loxone Gebäude GmbH, Falkensteinstraße 6, 4154 Kollerschlag, beantragte unter Vorlage eines<br />

Projektes, ausgearbeitet von Herrn Ing. Oswin Kaiser, Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft,<br />

4040 Linz, die gewerbebehördliche Genehmigung zur gedrosselten Einleitung der Niederschlagswässer<br />

des Bürogebäudes und der Parkflächen (Dachflächen sowie Park- und Fahrflächen)<br />

auf dem Grundstück 1516, KG. Kollerschlag, in das Wäschbachl. Die max. Einleitungsmenge soll<br />

14,7 l/s bzw. 1.270 m³/d betragen. Hiefür ist vorgesehen, ein Regenrückhaltebecken mit einem Retentionsvolumen<br />

von ca. 280 m³ auf dem Grundstück 1516, KG und Marktgemeinde Kollerschlag, zu errichten.<br />

Weiters beantragte die Loxone Gebäude GmbH, Falkensteinstraße 6, 4154 Kollerschlag, die gewerbebehördliche<br />

Genehmigung für die Erweiterung des Bürogebäudes (Verlängerung des Obergeschosses<br />

– Bürotrakt – um 8 m in südliche Richtung), welches mit Bescheid der <strong>Bezirkshauptmannschaft</strong><br />

<strong>Rohrbach</strong> vom 10.4.2012, Ge20-129-2011, genehmigt wurde. Hinsichtlich dieser Erweiterung<br />

wurde auch um die Erteilung der Baubewilligung angesucht.<br />

Hierüber wird eine mündliche Verhandlung, verbunden mit einem Lokalaugenschein ausgeschrieben.<br />

Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen Verhandlung zu kommen.<br />

Ort der Zusammenkunft:<br />

Grundstück 1516, KG und Marktgemeinde Kollerschlag<br />

Datum:<br />

Donnerstag, 26. April 2012<br />

Zeit:<br />

14:00 Uhr<br />

Sie können zur Verhandlung selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Sie können auch gemeinsam<br />

mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte<br />

natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine<br />

eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken<br />

betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage<br />

DVR: 069272


vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen<br />

oder Firma zu lauten.<br />

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung<br />

befugte Person – zB einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,<br />

wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von<br />

Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis<br />

besteht, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.<br />

Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter<br />

diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der nächsten<br />

Seite neben Ihrem Namen.<br />

Sie können in die aufliegenden Pläne und sonstigen Behelfe (Technische Beschreibung und Einreichpläne,<br />

etc.) Einsicht nehmen:<br />

beim Marktgemeindeamt Kollerschlag und<br />

bei der <strong>Bezirkshauptmannschaft</strong> <strong>Rohrbach</strong>, Anlagen- und Umweltabteilung.<br />

Wir sind für Sie da:<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 – 12:15 Uhr<br />

Dienstag 07:30 – 17:00 Uhr<br />

Bei telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten möglich.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

§§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, §§ 77, 81 und 356 der Gewerbeordnung<br />

1994 - GewO 1994 und § 93 Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes - ASchG, § 32 Oö.<br />

Bauordnung 1994 i.V.m §1 der Oö. Bau-Übertragungsverordnung und in Verbindung mit § 356 b Abs.<br />

1 Z. 3 i.V.m. §§ 74 und 81 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) und in Verbindung mit §§ 32 Abs. 1,<br />

9, 11 - 15, 21, 30 - 33, 38, 72, 98, 102, 105, 107, 108 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) und<br />

§ 93 Abs. 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – AschG<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung – abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung –<br />

durch Anschlag in der Marktgemeinde Kollerschlag<br />

Veröffentlichung auf der Homepage der <strong>Bezirkshauptmannschaft</strong> <strong>Rohrbach</strong><br />

(http://www.bh-rohrbach.gv.at/aktuell/)<br />

durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung<br />

kundgemacht wurde.<br />

Zutreffendes ist angekreuzt !<br />

Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder<br />

auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt).<br />

Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise – nicht<br />

kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.<br />

Als sonst Beteiligter (Nachbar) beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den<br />

Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde<br />

bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.<br />

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren,<br />

rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens<br />

trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung<br />

von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />

Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als<br />

rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes<br />

oder unabwendbares Ereignis darstellt.<br />

Nachbarn im Sinne der Gewerbeordnung sind alle Personen, die durch die Errichtung, den Bestand<br />

oder den Betrieb einer Betriebsanlage gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstige<br />

Seite 2


dingliche Rechte gefährdet werden könnten. Als Nachbarn gelten nicht Personen, die sich vorübergehend<br />

in der Nähe der Betriebsanlage aufhalten und nicht im Sinne des vorherigen Satzes dinglich berechtigt<br />

sind. Als Nachbarn gelten jedoch die Inhaber von Einrichtungen, in denen sich, wie etwa in<br />

Beherbergungsbetrieben, Krankenanstalten und Heimen, regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten,<br />

hinsichtlich des Schutzes dieser Personen, und die Erhalter von Schulen hinsichtlich des Schutzes<br />

der Schüler, der Lehrer und der sonst in Schulen ständig beschäftigten Personen. Als Nachbarn sind<br />

auch die oben genannten Personen zu behandeln, die auf grenznahen Grundstücken im Ausland<br />

wohnen, wenn in dem betreffenden Staat österreichische Nachbarn in den entsprechenden Verfahren<br />

rechtlich oder doch tatsächlich den gleichen Nachbarschaftsschutz genießen.<br />

Nachbarn im Sinne der Oö. Bauordnung sind die Eigentümer und Miteigentümer der Grundstücke,<br />

die vom zu bebauenden Grundstück höchstens 50 Meter entfernt sind, jedoch nur unter der Voraussetzung,<br />

dass diese Eigentümer und Miteigentümer durch das Bauvorhaben voraussichtlich in ihren<br />

subjektiven Rechten beeinträchtigt werden können. Personen, denen ein Baurecht zusteht, sind<br />

Grundeigentümern gleichgestellt. Sind die Miteigentümer der Grundstücke, auf denen das Bauvorhaben<br />

ausgeführt werden soll, Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach<br />

dem Wohnungseigentumsgesetz 1975 und ist ihre Zustimmung nach § 28 Abs. 2 Z. 2 nicht erforderlich,<br />

gelten auch diese Miteigentümer als Nachbarn, wenn ihre Wohnung (Räumlichkeit oder damit<br />

verbundener Teil der Liegenschaft) unmittelbar an jene Räumlichkeit oder jenen Teil der Liegenschaft<br />

angrenzt, in der oder auf dem das beantragte Bauvorhaben durchgeführt werden soll. Nachbarn können<br />

gegen die Erteilung der Baubewilligung mit der Begründung Einwendungen erheben, dass sie<br />

durch das Bauvorhaben in subjektiven Rechten verletzt werden, die entweder in der Privatrechtsordnung<br />

(privatrechtliche Einwendungen) oder im öffentlichen Recht (öffentlich-rechtliche Einwendungen)<br />

begründet sind.<br />

Ergeht an:<br />

1. Loxone Gebäude GmbH, 4154 Kollerschlag, Falkensteinstraße 6, mit der Aufforderung zur Teilnahme<br />

bzw. zur Entsendung eines mit Vollmacht ausgestatteten Vertreters; per E-Mail<br />

2. Herrn Josef Traxinger, 4154 Kollerschlag, Markt 35; RSb<br />

3. Herrn Franz Winkler, 4154 Kollerschlag, Markt 33; RSb<br />

4. Frau Sabine Lorenz, 4154 Kollerschlag, Markt 33; RSb<br />

5. Frau Maria Kandlbinder, 4154 Kollerschlag, Markt 29; RSb<br />

6. Herrn Johann Peter Wurm, 4154 Kollerschlag, Markt 25; RSb<br />

7. Herrn Maximilian Wöß, 4154 Kollerschlag, Markt 21; RSb<br />

8. Frau Hedwig Wöß, 4154 Kollerschlag, Markt 21; RSb<br />

9. Herrn Franz Josef Hehenberger, 4154 Kollerschlag, Markt 17; RSb<br />

10. Herrn Wilfried Kasberger, 4153 Peilstein i.Mv., Hanriederstraße 43; RSb<br />

11. Frau Maria Hofmann, 4154 Kollerschlag, Markt 22; RSb<br />

12. Herrn Stefan Höllinger, 4154 Kollerschlag, Markt 12; RSb<br />

13. Herrn Josef Baumgartner, 4154 Kollerschlag, Markt 10; RSb<br />

14. Herrn Ing. Georg Kumpfmüller, 4132 Lembach i.M., Linzer Straße 10; RSb<br />

15. Herrn Franz Leitner, 4154 Kollerschlag, Raidern 6; RSb<br />

16. Frau Monika Leitner, 4154 Kollerschlag, Raidern 6; RSb<br />

17. Herrn Johannes Lauss, 4154 Kollerschlag, Markt 1; RSb<br />

18. Herrn Heinrich Krenn, 4154 Kollerschlag, Mistlberg 33; RSb<br />

19. Frau Hermine Krenn, 4154 Kollerschlag, Mistlberg 33; RSb<br />

20. Frau Elke Atzinger, 4154 Kollerschlag, Falkensteinstraße 6; RSb<br />

Seite 3


21. Herrn Rupert Bant, 4154 Kollerschlag, Falkensteinstraße 17; RSb<br />

22. Frau Helga Bant, 4154 Kollerschlag, Falkensteinstraße 17; RSb<br />

23. Herrn Heiko Fabian, 4154 Kollerschlag, Falkensteinstraße 17; RSb<br />

24. Frau Natascha Fabian, 4154 Kollerschlag, Falkensteinstraße 17; RSb<br />

25. Herrn Daniel Leimpek, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 8; RSb<br />

26. Frau Marlies Leimpek, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 8; RSb<br />

27. Herrn Philipp Ringenberger, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/2; RSb<br />

28. Frau Eva Hofer, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/2; RSb<br />

29. Herrn Bulduk Tömek, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/3; RSb<br />

30. Frau Zeliha Tömek, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/3; RSb<br />

31. Herrn Remzi Delal, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/3; RSb<br />

32. Frau Nigar Aydar, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/3; RSb<br />

33. Herrn Reinhard Kempinger, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/4; RSb<br />

34. Frau Christina Kehrer, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/4; RSb<br />

35. Herrn Thomas Hans, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/5; RSb<br />

36. Herrn Josef Mistlbacher, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/6; RSb<br />

37. Frau Elisabeth Haslinger, 4154 Kollerschlag, Birkenfeld 2/6; RSb<br />

38. GWB – Gesellschaft für den Wohnungsbau, 4020 Linz, Blumauerstraße 46; RSb<br />

39. Telekom Austria AG, 1020 Wien, Lassalleestraße 9; RSb<br />

40. Straßenmeisterei Ulrichsberg, 4161 Ulrichsberg, Weberstraße 1 (per E-Mail)<br />

41. Herrn Ing. Oswin Kaiser, Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Klausenbachstraße<br />

13, 4040 Linz, (per E-Mail)<br />

42. Ing. Georg Kumpfmüller BaugesmbH & Co KG, 4132 Lembach i.M., Linzer Straße 10 (per E-Mail)<br />

43. Wassergenossenschaft Kollerschlag, zH Herrn Obmann Johann Peter Wurm, Markt 25, 4154 Kollerschlag;<br />

RSb<br />

44. Herrn Erwin Kreindl, Pulgarn 29, 4221 Steyregg (als Fischereiberechtigter); RSb<br />

45. Herrn Karl Schragen, Helmholzstraße 53, 4020 Linz (als Fischereiberechtigter); RSb<br />

46. Herrn Wilhelm Schragen, Helmholzstraße 53, 4020 Linz (als Fischereiberechtigter); RSb<br />

47. OÖ Umweltanwaltschaft, Kärntner Straße 10-12,4020 Linz; RSb<br />

(nach Maßgabe des § 32 Abs. 2 O.ö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998 bzw. §§ 5 und 25 Abs. 2<br />

O.ö. Umweltschutzgesetz 1996, LGBl. Nr. 84) – per E-Mail<br />

48. Arbeitsinspektorat Linz, Pillweinstraße 23, 4020 Linz, mit der Einladung zur Teilnahme; (per E-Mail)<br />

49. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft,<br />

Gewässerbezirk Grieskirchen, Moosham 26, 4710 Grieskirchen, mit der Bitte um<br />

Entsendung eines Amtssachverständigen für Wasserbautechnik (Terminvereinbarung mit Herrn<br />

Ing. Udo Karlhuber), per E-Mail<br />

50. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Anlagen-, Umwelt- und<br />

Wasserrecht, wasserwirtschaftliches Planungsorgan, Kärntnerstraße 12, 4021 Linz, per E-Mail<br />

51. <strong>Fischereirevier</strong> <strong>Rohrbach</strong>, <strong>Bezirkshauptmannschaft</strong> <strong>Rohrbach</strong>, zH Herrn Walter Koller, per E-Mail<br />

Seite 4


52. Marktgemeinde Kollerschlag<br />

a) mit der Einladung zur Teilnahme und dem Ersuchen um die Entsendung des Bürgermeisters<br />

oder eines befugten Vertreters,<br />

b) die in Betracht kommenden Parteien und Beteiligten, (insbesondere die Leitungsberechtigten<br />

für Wasser, Gas, Strom, Telefon etc.) mittels beiliegender Kundmachung nachweisbar einzuladen,<br />

soweit sie nicht schon von hieraus geladen wurden;<br />

c) eine Ausfertigung dieser Kundmachung verlässlich in den unmittelbar benachbarten Häusern<br />

anzuschlagen (§ 356 GewO 1994), sollten von uns nicht sämtliche Nachbarn verständigt<br />

worden sein.<br />

d) bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter die Ladungsnachweise der Parteien und Beteiligten,<br />

die Nachweise über den Anschlag der Kundmachung in benachbarten Häusern, die mit<br />

der Anschlagsklausel versehene Kundmachung und die Pläne zu übergeben und allenfalls eine<br />

Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für die Bezirkshauptfrau<br />

Peter Trautner<br />

Hinweise:<br />

Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:<br />

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur.<br />

Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die <strong>Bezirkshauptmannschaft</strong> <strong>Rohrbach</strong>, Am Teich 1, 4150 <strong>Rohrbach</strong>,<br />

und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an.<br />

Seite 5

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