Anberaumung einer mündlichen Verhandlung - Fischereirevier ...
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Bezirkshauptmannschaft Rohrbach<br />
4150 Rohrbach • Am Teich 1<br />
Geschäftszeichen:<br />
Wa10-96-2-2011<br />
Ge20-95-2011<br />
N10-240-2011<br />
Austria Asphalt GmbH & Co OG;<br />
Asphaltmischanlage beim Steinbruch "Haselbach"<br />
1. Versickerung und Ableitung von Oberflächenwässern –<br />
gewerbebehördliche Genehmigung<br />
2. Baumaßnahmen im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich –<br />
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung<br />
Bearbeiterin: Mag. Elisabeth Wiesauer<br />
Tel: (+43 7289) 88 51-69411<br />
Fax: (+43 7289) 88 51-69399<br />
E-Mail: bh-ro.post@ooe.gv.at<br />
www.bh-rohrbach.gv.at<br />
_<br />
Rohrbach, 19. Dezember 2011<br />
<strong>Anberaumung</strong> <strong>einer</strong> mündlichen <strong>Verhandlung</strong><br />
Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr!<br />
Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten:<br />
Die Austria Asphalt GmbH & Co OG, 4021 Linz, Salzburgerstraße 323 beantragte unter Vorlage eines<br />
Projektes der Geotechnik Tauchmann GmbH die gewerbebehördliche Genehmigung zur Versickerung<br />
bzw. Ableitung der Oberflächenwässer von der Betriebsanlage "Steinbruch Haselbach".<br />
Es ist die Errichtung <strong>einer</strong> Asphaltmischanlage auf den Parz. Nr. 2638 und 2640/2, KG Haselbach,<br />
beabsichtigt, wobei die Niederschlagswässer der befestigten Verkehrs-, Lager-, Park- und Dachflächen<br />
in ein Absetzbecken (Volumen 42 m³) und anschließend in ein Sickerbecken (Gesamtfläche<br />
1.330 m²) geleitet werden und dort über eine belebte Bodenzone vorgereinigt und dann retentiert in<br />
ein an der östlichen Grundstücksgrenze verlaufendes namenloses Gerinne (Zubringer zum Getzenbach<br />
bzw. zur Kleinen Mühl) eingeleitet werden sollen. Das Maß der Wasserbenutzung für die Versickerung<br />
bzw. gedrosselte Ableitung der Niederschlagswässer wurde mit 8,9 l/s beantragt.<br />
Weiters beantragte die Austria Asphalt GmbH & Co OG unter Vorlage eines Projektes des Ingenieurbüros<br />
DI Günter Humer GmbH die wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung für<br />
die Neugestaltung des an der südlichen Seites des Betriebsareales verlaufenden Grabens und für die<br />
Abtragung von bereits getätigten Anschüttungen im Vorlandbereich des dortigen unbenannten Gerinnes<br />
bzw. allenfalls für den Verbleib <strong>einer</strong> Anschüttung im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich<br />
dieses Gerinnes, im Bereich der Grundstücke 2640/2, 2552/3 und 2518, KG Haselbach.<br />
Hierüber wird eine mündliche <strong>Verhandlung</strong>, verbunden mit einem Lokalaugenschein ausgeschrieben.<br />
Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen <strong>Verhandlung</strong> zu kommen.<br />
Datum: Freitag, 20. Jänner 2012<br />
Ort der Zusammenkunft:<br />
Zeit:<br />
Parz. Nr. 2638, KG Haselbach<br />
(Steinbruch Haselbach)<br />
8:30 Uhr<br />
DVR: 069272
Sie können zur <strong>Verhandlung</strong> selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Sie können auch gemeinsam<br />
mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte<br />
natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine<br />
eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken<br />
betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.<br />
Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht<br />
ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.<br />
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen<br />
Parteienvertretung befugte Person – zB einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten<br />
lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre<br />
von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis<br />
besteht, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.<br />
Bitte bringen Sie zur <strong>Verhandlung</strong> diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter<br />
diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der nächsten<br />
Seite neben Ihrem Namen.<br />
Sie können in die aufliegenden Pläne und sonstigen Behelfe (Technische Beschreibung und Einreichpläne<br />
etc.) Einsicht nehmen:<br />
beim Marktgemeindeamt Altenfelden und<br />
bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Anlagen- und Umweltabteilung.<br />
Für den Parteienverkehr sind wir bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach für Sie da:<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
07:30 - 12:00 Uhr<br />
07:30 - 17:00 Uhr<br />
07:30 - 12:00 Uhr<br />
07:30 - 12:00 Uhr<br />
07:30 - 12:00 Uhr<br />
Bei telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten<br />
möglich.<br />
Rechtsgrundlagen:<br />
zu 1.:<br />
§§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, § 356 b Abs. 1 Z. 3 i.V.m. §§ 74<br />
und 81 Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994 und in Verbindung mit § 32 Abs. 2 lit. a sowie §§ 9 -15,<br />
21, 98, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 und § 93 Abs. 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
- ASchG<br />
zu 2.:<br />
§§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, §§ 11 bis 15, 21, 38, 98, 105<br />
und 107 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 sowie § 10 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 4 des<br />
Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 - Oö. NSchG 2001 in Verbindung mit der Verordnung<br />
der Oö. Landesregierung über den Landschaftsschutz im Bereich von Flüssen und Bächen, LGBl. Nr.<br />
107/1982 i.d.g.F.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die <strong>Verhandlung</strong> – abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung –<br />
durch Anschlag in der Marktgemeinde Altenfelden<br />
Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach –<br />
(http://www.bh-rohrbach.gv.at/aktuell/)<br />
durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung<br />
kundgemacht wurde.<br />
Zutreffendes ist angekreuzt !<br />
Seite 2
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die <strong>Verhandlung</strong> in Ihrer Abwesenheit durchgeführt<br />
oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die <strong>Verhandlung</strong> versäumen (Ihr Vertreter diese<br />
versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise –<br />
nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.<br />
Als sonst Beteiligter (Nachbar) beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den<br />
Gegenstand der <strong>Verhandlung</strong> nicht spätestens am Tag vor Beginn der <strong>Verhandlung</strong> bei der Behörde<br />
bekannt geben oder während der <strong>Verhandlung</strong> vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.<br />
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren,<br />
rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens<br />
trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der<br />
Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />
Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann<br />
als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes<br />
oder unabwendbares Ereignis darstellt.<br />
Diese Verständigung ergeht an:<br />
1. Austria Asphalt GmbH & Co OG, 4020 Linz, Salzburgerstraße 323; mit der Aufforderung zur Teilnahme<br />
bzw. zur Entsendung eines mit Vollmacht ausgestatteten Vertreters; RSb<br />
2. Herrn Roland Luger, 4121 Altenfelden, Godersdorf 7; RSb<br />
3. Frau Angela Luger, 4121 Altenfelden, Godersdorf 7; RSb<br />
4. Herrn Franz Ruttmann, 4121 Altenfelden, Godersdorf 5/2; RSb<br />
5. Frau Maria Ruttmann, 4121 Altenfelden, Godersdorf 5/2; RSb<br />
6. Herrn Hubert Zöchbauer, 4121 Altenfelden, Haselbach 12/WH/1; RSb<br />
7. Frau Veronika Zöchbauer, 4121 Altenfelden, Haselbach 12/WH/1; RSb<br />
8. Energie AG Oö., Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz (per E-Mail)<br />
9. Straßenmeisterei Lembach, Böhmerwaldstraße 3, 4132 Lembach (per E-Mail)<br />
10. Herrn Wilfried Krasensky, 4050 Traun, Linzerstraße 2 (als Fischereiberechtigter)<br />
11. <strong>Fischereirevier</strong> Rohrbach, zH Herrn Walter Koller, pA Bezirkshauptmannschaft Rohrbach<br />
(per E-Mail)<br />
12. DI Günther Humer GmbH, Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, 4682 Geboltskirchen,<br />
Feld 16 (per E-Mail: office@ib-humer.at)<br />
13. Geotechnik Tauchmann GmbH, 4609 Thalheim bei Wels, Unterschauersberg 19 (per E-Mail:<br />
office@geotechnik.org)<br />
jeweils mit der Einladung zur Teilnahme<br />
ergeht weiters an:<br />
14. Marktgemeinde Altenfelden<br />
a) mit der Einladung zur Teilnahme und dem Ersuchen um die Entsendung des Bürgermeisters<br />
oder eines befugten Vertreters,<br />
b) mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel anzuschlagen und die mitfolgende<br />
Projektsausfertigung zur Einsicht für die Beteiligten während der Amtsstunden aufzulegen,<br />
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c) vom Vorhaben berührte Grundeigentümer, die von hier aus versehentlich nicht geladen wurden<br />
oder bei denen ein Besitzwechsel oder eine Änderung in der Zustelladresse eingetreten<br />
ist, mittels beiliegender Kundmachung nachweisbar zu laden sowie<br />
d) bei der <strong>Verhandlung</strong> dem <strong>Verhandlung</strong>sleiter die Ladungsnachweise der Parteien und Beteiligten,<br />
die mit der Anschlagsklausel versehene Kundmachung und die Projektsausfertigung<br />
zu übergeben.<br />
15. Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk, Pillweinstraße 23, 4020 Linz, mit der Einladung zur<br />
Teilnahme<br />
16. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft,<br />
Gewässerbezirk Grieskirchen, Moosham 26a, 4710 Grieskirchen, mit dem<br />
Ersuchen um Entsendung eines Amtssachverständigen für Wasserbautechnik (Terminvereinbarung<br />
mit Herrn Ing. Udo Karlhuber)<br />
17. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Anlagen-, Umweltund<br />
Wasserrecht, wasserwirtschaftliches Planungsorgan, Kärntnerstraße 12, Linz<br />
18. OÖ Umweltanwaltschaft, Kärntner Straße 10-12,4020 Linz; mit der Einladung zur Teilnahme bzw.<br />
mit dem Ersuchen um Abgabe <strong>einer</strong> Stellungnahme (Projekt , g.g.R.)<br />
19. Bezirksbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz, Herrn Dipl.-Ing. Karl Eder, im Haus<br />
20. Frau Tamara Flattinger (per E-Mail) mit dem Ersuchen um Veröffentlichung auf der Homepage<br />
der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Für die Bezirkshauptfrau<br />
Mag. Elisabeth Wiesauer<br />
Hinweise:<br />
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:<br />
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur.<br />
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Am<br />
Teich 1, 4150 Rohrbach, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.<br />
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