Anberaumung einer mündlichen Verhandlung - Fischereirevier ...
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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ROHRBACH<br />
4150 Rohrbach Aktenzeichen: Wa10-173-2-2003-Hom<br />
Bahnhofstraße 7-9<br />
N10-130-2002-Hom<br />
Bearbeiter: Helmut Lachtner<br />
Telefon: (07289) 88 51-413<br />
Telefax: (07289) 88 51-399<br />
E-mail: bh-ro.post@ooe.gv.at<br />
Oberaigner GmbH, Fürling 33, 4150 Rohrbach;<br />
Errichtung <strong>einer</strong> Teichanlage auf dem Grundstück 1460,<br />
KG und Gemeinde Nebelberg, sowie Anschüttungen im<br />
Hochwasserabflussbereich des Kollerschläger Baches<br />
- wasserrechtliche Bewilligung<br />
- naturschutzrechtliche Feststellung<br />
9. September 2003<br />
<strong>Anberaumung</strong> <strong>einer</strong> mündlichen <strong>Verhandlung</strong><br />
Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr!<br />
Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten:<br />
Die Oberaigner GmbH, Fürling 33, 4150 Rohrbach, beantragte unter Vorlage eines Projektes<br />
die nachträgliche wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung <strong>einer</strong> bestehenden<br />
Teichanlage auf dem Grundstück 1460, KG und Gemeinde Nebelberg, sowie für Anschüttungen<br />
im Hochwasserabflussbereich des Kollerschläger Baches.<br />
Der Teich ist nierenförmig. Er hat eine Länge von ca. 45 m und eine Breite von ca. 5 bis<br />
15 m. Die Speisung der Teichanlage erfolgt durch Drainage- und Oberflächenwässer. Die<br />
Überwässer des Teiches werden in den Kollerschlägerbach eingeleitet. Im Zuge der Renaturierung<br />
der bestehenden Teichanlage wurden Anschüttungen im Hochwasserabflussbereich<br />
des Kollerschläger Baches durchgeführt.<br />
Hierüber wird eine mündliche <strong>Verhandlung</strong>, verbunden mit einem Lokalaugenschein ausgeschrieben.<br />
Die Beteiligten werden eingeladen, zu dieser <strong>Verhandlung</strong> zu kommen:<br />
Ort der Zusammenkunft:<br />
Teichanlage auf dem Grundstück 1460, KG Nebelberg<br />
Datum:<br />
Dienstag, 23. September 2003<br />
Zeit:<br />
9:00 Uhr<br />
Sie können zur <strong>Verhandlung</strong> selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Sie können auch<br />
gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte<br />
natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handels-<br />
DVR.069272 http:// www.ooe.gv.at/bh/rohrbach
echts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung<br />
anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.<br />
Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche<br />
Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.<br />
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen<br />
Parteienvertretung befugte Person – zB einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder<br />
– vertreten lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,<br />
Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein<br />
Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten<br />
zu uns kommen.<br />
Bitte bringen Sie zur <strong>Verhandlung</strong> diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr<br />
Bevollmächtigter diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf<br />
der nächsten Seite neben Ihrem Namen.<br />
Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:<br />
Projektsunterlagen<br />
Ort der Einsichtnahme:<br />
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach und<br />
Gemeindeamt Nebelberg<br />
Zeit:<br />
während des Parteienverkehrs und<br />
bis zum Vortag der <strong>Verhandlung</strong><br />
Rechtsgrundlage<br />
§§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, §§ 9, 11-15, 21, 32, 38,<br />
98, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959).<br />
Wir weisen darauf hin, dass die <strong>Verhandlung</strong> – abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung<br />
–<br />
durch Anschlag in der Gemeinde Nebelberg<br />
durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung<br />
kundgemacht wurde.<br />
Zutreffendes ist angekreuzt !<br />
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die <strong>Verhandlung</strong> in Ihrer Abwesenheit durchgeführt<br />
oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die <strong>Verhandlung</strong> versäumen (Ihr<br />
Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit<br />
oder Urlaubsreise – nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls<br />
den Termin verschieben können.<br />
Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand<br />
der <strong>Verhandlung</strong> nicht spätestens am Tag vor Beginn der <strong>Verhandlung</strong> bei der<br />
Behörde bekannt geben oder während der <strong>Verhandlung</strong> vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung<br />
verlieren.<br />
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren,<br />
rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer<br />
Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses,<br />
das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt<br />
der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese<br />
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Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit<br />
kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.<br />
Ergeht an:<br />
1. Oberaigner GmbH, Fürling 33, 4150 Rohrbach<br />
2. Herrn Ing. Wilhelm Oberaigner, Fürling 33, 4150 Rohrbach<br />
3. Frau Michaela Zeilmayr, Steinbauerstr. 12, 4040 Linz, als Fischereiberechtigte<br />
4. Architekturbüro Arkade, Dipl.-Ing. Josef Schütz, Dipl.-Ing. Habringer, Dipl.-Ing. Landerl,<br />
Kaarstraße 5, 4040 Linz<br />
5. Gewässerbezirk Grieskirchen, Moosham 26a, 4710 Grieskirchen, mit dem Ersuchen um<br />
Entsendung eines Amtssachverständigen für Wasserbautechnik (Terminvereinbarung<br />
mit Herrn Ing. Udo Karlhuber)<br />
6. Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, wasserwirtschaftliches Planungsorgan,<br />
Kärntnerstraße 12, Linz;<br />
7. Frau Mag. Sandra Pretzl, als Bezirksbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz,<br />
im Haus<br />
8. Oö. Umweltanwaltschaft, Stifterstraße 8, 4014 Linz<br />
9. <strong>Fischereirevier</strong> Rohrbach, zH Herrn Walter Koller, Bezirkshauptmannschaft Rohrbach<br />
10. Gemeinde Nebelberg<br />
a) mit der Einladung zur Teilnahme und dem Ersuchen um die Entsendung des<br />
Bürgermeisters oder eines befugten Vertreters,<br />
b) mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel anzuschlagen und die<br />
mitfolgende Projektsausfertigung zur Einsicht für die Beteiligten während der<br />
Amtsstunden aufzulegen,<br />
c) vom Vorhaben berührte Grundeigentümer, die von hier aus versehentlich nicht<br />
geladen wurden oder bei denen ein Besitzwechsel oder eine Änderung in der<br />
Zustelladresse eingetreten ist, mittels beiliegender Kundmachung nachweisbar<br />
zu laden sowie<br />
d) bei der <strong>Verhandlung</strong> dem <strong>Verhandlung</strong>sleiter die Ladungsnachweise der Parteien<br />
und Beteiligten, die mit der Anschlagsklausel versehene Kundmachung und<br />
die Projektsausfertigung zu übergeben.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Für die Bezirkshauptfrau<br />
Dr. Erhard Petz<br />
Hinweise:<br />
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Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft<br />
Rohrbach, Bahnhofstraße 7-9, 4150 Rohrbach, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.<br />
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