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Anberaumung einer mündlichen Verhandlung - Fischereirevier ...

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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ROHRBACH<br />

4150 Rohrbach Aktenzeichen: Wa10-173-2-2003-Hom<br />

Bahnhofstraße 7-9<br />

N10-130-2002-Hom<br />

Bearbeiter: Helmut Lachtner<br />

Telefon: (07289) 88 51-413<br />

Telefax: (07289) 88 51-399<br />

E-mail: bh-ro.post@ooe.gv.at<br />

Oberaigner GmbH, Fürling 33, 4150 Rohrbach;<br />

Errichtung <strong>einer</strong> Teichanlage auf dem Grundstück 1460,<br />

KG und Gemeinde Nebelberg, sowie Anschüttungen im<br />

Hochwasserabflussbereich des Kollerschläger Baches<br />

- wasserrechtliche Bewilligung<br />

- naturschutzrechtliche Feststellung<br />

9. September 2003<br />

<strong>Anberaumung</strong> <strong>einer</strong> mündlichen <strong>Verhandlung</strong><br />

Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr!<br />

Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten:<br />

Die Oberaigner GmbH, Fürling 33, 4150 Rohrbach, beantragte unter Vorlage eines Projektes<br />

die nachträgliche wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung <strong>einer</strong> bestehenden<br />

Teichanlage auf dem Grundstück 1460, KG und Gemeinde Nebelberg, sowie für Anschüttungen<br />

im Hochwasserabflussbereich des Kollerschläger Baches.<br />

Der Teich ist nierenförmig. Er hat eine Länge von ca. 45 m und eine Breite von ca. 5 bis<br />

15 m. Die Speisung der Teichanlage erfolgt durch Drainage- und Oberflächenwässer. Die<br />

Überwässer des Teiches werden in den Kollerschlägerbach eingeleitet. Im Zuge der Renaturierung<br />

der bestehenden Teichanlage wurden Anschüttungen im Hochwasserabflussbereich<br />

des Kollerschläger Baches durchgeführt.<br />

Hierüber wird eine mündliche <strong>Verhandlung</strong>, verbunden mit einem Lokalaugenschein ausgeschrieben.<br />

Die Beteiligten werden eingeladen, zu dieser <strong>Verhandlung</strong> zu kommen:<br />

Ort der Zusammenkunft:<br />

Teichanlage auf dem Grundstück 1460, KG Nebelberg<br />

Datum:<br />

Dienstag, 23. September 2003<br />

Zeit:<br />

9:00 Uhr<br />

Sie können zur <strong>Verhandlung</strong> selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Sie können auch<br />

gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte<br />

natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handels-<br />

DVR.069272 http:// www.ooe.gv.at/bh/rohrbach


echts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung<br />

anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.<br />

Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche<br />

Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.<br />

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen<br />

Parteienvertretung befugte Person – zB einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder<br />

– vertreten lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,<br />

Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein<br />

Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten<br />

zu uns kommen.<br />

Bitte bringen Sie zur <strong>Verhandlung</strong> diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr<br />

Bevollmächtigter diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf<br />

der nächsten Seite neben Ihrem Namen.<br />

Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:<br />

Projektsunterlagen<br />

Ort der Einsichtnahme:<br />

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach und<br />

Gemeindeamt Nebelberg<br />

Zeit:<br />

während des Parteienverkehrs und<br />

bis zum Vortag der <strong>Verhandlung</strong><br />

Rechtsgrundlage<br />

§§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, §§ 9, 11-15, 21, 32, 38,<br />

98, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959).<br />

Wir weisen darauf hin, dass die <strong>Verhandlung</strong> – abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung<br />

–<br />

durch Anschlag in der Gemeinde Nebelberg<br />

durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung<br />

kundgemacht wurde.<br />

Zutreffendes ist angekreuzt !<br />

Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die <strong>Verhandlung</strong> in Ihrer Abwesenheit durchgeführt<br />

oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die <strong>Verhandlung</strong> versäumen (Ihr<br />

Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit<br />

oder Urlaubsreise – nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls<br />

den Termin verschieben können.<br />

Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand<br />

der <strong>Verhandlung</strong> nicht spätestens am Tag vor Beginn der <strong>Verhandlung</strong> bei der<br />

Behörde bekannt geben oder während der <strong>Verhandlung</strong> vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung<br />

verlieren.<br />

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren,<br />

rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer<br />

Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses,<br />

das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt<br />

der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese<br />

Seite 2


Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit<br />

kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.<br />

Ergeht an:<br />

1. Oberaigner GmbH, Fürling 33, 4150 Rohrbach<br />

2. Herrn Ing. Wilhelm Oberaigner, Fürling 33, 4150 Rohrbach<br />

3. Frau Michaela Zeilmayr, Steinbauerstr. 12, 4040 Linz, als Fischereiberechtigte<br />

4. Architekturbüro Arkade, Dipl.-Ing. Josef Schütz, Dipl.-Ing. Habringer, Dipl.-Ing. Landerl,<br />

Kaarstraße 5, 4040 Linz<br />

5. Gewässerbezirk Grieskirchen, Moosham 26a, 4710 Grieskirchen, mit dem Ersuchen um<br />

Entsendung eines Amtssachverständigen für Wasserbautechnik (Terminvereinbarung<br />

mit Herrn Ing. Udo Karlhuber)<br />

6. Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, wasserwirtschaftliches Planungsorgan,<br />

Kärntnerstraße 12, Linz;<br />

7. Frau Mag. Sandra Pretzl, als Bezirksbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz,<br />

im Haus<br />

8. Oö. Umweltanwaltschaft, Stifterstraße 8, 4014 Linz<br />

9. <strong>Fischereirevier</strong> Rohrbach, zH Herrn Walter Koller, Bezirkshauptmannschaft Rohrbach<br />

10. Gemeinde Nebelberg<br />

a) mit der Einladung zur Teilnahme und dem Ersuchen um die Entsendung des<br />

Bürgermeisters oder eines befugten Vertreters,<br />

b) mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel anzuschlagen und die<br />

mitfolgende Projektsausfertigung zur Einsicht für die Beteiligten während der<br />

Amtsstunden aufzulegen,<br />

c) vom Vorhaben berührte Grundeigentümer, die von hier aus versehentlich nicht<br />

geladen wurden oder bei denen ein Besitzwechsel oder eine Änderung in der<br />

Zustelladresse eingetreten ist, mittels beiliegender Kundmachung nachweisbar<br />

zu laden sowie<br />

d) bei der <strong>Verhandlung</strong> dem <strong>Verhandlung</strong>sleiter die Ladungsnachweise der Parteien<br />

und Beteiligten, die mit der Anschlagsklausel versehene Kundmachung und<br />

die Projektsausfertigung zu übergeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für die Bezirkshauptfrau<br />

Dr. Erhard Petz<br />

Hinweise:<br />

Seite 3


Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft<br />

Rohrbach, Bahnhofstraße 7-9, 4150 Rohrbach, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.<br />

Seite 4

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