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Verhandlungsschrift

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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ROHRBACH<br />

4150 Rohrbach Aktenzeichen: Wa10-22-4-2005<br />

Bahnhofstraße 7-9<br />

Telefon: (07289) 88 51-0<br />

Telefax: (07289) 88 51-399<br />

E-mail: bh-ro.post@ooe.gv.at<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

Ort der Amtshandlung:<br />

Datum und Beginn:<br />

Leiter der Amtshandlung:<br />

weitere amtliche Organe:<br />

vom Amt der Oö. Landesregierung:<br />

Abt. Wasserwirtschaft, Abwasserwirtschaft:<br />

von der Marktgemeinde Haslach a.d.M.<br />

sonstige Anwesende:<br />

als betroffene Grundeigentümer:<br />

Marktgemeindeamt Haslach a.d.M.<br />

Montag, 11. April 2005, 9:00 Uhr<br />

Dr. Erhard Petz<br />

Johanna Barth als Schriftführerin<br />

Ing. Johann Brendli<br />

als Amtssachverständiger für Abwassertechnik<br />

Bürgermeister Norbert Leitner<br />

Heinz Kriegner<br />

Erwin Rechberger, Windgasse 9, 4170 Haslach<br />

Straßenmeisterei Lembach, vertreten durch<br />

Franz Puffer (auch für die Landesstraßenverwaltung)<br />

als Fischereiberechtigter:<br />

als Pächter:<br />

als Projektant:<br />

als Antragsteller:<br />

Prämonstratenser Chorherrenstift Schlägl,<br />

4160 Schlägl 1, vertreten durch Herrn Wakolbinger<br />

Alfred Engleder, Schulgasse 8, 4170 Haslach<br />

Ing. Oswin Kaiser, Techn. Büro für Kulturtechnik<br />

und Wasserwirtschaft, Stelzen 16,<br />

4170 Haslach a.d.M., vertreten durch Herrn<br />

Ing. Oswin Kaiser<br />

Spar Österreichische Warenhandels-AG,<br />

Zweigniederlassung Marchtrenk, Spar-Straße<br />

1, 4614 Marchtrenk, vertreten durch Ing. Karl<br />

Beredits, Mag. Martin Praher und Architekt<br />

DVR.069272 http://www.bh-rohrbach.gv.at


Dipl.-Ing. Andreas Dworschak<br />

Gegenstand<br />

der mit Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 17. März 2005, Wa10-22-3-2005,<br />

auf den heutigen Tag anberaumten mündlichen Verhandlung bildet das Ansuchen von der SPAR Österreichische<br />

Warenhandels-AG, Zweigniederlassung Marchtrenk, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk,<br />

um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung der beim geplanten Spar-Markt in<br />

4170 Haslach a.d.M., Grundstücke 206/1, 4230/2, 186/2, 185/1, 188/3, je. KG. Haslach, anfallenden<br />

Oberflächenwässer.<br />

Das eingereichte Projekt umfasst im Wesentlichen:<br />

Ableitung von Niederschlagswässern von Dachflächen und Verkehrsflächen (nach erfolgter<br />

Reinigung mittels eines Parkflächenabscheiders) in den Lanitzbach in einer Menge von max. 30<br />

l/s über die bestehende Regenwasserbeseitigungsanlage der Landesstraßenverwaltung (Straßenentwässerung<br />

der B 38 Böhmerwald-Landesstraße mit einer Länge von 120 m DN 400 bzw.<br />

PVC 250).<br />

Errichtung eines Regenwasserkanals mit einer Länge von ca. 235 lfm<br />

Der Leiter der Amtshandlung<br />

- prüft die Stellung der Anwesenden sowie etwaige Vertretungsbefugnisse und legt den Gegenstand<br />

der Verhandlung dar;<br />

- stellt fest, dass zur Verhandlung rechtzeitig geladen wurde durch<br />

persönliche Ladung<br />

Anschlag in der Gemeinde<br />

- gibt bekannt, dass bis zur mündlichen Verhandlung<br />

keine Einwendungen<br />

folgende Einwendungen<br />

vorgebracht wurden.<br />

Stellungnahmen der erschienenen Behördenvertreter und Parteien:<br />

1. Des Herrn Erwin Rechberger:<br />

Gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung von Niederschlagswässern<br />

von Dachflächen und Verkehrsflächen wird bei projekts- und befundgemäßer Ausführung<br />

kein Einwand erhoben.<br />

2. Des Herrn Alfred Engleder:<br />

Gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung von Niederschlagswässern<br />

von Dachflächen und Verkehrsflächen wird bei projekts- und befundgemäßer Ausführung<br />

kein Einwand erhoben.<br />

Seite 2


3. Des Herrn Wakolbinger:<br />

Gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung von Niederschlagswässern<br />

von Dachflächen und Verkehrsflächen wird bei projekts- und befundgemäßer Ausführung<br />

kein Einwand erhoben.<br />

4. Des Vertreters der Straßenverwaltung, Straßenmeisterei Lembach:<br />

Die Firma Spar hat bei der Straßenverwaltung um die Sonderbenutzungsbewilligung für die Erteilung<br />

der anfallenden Regenwässer in den bestehenden Durchlass bei km 146,285 der B 38<br />

angesucht. Bei projektsgemäßer Ausführung und Einhaltung der Vorschriften im Sondernutzungsvertrag<br />

wird dem Bauvorhaben zugestimmt.<br />

_________________________<br />

Franz Puffer<br />

5. Des Bürgermeisters der Marktgemeinde Haslach a.d.M.:<br />

Gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung von Niederschlagswässern<br />

von Dachflächen und Verkehrsflächen wird bei projekts- und befundgemäßer Ausführung<br />

kein Einwand erhoben.<br />

_________________________<br />

Bgm. Norbert Leitner<br />

Sonstige zur Verhandlung geladene Parteien bzw. Beteiligte sind nicht erschienen. Herr Rechberger,<br />

Herr Wakolbinger und Herr Engleder haben sich nach dem Lokalaugenschein von der mündlichen<br />

Verhandlung entfernt.<br />

Dies wird hiermit bestätigt:<br />

_________________________<br />

Dr. Erhard Petz<br />

Der Lokalaugenschein ergab folgenden<br />

Befund<br />

des Amtssachverständigen für Abwassertechnik:<br />

Seite 3


Die Marktgemeinde Haslach a.d.M. hat für die Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet eine Ortskanalisation<br />

errichtet, die sich noch immer im weiteren Ausbau befindet. Grundsätzlich wurde dabei<br />

für das Ortszentrum eine Mischkanalisation geplant und errichtet. Für die Außenbereiche wurde<br />

jedoch das System einer reinen Schmutzwasserkanalisation gewählt, wobei aufgrund dieser Situation<br />

bei Befestigung größerer Flächen eine gesonderte Vorsorge für die Behandlung und Ableitung<br />

der Niederschlagswässer gewählt werden muss.<br />

Einer dieser Teilbereiche, wo eine gesonderte Regenwasserableitung erforderlich ist, ist der Bereich<br />

nördlich des Ortszentrums unmittelbar an der Böhmerwald Straße.<br />

Für einen Teilbereich, das sogenannte Gollnerareal, mit dem Altstoffsammelzentrum, dem Feuerwehr-<br />

und zukünftigen Bauhofareal wurde bereits eine gesonderte wasserrechtliche Bewilligung für<br />

die Ableitung der Niederschlagswässer mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich<br />

vom 8.1.2003, Wa-600106/97-2003, erteilt; Diese Bewilligung wird am heutigen Tag noch überprüft<br />

werden.<br />

Nunmehr hat die SPAR Österreichische Warenhandels-AG, Marchtrenk, für den geplanten Betriebsstandort<br />

im Bereich südlich der B 38 Böhmerwald Straße ebenfalls ein Projekt zur Ableitung<br />

der Niederschlagswässer eingereicht.<br />

Das Projekt sieht die Erfassung der Niederschlagswässer der Verkehrsflächen über einen PVC-<br />

Rohrkanal DN 150 bzw. 200 mm, die Vorreinigung in einem Parkflächenabscheider und die anschließende<br />

Ableitung gemeinsam mit den Dachwässern über die Anlagen der Straßenentwässerung<br />

und einen Ableitungskanal in den Lanitzbach vor.<br />

Der als Vorfluter vorgesehene Lanitzbach weist nach den Daten der o.a. Bewilligung für den Bereich<br />

Gollnerareal bei einem Einzugsgebiet bei der Einleitungsstelle von 11 km² folgende Wasserführungsdaten<br />

auf:<br />

MQ<br />

HQ1<br />

HQ10<br />

132 l/s<br />

10.260 l/s<br />

33.000 l/s<br />

Zwischen dem Bereich der Firma Spar und dem Bereich des Gollnerareals liegen derzeit noch unverbaute<br />

Flächen, deren Verbauung und Versiegelung allerdings durchaus zu erwarten ist.<br />

Der Anfall an Niederschlagswässern ist im Projekt bei einer Parkfläche von 2760 m² mit 31,3 l/s<br />

und einer Dachfläche von 1.450 m² mit 16,5 l/s ermittelt worden. Die gesamte Niederschlagswassermenge<br />

beträgt somit 48 l/s.<br />

Im Projekt ist dargestellt, dass eine Versickerung über ein Mulden-Rigolen-System zwar theoretisch<br />

möglich wäre, aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse und den erforderlichen Parkplätzen auf<br />

dem Grundstück hiefür jedoch kein Platz besteht.<br />

Als Reinigungsanlage für die Verkehrsflächen und Parkflächen ist ein Parkflächenabscheider mit<br />

einer Nennleistung von 48 l/s, bestehend aus Schlammfang, Mineralölabscheiderteil und Koaleszenzfilter<br />

als Sicherheitseinrichtung geplant.<br />

Für die Ableitung in den Lanitzbach wird die Pflastermulde der B 38, die anschließende Straßenquerung<br />

(Betonrohr DN 400) und ein Ableitungskanal über die Grundstücke des Herrn Erwin<br />

Rechberger (PVC-Rohr DN 250) genutzt.<br />

Die häuslichen Abwässer des Spar-Marktes werden über die bestehende Ortskanalisation entsorgt,<br />

wobei der Hausanschlusskanal durch eine Querung der B 38 erstellt werden muss.<br />

Im übrigen wird auf das vorliegende Projekt bzw. am heutigen Tag vorgelegten Ergänzungen hingewiesen.<br />

Seite 4


In der Folge erstellt der Amtssachverständige für Abwassertechnik folgendes<br />

Gutachten:<br />

I. Allgemeines<br />

Die Ableitung der Abwässer aus dem Projektsgebiet ist wr. nicht bewilligungspflichtig, da<br />

es sich lediglich um Hausanschlusskanäle handelt. Für die Niederschlagswasserableitung<br />

wurde ein getrenntes System geplant, da die Einleitung in die Mischkanalisation der Marktgemeinde<br />

Haslach a.d.M. nicht möglich ist, weil das Einzugsgebiet nicht berücksichtigt<br />

wurde und aufgrund der topographischen Lage eine Einbindung der Niederschlagswässer<br />

nur sehr aufwendig möglich wäre.<br />

In der gegenständlichen Situation ist grundsätzlich zu erwägen, dass eine Retention der Niederschlagswässer<br />

bei einer derartig massiven Versiegelung der derzeit als Wiese genutzten<br />

Fläche mit Sicherheit erforderlich ist. Die anfallende Niederschlagswassermenge von knapp<br />

50 l/s eignet sich jedoch nicht wirklich dazu, eine technisch sinnvolle Retention zu errichten<br />

und zu betreiben. Aufgrund der jedoch weiters vorhandenen Flächen (zwischen Spar und<br />

Altstoffsammelzentrum), werden bei deren Versiegelung durchaus praktikable Wassermengen<br />

für die Errichtung und Betrieb einer Retention entstehen.<br />

Es erscheint aus technischer Sicht – ohne den Gewässerschutz zu beeinträchtigen – möglich,<br />

die beantragte Bewilligung derzeit ohne Retention zu erteilen, wobei bereits in Vorgesprächen<br />

mit dem Konsenswerber festgelegt und auch heute nochmals bei der Verhandlung<br />

besprochen wurde, dass bei der weiteren Versiegelung der weiteren Flächen (insbesonders<br />

im Bereich zwischen Spar und dem Altstoffsammelzentrum) eine gemeinsame Retention<br />

sinnvoll und zum gegebenen Zeitpunkt zu errichten sein wird.<br />

Die Bewilligung wird daher neben der absoluten zeitlichen Befristung auch mit der auflösenden<br />

Bedingung (Erfordernis der Retention, möglichst gemeinsam mit anderen Betrieben)<br />

der Versiegelung der o.a. Flächen zu versehen sein.<br />

II.<br />

Maß der Wasserbenutzung<br />

Zur Ableitung in den Lanitzbach dürfen die Niederschlagswässer aus dem Einzugsbereich<br />

des Spar-Marktes in einer Menge von max. 48 l/s gelangen.<br />

III.<br />

IV.<br />

Die wasserrechtliche Bewilligung wird bis zum 31. Dezember 2046 befristet, längstens jedoch<br />

bis zur weiteren Versiegelung der derzeit unbebauten Flächen zwischen dem Spar-<br />

Markt und dem Bereich der wasserrechtlich bewilligten Anlage Gollnerareal.<br />

Gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb<br />

der Anlagen bestehen bei Einhaltung nachstehender Auflagen und Fristen keine Bedenken:<br />

1. Bei der Errichtung und dem Betrieb der Kanalisationsanlage sind die Sicherheitsvorschriften<br />

gemäß ÖWAV-Regelblatt 14 und 18 ("Richtlinien zur Verhütung von Unfällen auf Kanalisations-<br />

und Abwasserreinigungsanlagen") einzuhalten und zu beachten.<br />

2. Es ist ein Betriebshandbuch auszuarbeiten, welches dem Verantwortlichen (Betriebsleiter<br />

bzw. Wartungsbeauftragter für die Kanalisation) nachweislich auszuhändigen ist. Weiters ist<br />

nachzuweisen, dass der Verantwortliche hierüber entsprechend unterrichtet wurde. In dieses<br />

Seite 5


Betriebshandbuch ist insbesonders die Wartung und Instandhaltung des Parkflächenabscheiders<br />

und die Führung des erforderlichen Wartungsbuches hiefür aufzunehmen.<br />

3. Die Kanalisationsanlage ist, soweit im Folgenden nicht Änderungen oder Ergänzungen verlangt<br />

werden, projekts- bzw. befundgemäß zu errichten, zu betreiben und in Stand zu halten.<br />

4. Sämtliche Rohrleitungen und Schächte sind unter Beachtung der zum Zeitpunkt ihrer Errichtung<br />

gültigen ÖNORMEN B 2503, B 2504 und B 5110 auszuführen.<br />

5. Die Verlegung der Rohre sowie die Herstellung der Bauwerke hat den statischen Erfordernissen<br />

entsprechend zu erfolgen. Auf Verlangen sind die statisch-konstruktiven Berechnungen<br />

der Behörde vorzulegen. Bei den Bauwerken ist auch auf die entsprechende Auftriebssicherheit<br />

bei allen in Betracht kommenden Belastungzuständen zu achten.<br />

6. Einstiegschächte in die Kanäle sind in Entfernungen, die eine einwandfreie Wartung der<br />

Kanäle gewährleisten, anzuordnen.<br />

7. Schachtabdeckungen mit Lüftungsöffnungen und Straßeneinläufe sind mit Schmutzfängern<br />

auszustatten.<br />

8. Die Schachtabdeckungen sind so zu errichten, dass die Schachtoberfläche an das umgebende<br />

Gelände angeglichen wird. Auf keinen Fall darf der Schacht über das Gelände herausragen.<br />

9. Sollte zur Wasserhaltung eine Drainagierung erforderlich sein, so darf diese nur während<br />

der Baudauer funktionsfähig sein.<br />

Beim Wiederverfüllen des Rohrgrabens muss der Drainagestrang an mehreren Stellen wirksam<br />

so unterbrochen werden, dass eine Grundwasserabsenkung oder Drainagewirkung vermieden<br />

wird.<br />

10. Für den Bereich der Wasserhaltung der Künette ist bei Einleitung in ein Oberflächengewässer<br />

zu beachten, dass bei hohem Anteil von Schwebstoffen gesonderte Maßnahmen zur<br />

Rückhaltung dieser Stoffe vor der Einleitung in das Gewässer zu setzen sind.<br />

11. Zur Unterbindung der Drainagewirkung des Kanales sind bei hohem Grundwasserstand in<br />

regelmäßigen Abständen quer zur Kanalachse Sperrbauwerke aus Beton oder aus Lehmschlag<br />

vorzusehen.<br />

12. Sämtliche Kanäle, Schächte und der Parkflächenabscheider sind flüssigkeitsdicht herzustellen.<br />

Die Dichtheit des Parkflächenabscheiders ist nachzuweisen.<br />

Das Ergebnis ist in einem Protokoll festzuhalten.<br />

Das Dichtheitsprotokoll ist bis zur wasserrechtlichen Überprüfung zur Einsicht aufzubewahren,<br />

die Atteste gemeinsam mit den Kollaudierungsunterlagen vorzulegen.<br />

13. Bei der Ausführung der Anlage ist sicherzustellen, dass im Zuge der Bauarbeiten keine wassergefährdenden<br />

Stoffe, z.B. zementhältige Stoffe, Mineralöle, Hydrauliköle in das Gewässer<br />

eingebracht werden.<br />

Seite 6


Wartung und Instandhaltung<br />

14. Nach Fertigstellung bzw. vor Inbetriebnahme der Kanalisation bzw. von Teilen der Kanalisation<br />

ist eine Prüfung der gesamten Rohrleitungsstränge hinsichtlich einer fachgerechten<br />

Verlegung sowie einer Prüfung auf Fehlanschlüsse mit einer Fernseh-Überwachungskamera<br />

durch eine einschlägige Firma zu veranlassen. Das Ergebnis ist aufzuzeichnen. Die Unterlagen<br />

sind auszuwerten und in einem Prüfbericht zusammenzufassen.<br />

15. Die Kanäle, Schächte und der Parkflächenabscheider sind sorgfältig zu warten und in Stand<br />

zu halten.<br />

Sie sind in Abständen von max. 10 Jahren auf Zustand, Funktionsfähigkeit, Sicherheit und<br />

Dichtheit mittels Fernsehkamerabefahrung zu prüfen oder prüfen zu lassen. Dabei ist eine<br />

Schadensklassifizierung gemäß "Richtlinien des Amts der Oö. Landesregierung vom<br />

10.5.1993 über die Kanalszustandserhebung" durchzuführen und bei Schadensklasse 2 zusätzlich<br />

eine Druckprüfung bzw. optische Kontrolle bei begehbaren Kanälen vorzunehmen.<br />

Die dabei festgestellten Mängel bzw. Undichtigkeiten sind umgehend zu beheben.<br />

Das Kanalnetz ist mindestens einmal jährlich und der Parkflächenabscheider mindestens<br />

einmal im Monat auf Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit durchzusehen (einfache<br />

Sichtprüfung). Für den Parkflächenabscheider ist darüber hinaus die Betriebsanleitung der<br />

Erzeugerfirma einzuhalten.<br />

Die erfolgte Durchführung dieser Kontrollen und die dabei getroffenen Feststellungen sind<br />

protokollarisch festzuhalten, wobei die von der Unterabteilung Siedlungswasserbau ausgearbeiteten<br />

Formulare wie Kontroll- und Reinigungsprogramm (Zeitplan), Kontroll- und<br />

Reinigungsblätter für Schächte und Sonderbauwerke zur Verwendung empfohlen werden.<br />

Dabei ist auch auf die Art und den Umfang einer allenfalls notwendigen Mängelbehebung<br />

einzugehen. Dieser Bericht ist zur Einsichtnahme durch die Behörde aufzubewahren.<br />

Fristen und wasserrechtliche Überprüfung<br />

16. Für die Bauvollendung wird eine Frist bis längstens 30. Juni 2006 eingeräumt. Bei Nichteinhalten<br />

der Frist wird auf die Rechtsfolgen gemäß § 27 Abs. 1, lit. f WRG 1959 i.d.g.F.<br />

(Erlöschen der Bewilligung bei Nichteinhaltung der Frist) hingewiesen.<br />

17. Die erfolgte Fertigstellung der gesamten Anlage ist binnen Monatsfrist der Wasserrechtsbehörde<br />

unter Angabe des Fertigstellungszeitpunktes schriftlich anzuzeigen.<br />

18. Die Kollaudierungsunterlagen sind innerhalb eines Jahres ab Fertigstellungszeitpunkt der<br />

Wasserrechtsbehörde in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Diese Unterlagen haben zumindest<br />

zu enthalten:<br />

- einen Bericht über die Einhaltung der Vorschreibungspunkte und eine verbale Darstellung,<br />

der gegenüber dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid bei der Bauausführung<br />

vorgenommenen Abänderungen<br />

- Lageplan<br />

- Längenschnitte<br />

- Detailplan des Parkflächenabscheiders (bei Einbau eines geänderten Fabrikates)<br />

Seite 7


- Bedienungs- und Wartungsvorschrift des Parkflächenabscheiders<br />

- Attest hinsichtlich Dichtheit des Parkflächenabscheiders<br />

- Prüfbericht über die Kanalbefahrung mittels Fernsehkamera<br />

Abschließend wird festgehalten, dass die Anschlusskanäle für die häuslichen Abwässer nicht Gegenstand<br />

des Verfahrens sind (Hausanschlusskanäle), das aber gemäß dem Abwasserentsorgungsgesetz<br />

auch für die Hausanschlusskanäle der Nachweis über die Flüssigkeitsdichtheit erbracht werden<br />

muss.<br />

Stellungnahme der Antragsteller gemeinsam mit dem Projektanten:<br />

Das Verhandlungsergebnis wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Zur Sache wird nichts weiter vorgebracht. Auf die Verlesung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> wird einvernehmlich<br />

verzichtet.<br />

Somit wird die gemäß den Bestimmungen des AVG geführte Verhandlung für geschlossen erklärt.<br />

Ende der Verhandlung:<br />

Dauer der Amtshandlung:<br />

10:50 Uhr<br />

(9:00 - 10:50 Uhr) ➪ 4 begonnene halbe Stunden<br />

(3 Amtsorgane)<br />

Unterschriften:<br />

_________________________<br />

Dr. Erhard Petz<br />

_________________________<br />

Johanna Barth<br />

_________________________<br />

Ing. Johann Brendli<br />

_________________________<br />

Ing. Karl Beredits<br />

_________________________<br />

Mag. Martin Praher<br />

_________________________<br />

Dipl.-Ing. Andreas Dworschak<br />

_________________________<br />

Bgm. Norbert Leitner<br />

_________________________<br />

Ing. Oswin Kaiser<br />

_________________________<br />

Heinz Kriegner<br />

Seite 8

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