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Anberaumung einer mündlichen Verhandlung - Fischereirevier ...

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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ROHRBACH<br />

4150 Rohrbach Aktenzeichen: Wa10-15-2-2005-Ba<br />

N10-37-2-2005-Ba<br />

Bahnhofstraße 7-9<br />

Bearbeiter: Peter Trautner<br />

Telefon: (07289) 88 51-412<br />

Telefax: (07289) 88 51-399<br />

E-mail: bh-ro.post@ooe.gv.at<br />

Wögerbauer Rupert und Johanna, Weberschlag 1,<br />

4141 Pfarrkirchen i.M.; Errichtung von zwei<br />

Fischteichen auf dem Grundstück 6425, KG<br />

Weberschlag, Gemeinde Pfarrkirchen i.M.<br />

- wasserrechtliche Bewilligung<br />

- naturschutzrechtliche Feststellung<br />

17. Februar 2005<br />

<strong>Anberaumung</strong> <strong>einer</strong> mündlichen <strong>Verhandlung</strong><br />

Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr!<br />

Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten:<br />

Herr und Frau Rupert und Johanna Wögerbauer, Weberschlag 1, 4141 Pfarrkirchen i.M., beantragten<br />

unter Vorlage eines Projektes die wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung<br />

für die Errichtung von zwei Fischteichen auf dem Grundstück 6425, KG Weberschlag,<br />

Gemeinde Pfarrkirchen i.M. Die Fischteiche sollen aus Drainagewässer gespeist werden und<br />

auch das Überwasser soll wieder in die Drainage zurückgeleitet werden. Das Maß der Wasserbenutzung<br />

wurde mit ca. 1 l/s beantragt.<br />

Hierüber wird eine mündliche <strong>Verhandlung</strong>, verbunden mit einem Lokalaugenschein ausgeschrieben.<br />

Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen <strong>Verhandlung</strong> zu kommen.<br />

Ort der Zusammenkunft:<br />

Anwesen Wögerbauer, Weberschlag 1, Pfarrkirchen<br />

Datum:<br />

Dienstag, 8. März 2005<br />

Zeit:<br />

9:00 Uhr<br />

Sie können zur <strong>Verhandlung</strong> selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Sie können auch<br />

gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte<br />

natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts<br />

oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung<br />

anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.<br />

Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche<br />

DVR.069272 http:// www.ooe.gv.at/bh/rohrbach


Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.<br />

Seite 2


Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen<br />

Parteienvertretung befugte Person – zB einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder<br />

– vertreten lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,<br />

Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel<br />

an deren Vertretungsbefugnis besteht, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns<br />

kommen.<br />

Bitte bringen Sie zur <strong>Verhandlung</strong> diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr<br />

Bevollmächtigter diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf<br />

der nächsten Seite neben Ihrem Namen.<br />

Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:<br />

Projektsunterlagen<br />

Ort der Einsichtnahme:<br />

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach und<br />

Gemeindeamt Pfarrkirchen i.M.<br />

Zeit:<br />

während des Parteienverkehrs und<br />

bis zum Vortag der <strong>Verhandlung</strong><br />

Rechtsgrundlage<br />

§§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, §§ 9, 11 bis 15, 21, 32, 38,<br />

98, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) und in Verbindung mit § 10 Abs.<br />

1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 4 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (Oö. NSchG 2001)<br />

in Verbindung mit der Verordnung der Oö. Landesregierung über den Landschaftsschutz im<br />

Bereich von Flüssen und Bächen, LGBl. Nr. 107/1982 i.d.g.F.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die <strong>Verhandlung</strong> – abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung<br />

–<br />

durch Anschlag in der Gemeinde Pfarrkirchen i.M.<br />

durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung<br />

kundgemacht wurde.<br />

Zutreffendes ist angekreuzt !<br />

Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die <strong>Verhandlung</strong> in Ihrer Abwesenheit durchgeführt<br />

oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die <strong>Verhandlung</strong> versäumen (Ihr<br />

Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit<br />

oder Urlaubsreise – nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls<br />

den Termin verschieben können.<br />

Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand<br />

der <strong>Verhandlung</strong> nicht spätestens am Tag vor Beginn der <strong>Verhandlung</strong> bei der<br />

Behörde bekannt geben oder während der <strong>Verhandlung</strong> vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung<br />

verlieren.<br />

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren,<br />

rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad<br />

des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das<br />

Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der<br />

rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen<br />

gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit<br />

kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.<br />

Seite 3


Ergeht an:<br />

1. Herrn und Frau Rupert und Johanna Wögerbauer, Weberschlag 1, 4141 Pfarrkirchen i.M.<br />

2. Herrn und Frau Josef und Hildegard Schwarzbauer, Weberschlag 2, 4141 Pfarrkirchen i.M.<br />

3. Herrn und Frau Herbert und Anna Gammer, Weberschlag 3, 4141 Pfarrkirchen i.M.<br />

4. Herrn Gottfried Mathias Mairhofer, Scharten 2, 4141 Pfarrkirchen i.M.<br />

5. Gewässerbezirk Grieskirchen, Moosham 26a, 4710 Grieskirchen, mit dem Ersuchen um<br />

Entsendung eines Amtssachverständigen für Wasserbautechnik (Terminvereinbarung<br />

mit Herrn Ing. Walter Wilflingseder)<br />

6. Amt der Oö. Landesregierung, Agrar- und Forstrechtsabteilung, Promenade 37, Linz, mit<br />

dem Ersuchen um Entsendung eines Amtssachverständigen für Fischereiwesen (Terminvereinbarung<br />

mit Herrn Ing. Kurt Hehenwarter)<br />

7. Frau Mag. Sandra Pretzl, im Hause, als Bezirksbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz<br />

8. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, wasserwirtschaftliches Planungsorgan,<br />

Kärntnerstraße 12, Linz<br />

9. Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, UA Gewässerschutz, Stockhofstraße<br />

40, Linz<br />

10. Oö. Umweltanwaltschaft, Stifterstraße 28, 4020 Linz<br />

11. <strong>Fischereirevier</strong> Rohrbach, zH Herrn Walter Koller, Bezirkshauptmannschaft Rohrbach<br />

12. Gemeinde Pfarrkirchen i.M.<br />

a) mit der Einladung zur Teilnahme und dem Ersuchen um die Entsendung des Bürgermeisters<br />

oder eines befugten Vertreters,<br />

b) mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel anzuschlagen und die<br />

mitfolgende Projektsausfertigung zur Einsicht für die Beteiligten während der Amtsstunden<br />

aufzulegen,<br />

c) vom Vorhaben berührte Grundeigentümer, die von hier aus versehentlich nicht<br />

geladen wurden oder bei denen ein Besitzwechsel oder eine Änderung in der Zustelladresse<br />

eingetreten ist, mittels beiliegender Kundmachung nachweisbar zu laden sowie<br />

d) bei der <strong>Verhandlung</strong> dem <strong>Verhandlung</strong>sleiter die Ladungsnachweise der Parteien und<br />

Beteiligten, die mit der Anschlagsklausel versehene Kundmachung und die Projektsausfertigung<br />

zu übergeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für die Bezirkshauptfrau<br />

Peter Trautner<br />

Hinweise:<br />

Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach,<br />

Bahnhofstraße 7-9, 4150 Rohrbach, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.<br />

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