Anberaumung einer mündlichen Verhandlung - Fischereirevier ...
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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ROHRBACH<br />
4150 Rohrbach Aktenzeichen: Wa10-15-2-2005-Ba<br />
N10-37-2-2005-Ba<br />
Bahnhofstraße 7-9<br />
Bearbeiter: Peter Trautner<br />
Telefon: (07289) 88 51-412<br />
Telefax: (07289) 88 51-399<br />
E-mail: bh-ro.post@ooe.gv.at<br />
Wögerbauer Rupert und Johanna, Weberschlag 1,<br />
4141 Pfarrkirchen i.M.; Errichtung von zwei<br />
Fischteichen auf dem Grundstück 6425, KG<br />
Weberschlag, Gemeinde Pfarrkirchen i.M.<br />
- wasserrechtliche Bewilligung<br />
- naturschutzrechtliche Feststellung<br />
17. Februar 2005<br />
<strong>Anberaumung</strong> <strong>einer</strong> mündlichen <strong>Verhandlung</strong><br />
Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr!<br />
Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten:<br />
Herr und Frau Rupert und Johanna Wögerbauer, Weberschlag 1, 4141 Pfarrkirchen i.M., beantragten<br />
unter Vorlage eines Projektes die wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung<br />
für die Errichtung von zwei Fischteichen auf dem Grundstück 6425, KG Weberschlag,<br />
Gemeinde Pfarrkirchen i.M. Die Fischteiche sollen aus Drainagewässer gespeist werden und<br />
auch das Überwasser soll wieder in die Drainage zurückgeleitet werden. Das Maß der Wasserbenutzung<br />
wurde mit ca. 1 l/s beantragt.<br />
Hierüber wird eine mündliche <strong>Verhandlung</strong>, verbunden mit einem Lokalaugenschein ausgeschrieben.<br />
Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen <strong>Verhandlung</strong> zu kommen.<br />
Ort der Zusammenkunft:<br />
Anwesen Wögerbauer, Weberschlag 1, Pfarrkirchen<br />
Datum:<br />
Dienstag, 8. März 2005<br />
Zeit:<br />
9:00 Uhr<br />
Sie können zur <strong>Verhandlung</strong> selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Sie können auch<br />
gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte<br />
natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts<br />
oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung<br />
anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.<br />
Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche<br />
DVR.069272 http:// www.ooe.gv.at/bh/rohrbach
Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.<br />
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Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen<br />
Parteienvertretung befugte Person – zB einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder<br />
– vertreten lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,<br />
Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel<br />
an deren Vertretungsbefugnis besteht, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns<br />
kommen.<br />
Bitte bringen Sie zur <strong>Verhandlung</strong> diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr<br />
Bevollmächtigter diese mitbringt. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf<br />
der nächsten Seite neben Ihrem Namen.<br />
Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:<br />
Projektsunterlagen<br />
Ort der Einsichtnahme:<br />
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach und<br />
Gemeindeamt Pfarrkirchen i.M.<br />
Zeit:<br />
während des Parteienverkehrs und<br />
bis zum Vortag der <strong>Verhandlung</strong><br />
Rechtsgrundlage<br />
§§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, §§ 9, 11 bis 15, 21, 32, 38,<br />
98, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) und in Verbindung mit § 10 Abs.<br />
1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 4 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (Oö. NSchG 2001)<br />
in Verbindung mit der Verordnung der Oö. Landesregierung über den Landschaftsschutz im<br />
Bereich von Flüssen und Bächen, LGBl. Nr. 107/1982 i.d.g.F.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die <strong>Verhandlung</strong> – abgesehen von Ihrer persönlichen Verständigung<br />
–<br />
durch Anschlag in der Gemeinde Pfarrkirchen i.M.<br />
durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung<br />
kundgemacht wurde.<br />
Zutreffendes ist angekreuzt !<br />
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die <strong>Verhandlung</strong> in Ihrer Abwesenheit durchgeführt<br />
oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die <strong>Verhandlung</strong> versäumen (Ihr<br />
Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit<br />
oder Urlaubsreise – nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls<br />
den Termin verschieben können.<br />
Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand<br />
der <strong>Verhandlung</strong> nicht spätestens am Tag vor Beginn der <strong>Verhandlung</strong> bei der<br />
Behörde bekannt geben oder während der <strong>Verhandlung</strong> vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung<br />
verlieren.<br />
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren,<br />
rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad<br />
des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das<br />
Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der<br />
rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen<br />
gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit<br />
kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.<br />
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Ergeht an:<br />
1. Herrn und Frau Rupert und Johanna Wögerbauer, Weberschlag 1, 4141 Pfarrkirchen i.M.<br />
2. Herrn und Frau Josef und Hildegard Schwarzbauer, Weberschlag 2, 4141 Pfarrkirchen i.M.<br />
3. Herrn und Frau Herbert und Anna Gammer, Weberschlag 3, 4141 Pfarrkirchen i.M.<br />
4. Herrn Gottfried Mathias Mairhofer, Scharten 2, 4141 Pfarrkirchen i.M.<br />
5. Gewässerbezirk Grieskirchen, Moosham 26a, 4710 Grieskirchen, mit dem Ersuchen um<br />
Entsendung eines Amtssachverständigen für Wasserbautechnik (Terminvereinbarung<br />
mit Herrn Ing. Walter Wilflingseder)<br />
6. Amt der Oö. Landesregierung, Agrar- und Forstrechtsabteilung, Promenade 37, Linz, mit<br />
dem Ersuchen um Entsendung eines Amtssachverständigen für Fischereiwesen (Terminvereinbarung<br />
mit Herrn Ing. Kurt Hehenwarter)<br />
7. Frau Mag. Sandra Pretzl, im Hause, als Bezirksbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz<br />
8. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, wasserwirtschaftliches Planungsorgan,<br />
Kärntnerstraße 12, Linz<br />
9. Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, UA Gewässerschutz, Stockhofstraße<br />
40, Linz<br />
10. Oö. Umweltanwaltschaft, Stifterstraße 28, 4020 Linz<br />
11. <strong>Fischereirevier</strong> Rohrbach, zH Herrn Walter Koller, Bezirkshauptmannschaft Rohrbach<br />
12. Gemeinde Pfarrkirchen i.M.<br />
a) mit der Einladung zur Teilnahme und dem Ersuchen um die Entsendung des Bürgermeisters<br />
oder eines befugten Vertreters,<br />
b) mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel anzuschlagen und die<br />
mitfolgende Projektsausfertigung zur Einsicht für die Beteiligten während der Amtsstunden<br />
aufzulegen,<br />
c) vom Vorhaben berührte Grundeigentümer, die von hier aus versehentlich nicht<br />
geladen wurden oder bei denen ein Besitzwechsel oder eine Änderung in der Zustelladresse<br />
eingetreten ist, mittels beiliegender Kundmachung nachweisbar zu laden sowie<br />
d) bei der <strong>Verhandlung</strong> dem <strong>Verhandlung</strong>sleiter die Ladungsnachweise der Parteien und<br />
Beteiligten, die mit der Anschlagsklausel versehene Kundmachung und die Projektsausfertigung<br />
zu übergeben.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Für die Bezirkshauptfrau<br />
Peter Trautner<br />
Hinweise:<br />
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach,<br />
Bahnhofstraße 7-9, 4150 Rohrbach, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.<br />
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