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SChWERPUNKT - Midrange Magazin

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me sollen durch die betriebswirtschaftlich<br />

tatsachengemäße Abbildung der<br />

Unternehmensrealität entscheidungsrelevante<br />

Informationen bereitstellen.<br />

In der Praxis ergeben sich aus der Anwendung<br />

der IFRS und einer Vereinheitlichung<br />

von internem und externem<br />

Rechnungswesen erhebliche Chancen<br />

für eine effiziente und fundierte Unternehmenssteuerung.<br />

Der entstehende<br />

Mehraufwand durch das zusätzliche Erstellen<br />

eines IFRS-Abschlusses neben<br />

dem weiterhin zwingend zu erstellenden<br />

HGB-Einzelabschluss wird häufig<br />

durch Einsparungen in der Ausgestaltung<br />

des internen Rechnungswesens<br />

kompensiert.<br />

Reduzierung des<br />

Komplexitätsgrads<br />

Die Anfang Juli 2009 erfolgte Veröffentlichung<br />

des speziell auf kleine und<br />

mittelgroße Unternehmen (KMUs) ausgerichteten<br />

„International Financial<br />

Reporting Standard for Small and Medium-sized<br />

Entities (IFRS for SMEs)“<br />

ist ein Ansatz zur Reduzierung des<br />

vielfach kritisierten Komplexitätsgrads<br />

der sog. Full-IFRS. Mit der Begrenzung<br />

von Wahlrechten, der Beschränkung<br />

auf für KMUs relevante Sachverhalte,<br />

methodischen Vereinfachungen und<br />

einer deutlichen Reduzierung der erforderlichen<br />

Anhangangaben wird versucht,<br />

die internationalen Rechnungslegungsstandards<br />

auf die Bedürfnisse<br />

von KMUs abzustimmen. Die bessere<br />

Vergleichbarkeit soll es den KMUs<br />

u. a. ermöglichen, ihre Kapitalkosten<br />

bei externer Kapitalbeschaffung zu<br />

reduzieren. Derzeit ist jedoch noch unklar,<br />

ob und wann die IFRS for SMEs<br />

in europäisches Recht übernommen<br />

werden.<br />

Eine Umstellung des Rechnungswesens<br />

auf IFRS ist auch systemseitig<br />

ein komplexes Vorhaben, das einer effizienten<br />

Umsetzung bedarf. Nach der<br />

Analyse der bestehenden Systeme und<br />

Ressourcen sind basierend auf dem<br />

Sollkonzept die unternehmensspezifischen<br />

Anforderungen umzusetzen,<br />

z. B.:<br />

ó Definition der erforderlichen An-<br />

passungen interner Abläufe und<br />

Prozesse<br />

ó Abbildung der IFRS-Anpassungen<br />

oder vollständige Umstellung der<br />

Primärsysteme auf IFRS-Buchhaltung<br />

ó Anpassung des Kontenrahmens<br />

ó Darstellung der Gewinn- und Verlust-<br />

rechnung nach Gesamt- und Umsatzkostenverfahreó<br />

Konzept für die veränderte Datenhal-<br />

tung<br />

ó Darstellung unterschiedlicher Re-<br />

porting-Erfordernisse (extern, intern)<br />

ó Beibehaltung historischer Vergleichs-<br />

zahlen bei Änderung der Reporting-<br />

Strukturen<br />

ó Simultane Abbildung verschiedener<br />

Bewertungsbereiche (IFRS, HGB,<br />

Steuern, Management Accounts)<br />

ó Integration von Planungsrechnung/<br />

Budgetprozess auf Basis der IFRS<br />

ó Festlegung individueller Auswer-<br />

tungsanforderungen<br />

ó Erforderliche Schnittstellen zu peri-<br />

pheren Systemen<br />

Kompatibilität der Anwendungen<br />

überprüfen<br />

Die Planung hinsichtlich der einzusetzenden<br />

Software erstreckt sich somit<br />

nicht ausschließlich auf die Buchführungssoftware.<br />

Für die Durchführung<br />

der Umstellung muss die Kompatibilität<br />

sämtlicher tangierter Anwendungen<br />

überprüft werden. Betroffen sind dabei<br />

z. B. Anwendungen in Bezug auf Kosten-<br />

und Leistungsrechnung, Material-<br />

und Warenwirtschaft, Fakturierung<br />

und Auftragsverwaltung, interne Berichterstattung<br />

sowie Projektmanagement<br />

und Kommunikation. In der Praxis<br />

wird eine IFRS-Umstellung in vielen<br />

Fällen allein durch das Rechnungswesen<br />

durchgeführt. Unerwartete Verzögerungen<br />

und Ineffizienzen lassen sich<br />

erfahrungsgemäß durch eine zeitnahe<br />

Einbeziehung von Controlling und IT<br />

vermeiden.<br />

Im Hinblick auf die Zukunft der<br />

internationalen Rechnungslegung in<br />

Deutschland wird es zunächst offen<br />

bleiben müssen, inwieweit z. B. die<br />

Anwendung der IFRS for SMEs zu einer<br />

Befreiung von nationalen Rechnungslegungserfordernissen<br />

führen<br />

wird. Kurzfristig wird das durch das<br />

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(„BilMoG“) reformierte HGB die Grundlage<br />

des Einzelabschlusses nicht kapitalmarktorientierter<br />

Unternehmen<br />

bilden. Mit dieser Bilanzrechtsreform<br />

gelangen IFRS-nahe Grundsätze in die<br />

deutsche Rechnungslegungspraxis, die<br />

mit den altbekannten HGB-Regeln nur<br />

noch wenig gemein haben. Angesichts<br />

der europa- bzw. weltweiten Umsetzung<br />

der IFRS in nationales Recht ist<br />

mittelfristig zu erwarten, dass auch im<br />

Einzelabschluss die IFRS – ggf. neben<br />

den HGB-Vorschriften – befreiend angewendet<br />

werden dürfen.<br />

Wesentliche Vorteile aus der Anwendung<br />

der internationalen Rechnungslegung<br />

bieten sich Unternehmen<br />

somit kurzfristig insbesondere aus den<br />

Möglichkeiten zur Aufstellung eines<br />

nach international anerkannten Standards<br />

aufgestellten Konzernabschlusses,<br />

zur Harmonisierung von internem<br />

und externem Rechnungswesen, zur Effizienzsteigerung<br />

des Controlling und<br />

zur Reduzierung von Kapitalkosten.<br />

Anja Tschentscher, Holger Böge ó<br />

www.controllerverein.de<br />

Anja Tschentscher<br />

Steuerberaterin<br />

Holger Böge<br />

Wirtschaftsprüfer/<br />

Steuerberater und Mitglied<br />

des Facharbeitskreises<br />

„Controlling<br />

und IFRS“ des ICV<br />

Internationaler Controller Verein (ICV), Gauting<br />

02/2010 · MIDRANGE MAGAZIN<br />

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