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Sonstige Mitteilungen - Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

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<strong>Zellingen</strong> - 2- Nr. 1/2/10<br />

AOK<br />

Die AOK hält jeden Mittwoch in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zellingen</strong>, Würzburger Str. 26, 97225 <strong>Zellingen</strong>, Zimmer Nr. 1,<br />

von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunde.<br />

Standesamt <strong>Zellingen</strong><br />

In der Zeit vom 1.12.2009 bis zum 31.12.2009 wurde im Standesamt<br />

<strong>Zellingen</strong> der Sterbefall folgender Personen beurkundet;<br />

die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.<br />

11.12.09 Anna Katharina Graus geb. Graus<br />

Haberkornstr. 9, 97225 <strong>Zellingen</strong><br />

Friedhofswesen; Aufstellen von<br />

Grabmalen und -einfassungen<br />

Aus begründeten Anlässen wird eindringlich darauf hingewiesen<br />

für die Errichtung, Wiederverwendung und jede Veränderung<br />

von Grabmalen und Grabeinfassungen vorher die schriftliche<br />

Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen. Für<br />

Himmelstadt, Retzstadt und <strong>Zellingen</strong> ist dies als Friedhofsträger<br />

die jeweilige Gemeinde vertreten durch die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zellingen</strong>. Im Markt Thüngen ist die evangelische<br />

bzw. katholische Kirchengemeinde Friedhofsträger und zuständige<br />

Genehmigungsbehörde.<br />

Bei Verstoß gegen das Genehmigungsverfahren kann eine<br />

Genehmigung widerrufen und die Änderung oder Beseitigung<br />

eines aufgestellten Grabmals angeordnet werden.<br />

Soweit es bisher versäumt wurde eine Grabmalgenehmigung<br />

einzuholen wird empfohlen dies umgehend nachzuholen. Eine<br />

fehlende Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und<br />

kann mit Bußgeld belegt werden.<br />

Fundamt<br />

Beim Fundamt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zellingen</strong> wurden<br />

im Dezember 2009 folgende Fundsachen abgegeben:<br />

• 3 Fahrräder<br />

• 1 Cityroller<br />

• 1 Handschuh<br />

• Versch. Schlüssel (gefunden in <strong>Zellingen</strong> und Himmelstadt<br />

Die Fundgegenstände können vom Verlierer bei der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Zellingen</strong>, Zimmer 3, während der Sprechstunden<br />

abgeholt werden.<br />

Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Unterfranken<br />

97082 Würzburg, den 21.12.2009<br />

Zeller Straße 40<br />

Nr. LD-A / A 3 - A 7566 - 124<br />

Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG<br />

- und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes<br />

- AGFlurbG -;<br />

Flurbereinigung Büchold-Sachserhof 2, Stadt Arnstein,<br />

Landkreis Main-Spessart;<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken verfügt in vorbezeichnetem<br />

Verfahren folgende<br />

Ausführungsanordnung<br />

1. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans Büchold-Sachserhof<br />

2 wird angeordnet, da er unanfechtbar feststeht (§<br />

61 FlurbG).<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

2. Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand<br />

tritt am 26.02.2010 ein.<br />

3. Gemeindegrenzen werden nicht geändert.<br />

Gründe:<br />

Der Flurbereinigungsplan Büchold-Sachserhof 2 wurde vom<br />

10.07.2009 bis 11.08.2009 bekanntgegeben. Der Anhörungstermin<br />

hierzu hat am 28.07.2009 stattgefunden. Gegen den<br />

Plan wurden keine Rechtsbehelfe eingelegt.<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken als örtlich und<br />

sachlich zuständige Flurbereinigungsbehörde (§§ 3, 61 Satz 1<br />

FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG) ordnet daher nach der eingetretenen<br />

Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans Büchold-<br />

Sachserhof 2 dessen Ausführung an. Zu dem in vorstehender<br />

Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan<br />

vorgesehene Rechtszustand an die Stelle<br />

des bisherigen (§ 61 Satz 2 FlurbG).<br />

Hinweise:<br />

Hinweis zur Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung:<br />

Anträge auf Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung<br />

Büchold-Sachserhof 2 können nur noch bis zum<br />

26.02.2010 gestellt werden. Maßgebend ist der Posteingang<br />

am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Str. 40,<br />

97082 Würzburg.<br />

Die Maßnahmen sind dann innerhalb von 3 Jahren mit der Vorlage<br />

des Verwendungsnachweises am Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Unterfranken abzuschließen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verspätet eingehende<br />

Förderanträge nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monates nach<br />

dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />

erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder<br />

zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken,<br />

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach<br />

55 40, 97005 Würzburg) zu erheben.<br />

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.<br />

(Siegel)<br />

Bromma<br />

Ltd. Baudirektor<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Aufforderung der Wehrpflichtigen des<br />

Geburtsjahrgangs 1992<br />

zur Meldung zur Erfassung<br />

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer,<br />

die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren<br />

ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig<br />

(Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein<br />

Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden<br />

(§ 15 Abs. 6 WPflG).<br />

Alle Personen des Geburtsjahrgangs 4. Quartal 1992, die<br />

wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde<br />

über die bevorstehende Erfassung zugegangen<br />

ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend<br />

persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde<br />

zur Erfassung zu melden:<br />

VGem <strong>Zellingen</strong><br />

- Erfassungsbehörde -<br />

Würzburger Straße 26, 97225 <strong>Zellingen</strong><br />

Tel. 09364/9072-33 (Fr. Weis)<br />

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne<br />

feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.<br />

Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder<br />

Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der<br />

Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.

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