Sonstige Mitteilungen - Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Sonstige Mitteilungen - Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
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<strong>Zellingen</strong> - 2- Nr. 1/2/10<br />
AOK<br />
Die AOK hält jeden Mittwoch in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Zellingen</strong>, Würzburger Str. 26, 97225 <strong>Zellingen</strong>, Zimmer Nr. 1,<br />
von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunde.<br />
Standesamt <strong>Zellingen</strong><br />
In der Zeit vom 1.12.2009 bis zum 31.12.2009 wurde im Standesamt<br />
<strong>Zellingen</strong> der Sterbefall folgender Personen beurkundet;<br />
die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.<br />
11.12.09 Anna Katharina Graus geb. Graus<br />
Haberkornstr. 9, 97225 <strong>Zellingen</strong><br />
Friedhofswesen; Aufstellen von<br />
Grabmalen und -einfassungen<br />
Aus begründeten Anlässen wird eindringlich darauf hingewiesen<br />
für die Errichtung, Wiederverwendung und jede Veränderung<br />
von Grabmalen und Grabeinfassungen vorher die schriftliche<br />
Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen. Für<br />
Himmelstadt, Retzstadt und <strong>Zellingen</strong> ist dies als Friedhofsträger<br />
die jeweilige Gemeinde vertreten durch die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Zellingen</strong>. Im Markt Thüngen ist die evangelische<br />
bzw. katholische Kirchengemeinde Friedhofsträger und zuständige<br />
Genehmigungsbehörde.<br />
Bei Verstoß gegen das Genehmigungsverfahren kann eine<br />
Genehmigung widerrufen und die Änderung oder Beseitigung<br />
eines aufgestellten Grabmals angeordnet werden.<br />
Soweit es bisher versäumt wurde eine Grabmalgenehmigung<br />
einzuholen wird empfohlen dies umgehend nachzuholen. Eine<br />
fehlende Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und<br />
kann mit Bußgeld belegt werden.<br />
Fundamt<br />
Beim Fundamt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zellingen</strong> wurden<br />
im Dezember 2009 folgende Fundsachen abgegeben:<br />
• 3 Fahrräder<br />
• 1 Cityroller<br />
• 1 Handschuh<br />
• Versch. Schlüssel (gefunden in <strong>Zellingen</strong> und Himmelstadt<br />
Die Fundgegenstände können vom Verlierer bei der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Zellingen</strong>, Zimmer 3, während der Sprechstunden<br />
abgeholt werden.<br />
Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Unterfranken<br />
97082 Würzburg, den 21.12.2009<br />
Zeller Straße 40<br />
Nr. LD-A / A 3 - A 7566 - 124<br />
Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG<br />
- und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes<br />
- AGFlurbG -;<br />
Flurbereinigung Büchold-Sachserhof 2, Stadt Arnstein,<br />
Landkreis Main-Spessart;<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken verfügt in vorbezeichnetem<br />
Verfahren folgende<br />
Ausführungsanordnung<br />
1. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans Büchold-Sachserhof<br />
2 wird angeordnet, da er unanfechtbar feststeht (§<br />
61 FlurbG).<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
2. Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand<br />
tritt am 26.02.2010 ein.<br />
3. Gemeindegrenzen werden nicht geändert.<br />
Gründe:<br />
Der Flurbereinigungsplan Büchold-Sachserhof 2 wurde vom<br />
10.07.2009 bis 11.08.2009 bekanntgegeben. Der Anhörungstermin<br />
hierzu hat am 28.07.2009 stattgefunden. Gegen den<br />
Plan wurden keine Rechtsbehelfe eingelegt.<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken als örtlich und<br />
sachlich zuständige Flurbereinigungsbehörde (§§ 3, 61 Satz 1<br />
FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG) ordnet daher nach der eingetretenen<br />
Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans Büchold-<br />
Sachserhof 2 dessen Ausführung an. Zu dem in vorstehender<br />
Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan<br />
vorgesehene Rechtszustand an die Stelle<br />
des bisherigen (§ 61 Satz 2 FlurbG).<br />
Hinweise:<br />
Hinweis zur Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung:<br />
Anträge auf Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung<br />
Büchold-Sachserhof 2 können nur noch bis zum<br />
26.02.2010 gestellt werden. Maßgebend ist der Posteingang<br />
am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Str. 40,<br />
97082 Würzburg.<br />
Die Maßnahmen sind dann innerhalb von 3 Jahren mit der Vorlage<br />
des Verwendungsnachweises am Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Unterfranken abzuschließen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verspätet eingehende<br />
Förderanträge nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monates nach<br />
dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch<br />
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder<br />
zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken,<br />
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach<br />
55 40, 97005 Würzburg) zu erheben.<br />
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.<br />
(Siegel)<br />
Bromma<br />
Ltd. Baudirektor<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Aufforderung der Wehrpflichtigen des<br />
Geburtsjahrgangs 1992<br />
zur Meldung zur Erfassung<br />
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer,<br />
die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren<br />
ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland<br />
haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig<br />
(Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein<br />
Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden<br />
(§ 15 Abs. 6 WPflG).<br />
Alle Personen des Geburtsjahrgangs 4. Quartal 1992, die<br />
wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde<br />
über die bevorstehende Erfassung zugegangen<br />
ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend<br />
persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde<br />
zur Erfassung zu melden:<br />
VGem <strong>Zellingen</strong><br />
- Erfassungsbehörde -<br />
Würzburger Straße 26, 97225 <strong>Zellingen</strong><br />
Tel. 09364/9072-33 (Fr. Weis)<br />
Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne<br />
feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.<br />
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder<br />
Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der<br />
Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.