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Sonstige Mitteilungen - Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

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<strong>Zellingen</strong> - 4- Nr. 1/2/10<br />

Außerdem haben Sie ggf. die entstehenden Mahngebühren<br />

und Beitreibungskosten zu tragen; dies gilt auch dann, wenn<br />

Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.<br />

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung<br />

der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S.<br />

390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein<br />

fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit<br />

eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und<br />

unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame<br />

Adressaten eines Bescheides setzt die unmittelbare Klageerhebung<br />

die Zustimmung aller Betroffenen voraus.<br />

Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer<br />

Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />

Der Widerspruch soll entsprechend begründet werden. Bei<br />

einem erfolgreichen Widerspruch entstehen Ihnen keine<br />

Kosten. Ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurück<br />

genommen, so haben Sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens<br />

zu tragen.<br />

Kraft Bundesrechts ist bei Rechtschutzanträgen zum Verwaltungsgericht<br />

seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss<br />

zu entrichten.<br />

Himmelstadt - fit für die Zukunft<br />

Arbeitskreis Flächennutzungsplan<br />

Die nächste Sitzung des Arbeitskreises Flächennutzungsplan<br />

findet am Mittwoch, den 20.01.2010, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal<br />

des Rathauses Himmelstadt statt. Interessierte Bürgerinnen<br />

und Büger sind herzlich eingeladen.<br />

Klaus Kneitz<br />

Sprecher des Arbeitskreises<br />

Einige Haushalte haben die Jahressschlussausgabe Nr. 51<br />

vom 18.12.2009 nicht erhalten, da diese auf dem Postwege<br />

verloren gegangen sind. Die Nachlieferung ist gescheitert.<br />

Der Verlag entschuldigt sich bei den betroffenen Retzstadter<br />

Bürgern. Die amtlichen Bekanntmachungen aus der Ausgabe<br />

51 haben wir daher nochmals in dieser Ausgabe<br />

abgedruckt.<br />

Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />

Karl Gerhard<br />

1. Bürgermeister<br />

Niederschrift<br />

über die 15. Sitzung des Gemeinderates Retzstadt am<br />

Donnerstag, 10. Dezember 2009 um 19.30 Uhr im<br />

Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt<br />

1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die erschienene<br />

Gemeinderätin und die Gemeinderäte, die Schriftführerin Melanie<br />

Müller sowie den Vertreter der Main-Post, Herrn Peter Pillich.<br />

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäß und fristgerecht<br />

erfolgte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums<br />

fest und eröffnet die Sitzung.<br />

3. Bürgermeister Bernhard Hirsch und die Gemeinderäte<br />

Franz-Josef Hebig und Andreas Stark sind wegen Krankheit<br />

entschuldigt.<br />

Der Vorsitzende bittet um Erweiterung der Tagesordnung um<br />

nachstehende Punkte:<br />

- Kuhn Kilian und Heike, BA-Nr. 2009 009;<br />

Bauantrag: Errichtung eines Balkons am bestehenden<br />

Wohnhaus, Kirchbergweg 5a, Fl.-Nr. 1972, Gemarkung<br />

Retzstadt<br />

- Rechnungsgenehmigungen<br />

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.<br />

10 : 0<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

ÖFFENTLICHER TEIL:<br />

1. Sitzungsniederschriften vom 31.10.2009 (Waldbegang)<br />

und 12.11.2009; Genehmigung<br />

a) Sitzungsniederschrift vom 31.10.2009 (Waldbegang)<br />

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift zur Sitzung vom<br />

31.10.2009 (Waldbegang) ohne Änderungen.<br />

10 : 0<br />

b) Sitzungsniederschrift vom 12.11.2009<br />

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift zur Sitzung vom<br />

12.11.2009 ohne Änderungen.<br />

9 : 0<br />

Gemeinderat Jürgen Winkler enthält sich bei der Abstimmung,<br />

da er an der Sitzung am 12.11.2009 nicht teilgenommen hat.<br />

2. Kommunalunternehmen; Satzungsänderung<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung um<br />

den Bereich Abwasserbeseitigung<br />

Mit Datum vom 30.07.2009/4 hat der Gemeinderat im Grundsatz<br />

beschlossen, ab 01.01.2010 auch den Bereich der Abwasserbeseitigung<br />

in den Aufgabenkreis des Kommunalunternehmens<br />

zu übernehmen. Der bisherige Regiebetrieb im Haushalt<br />

der Gemeinde Retzstadt wird demnach zum genannten Stichtag<br />

aufgehoben.<br />

Der Gemeinderat beschließt nachfolgende Änderung der<br />

Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Retzstadt:<br />

Auf Grund der Art. 23 Satz 1 und Art. 89 Absatz 3 der Bayerischen<br />

Gemeindeordnung (GO) und gemäß der Verordnung<br />

über Kommunalunternehmen (KUV) erlässt die Gemeinde Retzstadt<br />

folgende Satzung zur 1. Änderung der Unternehmenssatzung<br />

vom 10.12.2009 (Urfassung vom 02.12.2004).<br />

§ 1 Satzungsänderung<br />

Die Satzung vom 02.12.2004 wird wie folgt geändert:<br />

(1)<br />

§ 2 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:<br />

Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die Versorgung mit<br />

Trinkwasser im Gemeindegebiet, sowie die Entsorgung der<br />

Abwässer ebenfalls im Gemeindegebiet der Gemeinde Retzstadt.<br />

§ 2 In Kraft treten<br />

(1)<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.<br />

Retzstadt, den 10.12.2009<br />

Karl Gerhard<br />

1. Bürgermeister<br />

Der Verwaltungsrat wird angewiesen, den o.g. Beschluss analog<br />

zu fassen.<br />

10 : 0<br />

3. Friedhofssatzung;<br />

Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderung,<br />

u.a. wegen der Nutzungsrechte<br />

Änderung der Friedhofsatzung<br />

Im Zuge der Einrichtung von Urnenstelen im Retzstadter Friedhof<br />

ist die bestehende Friedhofsatzung auf die damit einhergehenden<br />

Verrichtungen anzupassen. Ebenso wird die Satzung<br />

damit auf einen aktuellen Standard gebracht.<br />

Die Gemeinde Retzstadt erlässt auf Grund Art. 2 Abs. 1 und<br />

Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung<br />

zur 1. Änderung der Friedhofsatzung vom 02.07.2004.<br />

Diese ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.<br />

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat:<br />

Der Änderung der Friedhofssatzung vom 02.07.2004, wie oben<br />

aufgeführt, wird zugestimmt.<br />

10 : 0<br />

4. Gebührensatzung zur Friedhofssatzung;<br />

Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderung<br />

u.a. wegen Gebührenfestsetzung<br />

Urnenbeisetzungen<br />

Entsprechend der getroffenen Entscheidung zur Errichtung,<br />

Unterhaltung und Festlegung von Ruhefristen für die im Friedhof<br />

geschaffenen Urnenkammern in Urnenstelen ist mittels Satzungsänderung<br />

ein angemessener Gebührenansatz in die<br />

Gebührensatzung aufzunehmen.

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