Sonstige Mitteilungen - Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
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<strong>Zellingen</strong> - 4- Nr. 1/2/10<br />
Außerdem haben Sie ggf. die entstehenden Mahngebühren<br />
und Beitreibungskosten zu tragen; dies gilt auch dann, wenn<br />
Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.<br />
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung<br />
der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S.<br />
390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein<br />
fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit<br />
eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und<br />
unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame<br />
Adressaten eines Bescheides setzt die unmittelbare Klageerhebung<br />
die Zustimmung aller Betroffenen voraus.<br />
Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer<br />
Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />
Der Widerspruch soll entsprechend begründet werden. Bei<br />
einem erfolgreichen Widerspruch entstehen Ihnen keine<br />
Kosten. Ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurück<br />
genommen, so haben Sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens<br />
zu tragen.<br />
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtschutzanträgen zum Verwaltungsgericht<br />
seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss<br />
zu entrichten.<br />
Himmelstadt - fit für die Zukunft<br />
Arbeitskreis Flächennutzungsplan<br />
Die nächste Sitzung des Arbeitskreises Flächennutzungsplan<br />
findet am Mittwoch, den 20.01.2010, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal<br />
des Rathauses Himmelstadt statt. Interessierte Bürgerinnen<br />
und Büger sind herzlich eingeladen.<br />
Klaus Kneitz<br />
Sprecher des Arbeitskreises<br />
Einige Haushalte haben die Jahressschlussausgabe Nr. 51<br />
vom 18.12.2009 nicht erhalten, da diese auf dem Postwege<br />
verloren gegangen sind. Die Nachlieferung ist gescheitert.<br />
Der Verlag entschuldigt sich bei den betroffenen Retzstadter<br />
Bürgern. Die amtlichen Bekanntmachungen aus der Ausgabe<br />
51 haben wir daher nochmals in dieser Ausgabe<br />
abgedruckt.<br />
Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />
Karl Gerhard<br />
1. Bürgermeister<br />
Niederschrift<br />
über die 15. Sitzung des Gemeinderates Retzstadt am<br />
Donnerstag, 10. Dezember 2009 um 19.30 Uhr im<br />
Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt<br />
1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die erschienene<br />
Gemeinderätin und die Gemeinderäte, die Schriftführerin Melanie<br />
Müller sowie den Vertreter der Main-Post, Herrn Peter Pillich.<br />
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäß und fristgerecht<br />
erfolgte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums<br />
fest und eröffnet die Sitzung.<br />
3. Bürgermeister Bernhard Hirsch und die Gemeinderäte<br />
Franz-Josef Hebig und Andreas Stark sind wegen Krankheit<br />
entschuldigt.<br />
Der Vorsitzende bittet um Erweiterung der Tagesordnung um<br />
nachstehende Punkte:<br />
- Kuhn Kilian und Heike, BA-Nr. 2009 009;<br />
Bauantrag: Errichtung eines Balkons am bestehenden<br />
Wohnhaus, Kirchbergweg 5a, Fl.-Nr. 1972, Gemarkung<br />
Retzstadt<br />
- Rechnungsgenehmigungen<br />
Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.<br />
10 : 0<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
ÖFFENTLICHER TEIL:<br />
1. Sitzungsniederschriften vom 31.10.2009 (Waldbegang)<br />
und 12.11.2009; Genehmigung<br />
a) Sitzungsniederschrift vom 31.10.2009 (Waldbegang)<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift zur Sitzung vom<br />
31.10.2009 (Waldbegang) ohne Änderungen.<br />
10 : 0<br />
b) Sitzungsniederschrift vom 12.11.2009<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift zur Sitzung vom<br />
12.11.2009 ohne Änderungen.<br />
9 : 0<br />
Gemeinderat Jürgen Winkler enthält sich bei der Abstimmung,<br />
da er an der Sitzung am 12.11.2009 nicht teilgenommen hat.<br />
2. Kommunalunternehmen; Satzungsänderung<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung um<br />
den Bereich Abwasserbeseitigung<br />
Mit Datum vom 30.07.2009/4 hat der Gemeinderat im Grundsatz<br />
beschlossen, ab 01.01.2010 auch den Bereich der Abwasserbeseitigung<br />
in den Aufgabenkreis des Kommunalunternehmens<br />
zu übernehmen. Der bisherige Regiebetrieb im Haushalt<br />
der Gemeinde Retzstadt wird demnach zum genannten Stichtag<br />
aufgehoben.<br />
Der Gemeinderat beschließt nachfolgende Änderung der<br />
Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Retzstadt:<br />
Auf Grund der Art. 23 Satz 1 und Art. 89 Absatz 3 der Bayerischen<br />
Gemeindeordnung (GO) und gemäß der Verordnung<br />
über Kommunalunternehmen (KUV) erlässt die Gemeinde Retzstadt<br />
folgende Satzung zur 1. Änderung der Unternehmenssatzung<br />
vom 10.12.2009 (Urfassung vom 02.12.2004).<br />
§ 1 Satzungsänderung<br />
Die Satzung vom 02.12.2004 wird wie folgt geändert:<br />
(1)<br />
§ 2 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:<br />
Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die Versorgung mit<br />
Trinkwasser im Gemeindegebiet, sowie die Entsorgung der<br />
Abwässer ebenfalls im Gemeindegebiet der Gemeinde Retzstadt.<br />
§ 2 In Kraft treten<br />
(1)<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.<br />
Retzstadt, den 10.12.2009<br />
Karl Gerhard<br />
1. Bürgermeister<br />
Der Verwaltungsrat wird angewiesen, den o.g. Beschluss analog<br />
zu fassen.<br />
10 : 0<br />
3. Friedhofssatzung;<br />
Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderung,<br />
u.a. wegen der Nutzungsrechte<br />
Änderung der Friedhofsatzung<br />
Im Zuge der Einrichtung von Urnenstelen im Retzstadter Friedhof<br />
ist die bestehende Friedhofsatzung auf die damit einhergehenden<br />
Verrichtungen anzupassen. Ebenso wird die Satzung<br />
damit auf einen aktuellen Standard gebracht.<br />
Die Gemeinde Retzstadt erlässt auf Grund Art. 2 Abs. 1 und<br />
Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung<br />
zur 1. Änderung der Friedhofsatzung vom 02.07.2004.<br />
Diese ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.<br />
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat:<br />
Der Änderung der Friedhofssatzung vom 02.07.2004, wie oben<br />
aufgeführt, wird zugestimmt.<br />
10 : 0<br />
4. Gebührensatzung zur Friedhofssatzung;<br />
Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderung<br />
u.a. wegen Gebührenfestsetzung<br />
Urnenbeisetzungen<br />
Entsprechend der getroffenen Entscheidung zur Errichtung,<br />
Unterhaltung und Festlegung von Ruhefristen für die im Friedhof<br />
geschaffenen Urnenkammern in Urnenstelen ist mittels Satzungsänderung<br />
ein angemessener Gebührenansatz in die<br />
Gebührensatzung aufzunehmen.