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Sonstige Mitteilungen - Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

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<strong>Zellingen</strong> - 6- Nr. 1/2/10<br />

Fristen<br />

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens<br />

am 18. Januar 2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Retzstadt<br />

eingegangen sein (siehe Ziffer 8).<br />

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 01.<br />

Februar 2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Retzstadt<br />

eingegangen sein (siehe Ziffer 8).<br />

Ansprechpartner<br />

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate:<br />

Marco H. Keller<br />

Am Hönig 25<br />

97282 Retzstadt<br />

marco@kesoma.de<br />

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage der Gemeinde<br />

Retzstadt und der Homepage der<br />

Beitbandinitiative Bayern am Montag, 14. Dezember 2009.<br />

Der Gemeinderat erlässt nach Beratung folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Text für das parallele Markterkundungsverfahren<br />

und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1. der<br />

Bayerischen Breitbandrichtlinie, wie oben aufgeführt, zu. Die<br />

Frist zur Einreichung der Offerten für das Auswahlverfahren<br />

endet am 01. Februar 2010.<br />

10 : 0<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei Gemeinderat Marco Keller für<br />

dessen Ausführungen und sein Engagement.<br />

6. Kuhn Kilian und Heike, BA-Nr. 2009 009;<br />

Antrag; Errichtung eines Balkons am bestehenden<br />

Wohnhaus, Kirchbergweg 5a, Nr. 1972, Gemarkung<br />

Retzstadt<br />

Es ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.<br />

10 : 0<br />

7. Rechnungsgenehmigungen<br />

a) Gartenbau Rothenhöfer<br />

Dem Gremium liegt eine Rechnung der Firma Gartenbau<br />

Rothenhöfer, Retzstadt vom 08.12.2009 vor. Für die Pflege<br />

(Rückschnitt) der Grünanlagen der Gemeinde Retzstadt im<br />

Jahr 2009 werden Kosten in Höhe von 3.000,00 EUR brutto geltend<br />

gemacht.<br />

Der Gemeinderat erlässt folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Rechnung der Firma Gartenbau Rothenhöfer für die Pflege<br />

der Grünanlagen der Gemeinde Retzstadt im Jahr 2009 in<br />

Höhe von brutto 3.000,00 EUR wird genehmigt.<br />

9 : 0<br />

2. Bürgermeister Joachim Rothenhöfer enthält sich bei der<br />

Abstimmung gem. Art. 49 GO.<br />

b) Firma Seibl GmbH<br />

Dem Gremium liegen drei Rechnungen der Firma Seibl GmbH,<br />

Retzstadt vor. Für die Garagenrenovierung des ehem. Lehrerwohnhauses<br />

Schulstraße 3 werden Kosten in Höhe von<br />

3.113,99 EUR brutto geltend gemacht. Für eine Dachbodendämmung<br />

am gleichen Gebäude beträgt die Rechnung brutto<br />

7.788,80 EUR. Im Rahmen der Garagenrenovierung wurden<br />

auch die Garagentore abgeschliffen und neu lackiert. Der<br />

Rechnungsbetrag hierfür beläuft sich auf 642,60 EUR brutto.<br />

Ein Gemeinderat erwähnt, dass laut Aussage eines Mieters die<br />

Dachbodendämmung schon positive Auswirkungen ergeben<br />

hat.<br />

Nach Beratung ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Die Rechnungen der Firma Seibl GmbH, Retzstadt vom<br />

30.11.2009 in Höhe von brutto 3.113,99 EUR (Garagenrenovierung),<br />

brutto 7.788,80 EUR (Dachbodendämmung) und brutto<br />

642,60 EUR (Renovierung Garagentore) werden genehmigt.<br />

10 : 0<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

8. Kurze Anfragen<br />

a) Christbaumverkauf<br />

Die Gemeinde Retzstadt verkauft am Samstag, 12. Dezember<br />

2009 wieder Christbäume in der Gemarkung Erdenschule und<br />

im Innenforst. Die Gemeinderäte Leonhard Rauff und Adolf Pfister<br />

erklären sich bereit im Innenforst beim Verkauf mitzuhelfen.<br />

Der Gemeinderat Marco Keller und 1. Bürgermeister Karl Gerhard<br />

werden in der Erdenschule Christbäume verkaufen.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich schon im Voraus bei den<br />

Gemeinderäten für deren Mithilfe.<br />

o. A.<br />

b) Widerspruch<br />

Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass Herr Franz<br />

Volkenstein, Wethstraße 6, Retzstadt, mit Schreiben vom<br />

25.11.2009 Widerspruch gegen das eingeschränkte Halteverbot<br />

in der Wethstraße eingelegt hat.<br />

o. A.<br />

c) Fahrberechtigung FFW<br />

Gemeinderat Jürgen Winkler informiert das Gremium über die<br />

neue Verordnung der Bay. Staatsregierung diesbezüglich. Daraus<br />

geht hervor, dass die Möglichkeit besteht bei der FFW eine<br />

Zusatzprüfung zur Erlangung der Führerschein Klasse C I zu<br />

erreichen. Von der FFW muss eine Person benannt werden, die<br />

mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren den Führerschein<br />

Klasse C I besitzt und schon längere Zeit der Feuerwehr<br />

angehört. Dieser ist dann befugt Zusatzprüfungen abzuhalten.<br />

Nach zwei Jahren kann dann beim Landratsamt der Übergang<br />

zu einem regulären C I Führerschein beantragt werden. Diese<br />

Zusatzprüfungen sind jedoch momentan bei der FFW Retzstadt<br />

nicht nötig, da 21 aktive Feuerwehrleute einen CE Führerschein<br />

besitzen.<br />

o. A.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, schließt der<br />

Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung. Er bedankt sich<br />

bei Herrn Peter Pillich für dessen Anwesenheit und wünscht<br />

einen guten Nachhauseweg.<br />

NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />

Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch<br />

nicht zur Genehmigung vor.<br />

Die Gemeinde Retzstadt erlässt auf Grund Art. 2 Abs. 1 und<br />

Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende<br />

Satzung zur 1. Änderung<br />

der Friedhofsatzung vom 03.03.2005<br />

Art. 1 Satzungsänderung<br />

Satzung über das Friedhofs- und<br />

Bestattungswesen (Friedhofssatzung)<br />

Teil I<br />

Bestattungseinrichtungen<br />

A. Allgemeines<br />

§ 1 Bestattungseinrichtungen der Gemeinde<br />

Die Gemeinde unterhält die erforderlichen Einrichtungen für<br />

das Bestattungswesen. Dazu gehören insbesondere:<br />

1. Friedhof<br />

2. Leichenhaus.<br />

§ 2 Eigentum und Verwaltung<br />

1. Der Friedhof und das Leichenhaus sind Eigentum der<br />

Gemeinde<br />

2. Die Verwaltung und Beaufsichtigung aller dem Bestattungswesen<br />

dienenden Gegenstände obliegt der Gemeinde.

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