Sonstige Mitteilungen - Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
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<strong>Zellingen</strong> - 6- Nr. 1/2/10<br />
Fristen<br />
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens<br />
am 18. Januar 2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Retzstadt<br />
eingegangen sein (siehe Ziffer 8).<br />
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 01.<br />
Februar 2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Retzstadt<br />
eingegangen sein (siehe Ziffer 8).<br />
Ansprechpartner<br />
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate:<br />
Marco H. Keller<br />
Am Hönig 25<br />
97282 Retzstadt<br />
marco@kesoma.de<br />
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage der Gemeinde<br />
Retzstadt und der Homepage der<br />
Beitbandinitiative Bayern am Montag, 14. Dezember 2009.<br />
Der Gemeinderat erlässt nach Beratung folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Text für das parallele Markterkundungsverfahren<br />
und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1. der<br />
Bayerischen Breitbandrichtlinie, wie oben aufgeführt, zu. Die<br />
Frist zur Einreichung der Offerten für das Auswahlverfahren<br />
endet am 01. Februar 2010.<br />
10 : 0<br />
Der Vorsitzende bedankt sich bei Gemeinderat Marco Keller für<br />
dessen Ausführungen und sein Engagement.<br />
6. Kuhn Kilian und Heike, BA-Nr. 2009 009;<br />
Antrag; Errichtung eines Balkons am bestehenden<br />
Wohnhaus, Kirchbergweg 5a, Nr. 1972, Gemarkung<br />
Retzstadt<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.<br />
10 : 0<br />
7. Rechnungsgenehmigungen<br />
a) Gartenbau Rothenhöfer<br />
Dem Gremium liegt eine Rechnung der Firma Gartenbau<br />
Rothenhöfer, Retzstadt vom 08.12.2009 vor. Für die Pflege<br />
(Rückschnitt) der Grünanlagen der Gemeinde Retzstadt im<br />
Jahr 2009 werden Kosten in Höhe von 3.000,00 EUR brutto geltend<br />
gemacht.<br />
Der Gemeinderat erlässt folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die Rechnung der Firma Gartenbau Rothenhöfer für die Pflege<br />
der Grünanlagen der Gemeinde Retzstadt im Jahr 2009 in<br />
Höhe von brutto 3.000,00 EUR wird genehmigt.<br />
9 : 0<br />
2. Bürgermeister Joachim Rothenhöfer enthält sich bei der<br />
Abstimmung gem. Art. 49 GO.<br />
b) Firma Seibl GmbH<br />
Dem Gremium liegen drei Rechnungen der Firma Seibl GmbH,<br />
Retzstadt vor. Für die Garagenrenovierung des ehem. Lehrerwohnhauses<br />
Schulstraße 3 werden Kosten in Höhe von<br />
3.113,99 EUR brutto geltend gemacht. Für eine Dachbodendämmung<br />
am gleichen Gebäude beträgt die Rechnung brutto<br />
7.788,80 EUR. Im Rahmen der Garagenrenovierung wurden<br />
auch die Garagentore abgeschliffen und neu lackiert. Der<br />
Rechnungsbetrag hierfür beläuft sich auf 642,60 EUR brutto.<br />
Ein Gemeinderat erwähnt, dass laut Aussage eines Mieters die<br />
Dachbodendämmung schon positive Auswirkungen ergeben<br />
hat.<br />
Nach Beratung ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Rechnungen der Firma Seibl GmbH, Retzstadt vom<br />
30.11.2009 in Höhe von brutto 3.113,99 EUR (Garagenrenovierung),<br />
brutto 7.788,80 EUR (Dachbodendämmung) und brutto<br />
642,60 EUR (Renovierung Garagentore) werden genehmigt.<br />
10 : 0<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
8. Kurze Anfragen<br />
a) Christbaumverkauf<br />
Die Gemeinde Retzstadt verkauft am Samstag, 12. Dezember<br />
2009 wieder Christbäume in der Gemarkung Erdenschule und<br />
im Innenforst. Die Gemeinderäte Leonhard Rauff und Adolf Pfister<br />
erklären sich bereit im Innenforst beim Verkauf mitzuhelfen.<br />
Der Gemeinderat Marco Keller und 1. Bürgermeister Karl Gerhard<br />
werden in der Erdenschule Christbäume verkaufen.<br />
Der Vorsitzende bedankt sich schon im Voraus bei den<br />
Gemeinderäten für deren Mithilfe.<br />
o. A.<br />
b) Widerspruch<br />
Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass Herr Franz<br />
Volkenstein, Wethstraße 6, Retzstadt, mit Schreiben vom<br />
25.11.2009 Widerspruch gegen das eingeschränkte Halteverbot<br />
in der Wethstraße eingelegt hat.<br />
o. A.<br />
c) Fahrberechtigung FFW<br />
Gemeinderat Jürgen Winkler informiert das Gremium über die<br />
neue Verordnung der Bay. Staatsregierung diesbezüglich. Daraus<br />
geht hervor, dass die Möglichkeit besteht bei der FFW eine<br />
Zusatzprüfung zur Erlangung der Führerschein Klasse C I zu<br />
erreichen. Von der FFW muss eine Person benannt werden, die<br />
mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren den Führerschein<br />
Klasse C I besitzt und schon längere Zeit der Feuerwehr<br />
angehört. Dieser ist dann befugt Zusatzprüfungen abzuhalten.<br />
Nach zwei Jahren kann dann beim Landratsamt der Übergang<br />
zu einem regulären C I Führerschein beantragt werden. Diese<br />
Zusatzprüfungen sind jedoch momentan bei der FFW Retzstadt<br />
nicht nötig, da 21 aktive Feuerwehrleute einen CE Führerschein<br />
besitzen.<br />
o. A.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, schließt der<br />
Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung. Er bedankt sich<br />
bei Herrn Peter Pillich für dessen Anwesenheit und wünscht<br />
einen guten Nachhauseweg.<br />
NICHTÖFFENTLICHER TEIL:<br />
Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch<br />
nicht zur Genehmigung vor.<br />
Die Gemeinde Retzstadt erlässt auf Grund Art. 2 Abs. 1 und<br />
Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende<br />
Satzung zur 1. Änderung<br />
der Friedhofsatzung vom 03.03.2005<br />
Art. 1 Satzungsänderung<br />
Satzung über das Friedhofs- und<br />
Bestattungswesen (Friedhofssatzung)<br />
Teil I<br />
Bestattungseinrichtungen<br />
A. Allgemeines<br />
§ 1 Bestattungseinrichtungen der Gemeinde<br />
Die Gemeinde unterhält die erforderlichen Einrichtungen für<br />
das Bestattungswesen. Dazu gehören insbesondere:<br />
1. Friedhof<br />
2. Leichenhaus.<br />
§ 2 Eigentum und Verwaltung<br />
1. Der Friedhof und das Leichenhaus sind Eigentum der<br />
Gemeinde<br />
2. Die Verwaltung und Beaufsichtigung aller dem Bestattungswesen<br />
dienenden Gegenstände obliegt der Gemeinde.