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Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)

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28<br />

2 Anspruch auf jährliche EL<br />

2.1 Allgemeine Bestimmungen<br />

2.1.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen<br />

2110.01 Einen Anspruch auf EL haben Personen,<br />

– <strong>die</strong> einen Anspruch auf eine bestimmte Gr<strong>und</strong>leistung<br />

der <strong>AHV</strong> oder <strong>IV</strong> haben (vgl. Kap. 2.2.1) oder hätten,<br />

wenn <strong>die</strong> Mindestbeitragsdauer in der jeweiligen Versicherung<br />

erfüllt wäre (vgl. Kap. 2.2.3); <strong>und</strong><br />

– <strong>die</strong> ihren Wohnsitz <strong>und</strong> gewöhnlichen Aufenthalt in der<br />

Schweiz haben (vgl. Kap. 2.3); <strong>und</strong><br />

– <strong>die</strong> das Schweizerbürgerrecht besitzen oder als ausländische<br />

Staatsangehörige, Staatenlose oder Flüchtlinge<br />

eine bestimmte ununterbrochene Aufenthaltsdauer in<br />

der Schweiz <strong>zur</strong>ückgelegt haben (wobei Staatsangehörige<br />

eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft<br />

26 oder der EFTA 27 , <strong>die</strong> der Verordnung (EWG)<br />

Nr. 1408/71 unterstellt sind, 28 den Schweizerinnen <strong>und</strong><br />

Schweizern gleichgestellt sind); <strong>und</strong><br />

– deren anerkannte Ausgaben <strong>die</strong> ihnen anrechenbaren<br />

Einnahmen übersteigen (vgl. Kap. 2.5).<br />

2.1.2 Beginn <strong>und</strong> Ende des EL-Anspruchs<br />

2.1.2.1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

2121.01 Der Anspruch auf eine jährliche EL besteht erstmals für<br />

den Monat, in dem <strong>die</strong> Anmeldung mit allen erforderlichen<br />

Informationen <strong>und</strong> Belegen eingereicht worden ist (vgl.<br />

Rz 1110.02) <strong>und</strong> sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt sind.<br />

26<br />

27<br />

28<br />

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,<br />

Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische<br />

Republik, Ungarn <strong>und</strong> Zypern<br />

Norwegen, Island <strong>und</strong> Liechtenstein<br />

vgl. zum Ganzen auch das KSBIL, nur elektronisch verfügbar (im <strong>AHV</strong>-Intranet oder unter<br />

www.sozialversicherungen.admin.ch)

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