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Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)

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44<br />

3 Berechnung <strong>und</strong> Höhe der jährlichen EL<br />

3.1 Allgemeine Bestimmungen<br />

3.1.1 Gr<strong>und</strong>prinzip der EL-Berechnung<br />

3110.01 Die Höhe der jährlichen EL entspricht dem Betrag, um<br />

den <strong>die</strong> anerkannten Ausgaben <strong>die</strong> anrechenbaren Einnahmen<br />

übersteigen.<br />

3.1.2 In <strong>die</strong> EL-Berechung eingeschlossene Personen<br />

3.1.2.1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

3121.01 In <strong>die</strong> Berechnung eingeschlossen sind der Ehegatte oder<br />

<strong>die</strong> Ehegattin, Kinder, <strong>die</strong> einen Anspruch auf eine Kinderrente<br />

begründen <strong>und</strong> rentenberechtigte Waisen. Nicht<br />

in <strong>die</strong> EL-Berechnung eingeschlossen sind der Konkubinatspartner<br />

oder <strong>die</strong> Konkubinatspartnerin <strong>und</strong> dessen<br />

oder deren eigene Kinder.<br />

3.1.2.2 Eingetragene Partnerschaft<br />

3122.01 Eine eingetragene Partnerschaft, ist im Sozialversicherungsrecht<br />

einer Ehe gleichgestellt. Die gerichtliche Auflösung<br />

einer eingetragenen Partnerschaft ist der Ehescheidung<br />

gleichgestellt. 60<br />

3122.02 Alle Randziffern, welche sich auf Ehepaare, einen einzelnen<br />

Ehegatten oder eine einzelne Ehegattin beziehen,<br />

sind sinngemäss anwendbar. Demnach sind Partner oder<br />

Partnerinnen, <strong>die</strong> in eingetragener Partnerschaft leben,<br />

wie Ehegatten oder Ehegattinnen in <strong>die</strong> EL-Berechnung<br />

einzubeziehen <strong>und</strong> werden jeweils nicht ausdrücklich genannt.<br />

3122.03 Eine Abweichung von der Gleichbehandlung mit Ehepaaren<br />

besteht bezüglich des Anspruches auf Hinterlas-<br />

60<br />

Art. 13a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 ATSG

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