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Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)

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48<br />

Elternteil festgelegt. Die anerkannten Ausgaben <strong>und</strong> anrechenbaren<br />

Einnahmen der Kinder werden ihm zugerechnet.<br />

3133.04 Leben <strong>die</strong> rentenberechtigten Hinterlassenen (Witwe,<br />

Witwer, Waisen) zusammen, erfolgt eine gemeinsame<br />

Berechnung der jährlichen EL. Die massgebenden anerkannten<br />

Ausgaben <strong>und</strong> anrechenbaren Einnahmen werden<br />

zusammengezählt. Diese Regel findet auch Anwendung<br />

auf Witwen <strong>und</strong> Witwer mit Pflegekindern, <strong>die</strong> beim<br />

Tode des Pflegeelternteils Anspruch auf eine Waisenrente<br />

haben. 64<br />

3133.05 Lebt ein Elternteil im Heim, wird der Totalbetrag der Einnahmen<br />

der Eltern <strong>und</strong> der Kinder halbiert. Die eine<br />

Hälfte wird in der Berechnung des Elternteiles im Heim<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> andere Hälfte in der Berechnung des Elternteils<br />

zu Hause mit den Kindern als Einnahme angerechnet.<br />

Ausnahmen von der Zusammenrechnung sind in<br />

Rz 3142.07 <strong>und</strong> 3142.09 geregelt, welche sinngemäss<br />

anwendbar sind.<br />

3133.06 Ist der eigene EL-Anspruch eines getrennt lebenden oder<br />

geschiedenen Elternteils infolge der Aufhebung der Zusatzrente<br />

mit der 5. <strong>IV</strong>-Revision untergegangen <strong>und</strong> lebt<br />

er mindestens seit dem 31. Dezember 2007 mit einem<br />

Kind zusammen, für welches eine Kinderrente ausgerichtet<br />

wird, wird <strong>die</strong> EL von Kind <strong>und</strong> Elternteil gemeinsam<br />

berechnet.<br />

3133.07 Die EL wird solange gemeinsam berechnet, wie das Kind<br />

mit dem getrennten oder geschiedenen Elternteil zusammenlebt<br />

<strong>und</strong> eine Kinderrente für dasselbe ausgerichtet<br />

wird.<br />

3133.08 Lebt ein Kind, für das eine Kinderrente der <strong>AHV</strong> oder <strong>IV</strong><br />

ausgerichtet wird oder das Anspruch auf eine Hinterlassenenrente<br />

hat, in einem Heim, ist eine Heimberechnung<br />

nach den allgemeinen Regeln (Berücksichtigung der<br />

64<br />

Art. 25 <strong>AHV</strong>G; Art. 49 <strong>AHV</strong>V

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