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Schifffahrts - PKF

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Beihilfen für die Seeschifffahrt<br />

im internationalen Vergleich<br />

Von WP/StB Dr. Dietrich Jacobs, <strong>PKF</strong> Fasselt Schlage, Hamburg<br />

Das Geschäft vieler <strong>Schifffahrts</strong>unternehmen zeichnet<br />

sich durch hohe Standortflexibilität aus. Zahlreiche<br />

<strong>Schifffahrts</strong>standorte fördern daher durch<br />

Anreize bzw. Beihilfen die Ansiedelung solcher<br />

Unternehmen in ihrem Gebiet. Einen kurzen Überblick<br />

über die Vielfalt solcher Fördermaßnahmen an<br />

unterschiedlichen Standorten vermittelt der folgende<br />

Vergleich wesentlicher steuerlicher wie nichtsteuerlicher<br />

Anreize in vier für die Schifffahrt bedeutenden<br />

Staaten. Als Referenz wird vorab die Situation in<br />

Deutschland dargestellt.<br />

Entscheidend für die Nutzbarkeit dieser Begünstigungen<br />

durch deutsche Investoren ist aber nicht nur die Behandlung<br />

im Zielstaat. Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit<br />

diese Vorteile konserviert werden können oder aber<br />

etwa durch die Behandlung in Deutschland zunichtegemacht<br />

werden. Dieser Problematik wird am Ende<br />

des jeweiligen Standortporträts durch eine Kurzanalyse<br />

möglicher Inves titionsstrukturen nachgegangen.<br />

1. Deutschland<br />

a) Besteuerung von <strong>Schifffahrts</strong>gewinnen<br />

Für gewerbliche Unternehmen mit Geschäftsleitung in<br />

Deutschland besteht die Möglichkeit, den Gewinn aus<br />

dem Betrieb von eigenen Seeschiffen im internationalen<br />

Verkehr (d. h. keine Bareboatvercharterung) nach der<br />

eingesetzten Tonnage und der Zahl der Betriebstage zu<br />

ermitteln. Weitere Voraussetzung ist, dass die Schiffe ins<br />

deutsche Schiffsregister eingetragen sind und im Inland<br />

bereedert werden. Zusätzliche Voraussetzungen bestehen<br />

beim Einsatz eingecharterter Schiffe: So ist etwa eine<br />

Begünstigung nach den Regelungen über die Tonnagesteuer<br />

nur dann möglich, wenn gleichzeitig eigene oder<br />

ausgerüstete Handelsschiffe im internationalen Verkehr<br />

betrieben werden.<br />

Die Option zur Tonnagesteuer bindet grundsätzlich zehn<br />

Jahre lang. Der Tonnagegewinn deckt grundsätzlich<br />

sowohl den laufenden Gewinn aus dem Schiffsbetrieb<br />

(bzw. bei Bereederungsunternehmen: aus der Bereederung)<br />

als auch einen Veräußerungserfolg aus der Schiffsveräußerung<br />

ab. Im Fall von Schiffs-Personengesellschaften,<br />

die zur Tonnagebesteuerung optieren, wird<br />

nach Auffassung der Finanzverwaltung auch das Bereederungsentgelt<br />

eines an der Schiffsgesellschaft beteiligten<br />

Reeders bis zu 4 % der Chartererlöse mit dem Tonnagegewinn<br />

abgegolten.<br />

Der Tonnagegewinn ermittelt sich wie folgt (Tab. 1):<br />

Tonnage<br />

Bis 1.000 Tonnen 0,92 €<br />

Bis 10.000 Tonnen 0,69 €<br />

Bis 25.000 Tonnen 0,46 €<br />

Darüber 0,23 €<br />

Tabelle 1<br />

Gewinn je Einsatztag<br />

und 100 Tonnen<br />

4 | <strong>PKF</strong> maritime | Mai 2012

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