Schifffahrts - PKF
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Beihilfen für die Seeschifffahrt<br />
im internationalen Vergleich<br />
Von WP/StB Dr. Dietrich Jacobs, <strong>PKF</strong> Fasselt Schlage, Hamburg<br />
Das Geschäft vieler <strong>Schifffahrts</strong>unternehmen zeichnet<br />
sich durch hohe Standortflexibilität aus. Zahlreiche<br />
<strong>Schifffahrts</strong>standorte fördern daher durch<br />
Anreize bzw. Beihilfen die Ansiedelung solcher<br />
Unternehmen in ihrem Gebiet. Einen kurzen Überblick<br />
über die Vielfalt solcher Fördermaßnahmen an<br />
unterschiedlichen Standorten vermittelt der folgende<br />
Vergleich wesentlicher steuerlicher wie nichtsteuerlicher<br />
Anreize in vier für die Schifffahrt bedeutenden<br />
Staaten. Als Referenz wird vorab die Situation in<br />
Deutschland dargestellt.<br />
Entscheidend für die Nutzbarkeit dieser Begünstigungen<br />
durch deutsche Investoren ist aber nicht nur die Behandlung<br />
im Zielstaat. Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit<br />
diese Vorteile konserviert werden können oder aber<br />
etwa durch die Behandlung in Deutschland zunichtegemacht<br />
werden. Dieser Problematik wird am Ende<br />
des jeweiligen Standortporträts durch eine Kurzanalyse<br />
möglicher Inves titionsstrukturen nachgegangen.<br />
1. Deutschland<br />
a) Besteuerung von <strong>Schifffahrts</strong>gewinnen<br />
Für gewerbliche Unternehmen mit Geschäftsleitung in<br />
Deutschland besteht die Möglichkeit, den Gewinn aus<br />
dem Betrieb von eigenen Seeschiffen im internationalen<br />
Verkehr (d. h. keine Bareboatvercharterung) nach der<br />
eingesetzten Tonnage und der Zahl der Betriebstage zu<br />
ermitteln. Weitere Voraussetzung ist, dass die Schiffe ins<br />
deutsche Schiffsregister eingetragen sind und im Inland<br />
bereedert werden. Zusätzliche Voraussetzungen bestehen<br />
beim Einsatz eingecharterter Schiffe: So ist etwa eine<br />
Begünstigung nach den Regelungen über die Tonnagesteuer<br />
nur dann möglich, wenn gleichzeitig eigene oder<br />
ausgerüstete Handelsschiffe im internationalen Verkehr<br />
betrieben werden.<br />
Die Option zur Tonnagesteuer bindet grundsätzlich zehn<br />
Jahre lang. Der Tonnagegewinn deckt grundsätzlich<br />
sowohl den laufenden Gewinn aus dem Schiffsbetrieb<br />
(bzw. bei Bereederungsunternehmen: aus der Bereederung)<br />
als auch einen Veräußerungserfolg aus der Schiffsveräußerung<br />
ab. Im Fall von Schiffs-Personengesellschaften,<br />
die zur Tonnagebesteuerung optieren, wird<br />
nach Auffassung der Finanzverwaltung auch das Bereederungsentgelt<br />
eines an der Schiffsgesellschaft beteiligten<br />
Reeders bis zu 4 % der Chartererlöse mit dem Tonnagegewinn<br />
abgegolten.<br />
Der Tonnagegewinn ermittelt sich wie folgt (Tab. 1):<br />
Tonnage<br />
Bis 1.000 Tonnen 0,92 €<br />
Bis 10.000 Tonnen 0,69 €<br />
Bis 25.000 Tonnen 0,46 €<br />
Darüber 0,23 €<br />
Tabelle 1<br />
Gewinn je Einsatztag<br />
und 100 Tonnen<br />
4 | <strong>PKF</strong> maritime | Mai 2012