Schifffahrts - PKF
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Tonnage<br />
Gewinn je Einsatztag<br />
und 1000 Tonnen<br />
Bis 1.000 Tonnen 9,08 €<br />
Bis 10.000 Tonnen 6,81 €<br />
Bis 25.000 Tonnen 4,54 €<br />
Bis 50.000 Tonnen 2,27 €<br />
Darüber<br />
0,50 €<br />
(unter zusätzl. Bedingungen)<br />
Tabelle 2<br />
Vergleichbar dem deutschen Recht wird der Tonnagegewinn<br />
prinzipiell mit niederländischer Einkommensteuer<br />
(bis 52 %) bzw. Körperschaftsteuer (Regeltarif: 25,0 %)<br />
belastet.<br />
b) Begünstigungen für Besatzungsmitglieder<br />
Die Niederlande gewähren eine 40 %-Kürzung der<br />
Lohnsteuern (und Sozialversicherungsbeiträge) für EU/<br />
EWR-Besatzungsmitglieder, die auf niederländischen<br />
Seeschiffen im internationalen Verkehr eingesetzt sind.<br />
Darüber hinaus gibt es eine Kürzung von 10 % für nicht<br />
EU/EWR-Ansässige, gleichwohl aber in den Niederlanden<br />
lohnsteuer- oder sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigte.<br />
c) Investitionsstrukturen für deutsche Anleger<br />
Beteiligen sich deutsche Investoren an einem <strong>Schifffahrts</strong>unternehmen<br />
in der Rechtsform einer (besloten)<br />
C.V. (niederländische Kommanditgesellschaft) mit Ort<br />
der Geschäftsleitung in den Niederlanden, so werden die<br />
in den Niederlanden der Tonnagesteuer unterliegenden<br />
Einkünfte in Deutschland grundsätzlich freigestellt. Wie<br />
beim deutschen KG-Modell ist damit grundsätzlich eine<br />
vorteilhafte Einmalbesteuerung mit niederländischer Einkommensteuer<br />
bzw. Körperschaftsteuer auf Basis des<br />
Tonnage gewinns möglich.<br />
Die Beteiligung an <strong>Schifffahrts</strong>unternehmen in der<br />
Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. B.V.) mit Ort<br />
der Geschäftsleitung in den Niederlanden löst hingegen<br />
wie bei der o. g. Investition in eine deutsche Kapitalgesellschaft<br />
eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung<br />
in Gestalt der Körperschaftsteuer auf den niederländischen<br />
Gesellschaftsgewinn sowie die Besteuerung der<br />
Ausschüttungen aus. Insbesondere für natürliche Personen<br />
wird diese Investition daher im Vergleich zum C.V.-<br />
Modell ggf. erheblich ungünstiger sein, während sie für<br />
deutsche Kapitalgesellschaften in Abhängigkeit von den<br />
näheren Umständen ggf. mit nur geringen Nachteilen<br />
behaftet ist.<br />
3. Zypern<br />
a) Besteuerung von <strong>Schifffahrts</strong>gewinnen<br />
Auch im zypriotischen Recht ist eine Tonnagebesteuerung<br />
verankert, die für den Betrieb von Seeschiffen (z. B. inkl.<br />
Kabelleger und Hochseeschlepperei) oder deren Bareboatvercharterung<br />
unter zypriotischer Flagge automatisch<br />
bzw. bei sonstiger Flagge auf Antrag gilt (vgl. auch<br />
die Darstellung in <strong>PKF</strong> Maritime 2010). Weitere Voraussetzung<br />
für die Tonnagesteuer ist, dass die Bereederung in<br />
Zypern erfolgt. Betreiber von nicht unter EU/EWR-Flagge<br />
fahrenden Schiffen haben weitere spezielle Bedingungen<br />
zu erfüllen (z. B. darf der Anteil dieser Schiffe an der Flotte<br />
innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung nicht verringert<br />
und muss das kaufmännische sowie das strategische<br />
Flottenmanagement in Zypern durchgeführt werden);<br />
weitere Besonderheiten gelten für den Betrieb eingecharterter<br />
Schiffe. Ähnlich wie in den Niederlanden können<br />
auch in Zypern reine Shipmanagement-Unternehmen, die<br />
das Crewmanagement und/oder das technische Schiffsmanagement<br />
durchführen, zur Tonnagesteuer optieren;<br />
anders als etwa in den Niederlanden setzt dies jedoch die<br />
Einhaltung detaillierter Bedingungen z. B. hinsichtlich der<br />
Anzahl und Staatsangehörigkeit der Beschäftigten sowie<br />
hinsichtlich der auf Zypern etablierten Büroräume voraus.<br />
Vergleichbar mit Deutschland und den Niederlanden<br />
ist ein Unternehmen auch in Zypern zehn Jahre an die<br />
Option zur Tonnagesteuer gebunden. Wie international<br />
üblich werden mit dem Tonnagegewinn zudem sowohl<br />
der o. g. laufende Gewinn wie auch der Erfolg aus einer<br />
Schiffsveräußerung im Rahmen des Schiffsbetriebs<br />
abgegolten.<br />
Die Bemessungsgrundlage der zypriotischen Tonnagesteuer<br />
liegt deutlich unter dem deutschen bzw. niederländischen<br />
Niveau. Von den Beträgen dieser Tabelle können<br />
reine Bereederungsunternehmen (vergleichbar dem<br />
System in den Niederlanden) wiederum einen Abschlag<br />
von 75 % vornehmen (siehe Tabelle 3).<br />
Der Tonnagegewinn unterliegt in Zypern der Einkommensteuer<br />
(bis 30 %) bzw. der Körperschaftsteuer (10 %). Als<br />
weitere Besonderheit ist festzuhalten, dass Dividenden<br />
6 | <strong>PKF</strong> maritime | Mai 2012