28.01.2015 Aufrufe

ATZ-Doku

ATZ-Doku

ATZ-Doku

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Datum: 05.04.2002<br />

Autor: Andreas Krai<br />

Betr.: Altersteilzeit<br />

Empf.: KDN<br />

•Die auf die Zuwendung (LA 467, LA 621, LA 622, LA 624,<br />

LA 638, LA658)<br />

ermittelten Steuer- und SV-pflichtigen Arbeitnehmeranteile<br />

zur jeweiligen ZVK werden ebenfalls berücksichtigt.<br />

•Das hier ermittelte fiktive SV-pflichtige Vollzeitbrutto wird für<br />

die programmseitige Ermittlung des Unterschiedsbetrages<br />

in der Lohnart 157 herangezogen.<br />

Lohnart 149 – <strong>ATZ</strong> Vollzeitnetto Tabelle<br />

•Diese Lohnart ermittelt das pauschalierte 70 %-ige Netto-<br />

Vollzeitarbeitsentgelt (Mindestnettobetrag laut § 3 AtG). Als<br />

Basis für die Ermittlung des Mindestnettobetrages wird der<br />

Wert der Lohnart 178 (<strong>ATZ</strong> SV-Vollzeitbrutto für Unterschiedsbetrag)<br />

herangezogen. Ferner werden folgende<br />

Einmalbezüge mit dem ungekürzten Wert berücksichtigt:<br />

∅467 (<strong>ATZ</strong> Nachzahlung Tariferhöhung)<br />

∅599 (Urlaubsgeld manuell)<br />

∅600 (Urlaubsgeld Angestellte)<br />

∅601 (Urlaubsgeld Arbeiter)<br />

∅608 (Urlaubsgeld Orchester)<br />

∅620 (Zuwendung Arbeiter/Angestellte)<br />

∅624 (Zuwendung manuell)<br />

∅635 (Zuwendung Orchester)<br />

∅658 (Urlaubsgeld Orchester manuell)<br />

∅Hinweis:<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

AKrai 16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!