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ATZ-Doku

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Datum: 05.04.2002<br />

Autor: Andreas Krai<br />

Betr.: Altersteilzeit<br />

Empf.: KDN<br />

•Diese Lohnart ermittelt laut § 3 AtG und § 5 Abs. 4 TV <strong>ATZ</strong><br />

den Unterschiedsbetrag auf den der Arbeitgeber zusätzlich<br />

Rentenversicherungbeiträge entrichten muss.<br />

•Der für die Ermittlung notwendige %-Satz wird mit dem über<br />

die Lohnart 137 (<strong>ATZ</strong> %-Satz für Kürzung ) vorgegebenen<br />

Schlüssel ermittelt.<br />

•Der Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der Differenz<br />

zwischen % des Vollzeitbruttos und dem tatsächlich<br />

erzielten Entgelt für die <strong>ATZ</strong>.<br />

•Als Basis für die Ermittlung des Vollzeitbruttos werden<br />

folgende Lohnarten herangezogen:<br />

∅157 (<strong>ATZ</strong> Vollzeitbrutto für Unterschiedsbetrag)<br />

∅175 (<strong>ATZ</strong> gekürzte EB für Unterschiedsbetrag)<br />

•Bei der programmseitigen Ermittlung des Unterschiedbetrages<br />

wird die monatliche RV-BBG berücksichtigt. Bei der<br />

Zahlung von Einmalbezügen wird auch die anteilige Jahres<br />

RV-BBG berücksichtigt.<br />

•Der Arbeitgeber muss die auf den Unterschiedsbetrag<br />

ermittelten Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmerund<br />

Arbeitgeberanteil) allein tragen.<br />

Lohnart 790 – <strong>ATZ</strong> Rentenversicherung AG-Anteil<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

AKrai 30

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