ATZ-Doku
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Datum: 05.04.2002<br />
Autor: Andreas Krai<br />
Betr.: Altersteilzeit<br />
Empf.: KDN<br />
•Diese Lohnart ermittelt laut § 3 AtG und § 5 Abs. 4 TV <strong>ATZ</strong><br />
den Unterschiedsbetrag auf den der Arbeitgeber zusätzlich<br />
Rentenversicherungbeiträge entrichten muss.<br />
•Der für die Ermittlung notwendige %-Satz wird mit dem über<br />
die Lohnart 137 (<strong>ATZ</strong> %-Satz für Kürzung ) vorgegebenen<br />
Schlüssel ermittelt.<br />
•Der Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der Differenz<br />
zwischen % des Vollzeitbruttos und dem tatsächlich<br />
erzielten Entgelt für die <strong>ATZ</strong>.<br />
•Als Basis für die Ermittlung des Vollzeitbruttos werden<br />
folgende Lohnarten herangezogen:<br />
∅157 (<strong>ATZ</strong> Vollzeitbrutto für Unterschiedsbetrag)<br />
∅175 (<strong>ATZ</strong> gekürzte EB für Unterschiedsbetrag)<br />
•Bei der programmseitigen Ermittlung des Unterschiedbetrages<br />
wird die monatliche RV-BBG berücksichtigt. Bei der<br />
Zahlung von Einmalbezügen wird auch die anteilige Jahres<br />
RV-BBG berücksichtigt.<br />
•Der Arbeitgeber muss die auf den Unterschiedsbetrag<br />
ermittelten Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmerund<br />
Arbeitgeberanteil) allein tragen.<br />
Lohnart 790 – <strong>ATZ</strong> Rentenversicherung AG-Anteil<br />
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AKrai 30