ATZ-Doku
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Datum: 05.04.2002<br />
Autor: Andreas Krai<br />
Betr.: Altersteilzeit<br />
Empf.: KDN<br />
Lohnart 157 – <strong>ATZ</strong> Vollzeitbrutto für Unterschiedsbetrag<br />
•Diese Lohnart stellt für die programmseitige Ermittlung des<br />
Unterschiedsbetrages (laut § 3 AtG und § 5 Abs. 4 TV <strong>ATZ</strong>)<br />
in der Lohnart 499 das Vollzeitbrutto aus lfd. Bezügen bereit.<br />
Basis für diese Ermittlung ist der Wert der Lohnart 178<br />
(<strong>ATZ</strong> SV-Vollzeitbrutto für Unterschiedsbetrag)<br />
Lohnart 175 – <strong>ATZ</strong> gekürzte EB für Unterschiedsbetrag<br />
•Diese Lohnart stellt für die programmseitige Ermittlung des<br />
Unterschiedsbetrages (laut § 3 AtG und § 5 Abs. 4 TV <strong>ATZ</strong>)<br />
in der Lohnart 499 das Vollzeitbrutto aus den gekürzt gezahlten<br />
Einmalbezügen bereit. Als Basis für diese Ermittlung<br />
werden folgende Lohnarten herangezogen:<br />
∅467 (<strong>ATZ</strong> Nachzahlung Tariferhöhung)<br />
∅599 (Urlaubsgeld manuell)<br />
∅600 (Urlaubsgeld Angestellte)<br />
∅601 (Urlaubsgeld Arbeiter)<br />
∅608 (Urlaubsgeld Orchester)<br />
∅620 (Zuwendung Arbeiter/Angestellte) – zu 50% gezahlt -<br />
∅624 (Zuwendung manuell)<br />
∅635 (Zuwendung Orchester)<br />
∅658 (Urlaubsgeld Orchester manuell)<br />
Lohnart 177 – <strong>ATZ</strong> VZ-Brutto EB 100% f. Unterschiedsbetr.<br />
•Diese Lohnart stellt für die programmseitige Ermittlung des<br />
Unterschiedsbetrages in der Lohnart 499 das Vollzeitbrutto<br />
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AKrai 22