28.01.2015 Aufrufe

ATZ-Doku

ATZ-Doku

ATZ-Doku

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Datum: 05.04.2002<br />

Autor: Andreas Krai<br />

Betr.: Altersteilzeit<br />

Empf.: KDN<br />

•Bei der Zahlung von Einmalbezügen wird die Basis für die<br />

Ermittlung des Aufstockungsbetrages in Höhe von 20% auf<br />

die monatliche RV-BBG begrenzt.<br />

•Bei der Ermittlung des Mindestnettobetrages dürfen laut BfA<br />

die sogenannten 100%-Leistungen nicht berücksichtigt werden.<br />

Deshalb bleiben folgende Lohnarten unberücksichtigt:<br />

∅247 (Schichtzulage)<br />

∅274 (<strong>ATZ</strong> Ausgleich unständige Bezüge)<br />

∅494 (<strong>ATZ</strong> Sammler zusätzliche Lohnarten)<br />

∅496 (<strong>ATZ</strong> Sammler St/Sv-pfl. unständige Bezüge)<br />

∅656 (Kontoführung)<br />

Lohnart 152 – <strong>ATZ</strong> Aufstockungsbetrag 2<br />

•Diese Lohnart prüft, ob dem Mitarbeiter laut Gesetz ein<br />

zweiter Aufstockungsbetrag zusteht. Um dieses festzustellen<br />

wird geprüft, ob der 20 %-ige Aufstockungsbetrag (Lohnart<br />

151) zusammen mit dem individuellen Nettoarbeitsentgelt für<br />

die <strong>ATZ</strong> (Lohnart 146) den pauschalierten Mindesnettobetrag<br />

(Lohnart 149) erreicht. Bleibt das so festgestellte Arbeitseinkommen<br />

hinter dem Mindestnettobetrag zurück, ist es zusätzlich<br />

um den Differenzbetrag aufzustocken.<br />

∅Hinweis:<br />

Steuer- und beitragsfreie Entgeltbestandteile (z.B. Sonntags-,<br />

Feiertags- und Nachtarbeitzuschläge) sind laut BfA dem<br />

individuellen Arbeitsentgelt zuzurechnen. In der Lohnart 495<br />

(<strong>ATZ</strong> Sammler St/Sv-freie unständige Bezüge) werden diese<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

AKrai 18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!