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ATZ-Doku

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Datum: 05.04.2002<br />

Autor: Andreas Krai<br />

Betr.: Altersteilzeit<br />

Empf.: KDN<br />

∅Hinweis:<br />

•Die Ermittlung erfolgt ohne Begrenzung auf die monatliche<br />

RV-BBG.<br />

•Der hier erzielte Wert wird als Basis für die Ermittlung des<br />

tariflichen Aufstockungsbetrages herangezogen.<br />

Lohnart 155 – <strong>ATZ</strong> Tarifaufstockungsbetrag 1<br />

•Diese Lohnart ermittelt den tariflichen Aufstockungsbetrag<br />

(laut § 5 Abs. 1 TV <strong>ATZ</strong>) in Höhe von 20% des <strong>ATZ</strong> Bruttoentgeltes.<br />

Als Basis werden die Werte der Lohnart 164<br />

(<strong>ATZ</strong> Brutto) und der Lohnart 142 (<strong>ATZ</strong> Brutto EB) herangezogen.<br />

∅Hinweis:<br />

Bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages bleiben laut<br />

§ 5 Abs. 1 TV <strong>ATZ</strong> steuerfreie Bezügebestandteile, Vergütungen<br />

für Mehrarbeits- und Überstunden, Bereitschaftsdienste<br />

und Rufbereitschaften sowie für Arbeitsbereitschaften unberücksichtigt.<br />

Die beim KDN relevanten Lohnarten werden in<br />

der Lohnart 494 gesammelt und demzufolge hier nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Lohnart 156 – <strong>ATZ</strong> Aufstockungsbetrag 2<br />

•Diese Lohnart ermittelt im ersten Schritt den aufgrund des<br />

über die Lohnart 137 (<strong>ATZ</strong> %-Satz für Kürzung) vorgegebenen<br />

Schlüssels den tarifliche Mindestnettobetrag. Basis für<br />

diese Ermittlung ist der Wert der Lohnart 153 (<strong>ATZ</strong> Vollzeit-<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

AKrai 20

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