ATZ-Doku
ATZ-Doku
ATZ-Doku
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Datum: 05.04.2002<br />
Autor: Andreas Krai<br />
Betr.: Altersteilzeit<br />
Empf.: KDN<br />
∅Hinweis:<br />
•Die Ermittlung erfolgt ohne Begrenzung auf die monatliche<br />
RV-BBG.<br />
•Der hier erzielte Wert wird als Basis für die Ermittlung des<br />
tariflichen Aufstockungsbetrages herangezogen.<br />
Lohnart 155 – <strong>ATZ</strong> Tarifaufstockungsbetrag 1<br />
•Diese Lohnart ermittelt den tariflichen Aufstockungsbetrag<br />
(laut § 5 Abs. 1 TV <strong>ATZ</strong>) in Höhe von 20% des <strong>ATZ</strong> Bruttoentgeltes.<br />
Als Basis werden die Werte der Lohnart 164<br />
(<strong>ATZ</strong> Brutto) und der Lohnart 142 (<strong>ATZ</strong> Brutto EB) herangezogen.<br />
∅Hinweis:<br />
Bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages bleiben laut<br />
§ 5 Abs. 1 TV <strong>ATZ</strong> steuerfreie Bezügebestandteile, Vergütungen<br />
für Mehrarbeits- und Überstunden, Bereitschaftsdienste<br />
und Rufbereitschaften sowie für Arbeitsbereitschaften unberücksichtigt.<br />
Die beim KDN relevanten Lohnarten werden in<br />
der Lohnart 494 gesammelt und demzufolge hier nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Lohnart 156 – <strong>ATZ</strong> Aufstockungsbetrag 2<br />
•Diese Lohnart ermittelt im ersten Schritt den aufgrund des<br />
über die Lohnart 137 (<strong>ATZ</strong> %-Satz für Kürzung) vorgegebenen<br />
Schlüssels den tarifliche Mindestnettobetrag. Basis für<br />
diese Ermittlung ist der Wert der Lohnart 153 (<strong>ATZ</strong> Vollzeit-<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
AKrai 20