ATZ-Doku
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Datum: 05.04.2002<br />
Autor: Andreas Krai<br />
Betr.: Altersteilzeit<br />
Empf.: KDN<br />
•Diese Lohnarten ermitteln bei Bezug von Krankengeldzuschuss<br />
den laut § 8 TV <strong>ATZ</strong> geregelten kalendertäglichen<br />
Durchschnittsbetrag der Aufstockungsleistungen (nach<br />
§ 5 TV <strong>ATZ</strong>). Der Durchschnitt wird automatisch aus den<br />
letzten drei abgerechneten Monate ermittelt, wenn<br />
Krankengeldzuschuss während der <strong>ATZ</strong> gezahlt wird.<br />
•Lohnart 270 - <strong>ATZ</strong> Ermittlung Durchschnitt bei KGZ<br />
Ermittelt aus den Aufstockungsleistungen (Lohnart 265) der<br />
letzten drei abgerechneten Monate vor dem Bezug von KGZ<br />
den kalendertäglichen Durchschnittsbetrag.<br />
•Lohnart 271 - <strong>ATZ</strong> Aufstockung nach Lohnfortzahlung<br />
Ermittelt aus dem in der Lohnart 270 errechneten 3-Monats-<br />
Durchschnittsbetrag der Aufstockungsleistungen den für<br />
den Zeitraum des Bezuges von Krankengeldzuschuss<br />
maßgeblichen Steuer- und Sv-freien Aufstockungsbetrag.<br />
∅Hinweis:<br />
•Voraussetzung für die Ermittlung ist das Vorhandensein der<br />
Lohnart 543 (Krankengeldzuschuss), die entweder automatisch<br />
aus der Paisy Zeitermittlung ausgegeben wird, oder<br />
über den P1-Beleg manuell vorgegeben werden muss.<br />
•Der Aufstockungsbetrag wird auf dem Lohnsteuerkartenaufkleber<br />
des Mitarbeiters bescheinigt, da dieser Betrag<br />
dem Progressionsvorbehalt unterliegt.<br />
∅ Musterabrechnung:<br />
Monat März à ohne Krankengeldzuschuss<br />
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AKrai 26