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ATZ-Doku

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Datum: 05.04.2002<br />

Autor: Andreas Krai<br />

Betr.: Altersteilzeit<br />

Empf.: KDN<br />

•Diese Lohnarten ermitteln bei Bezug von Krankengeldzuschuss<br />

den laut § 8 TV <strong>ATZ</strong> geregelten kalendertäglichen<br />

Durchschnittsbetrag der Aufstockungsleistungen (nach<br />

§ 5 TV <strong>ATZ</strong>). Der Durchschnitt wird automatisch aus den<br />

letzten drei abgerechneten Monate ermittelt, wenn<br />

Krankengeldzuschuss während der <strong>ATZ</strong> gezahlt wird.<br />

•Lohnart 270 - <strong>ATZ</strong> Ermittlung Durchschnitt bei KGZ<br />

Ermittelt aus den Aufstockungsleistungen (Lohnart 265) der<br />

letzten drei abgerechneten Monate vor dem Bezug von KGZ<br />

den kalendertäglichen Durchschnittsbetrag.<br />

•Lohnart 271 - <strong>ATZ</strong> Aufstockung nach Lohnfortzahlung<br />

Ermittelt aus dem in der Lohnart 270 errechneten 3-Monats-<br />

Durchschnittsbetrag der Aufstockungsleistungen den für<br />

den Zeitraum des Bezuges von Krankengeldzuschuss<br />

maßgeblichen Steuer- und Sv-freien Aufstockungsbetrag.<br />

∅Hinweis:<br />

•Voraussetzung für die Ermittlung ist das Vorhandensein der<br />

Lohnart 543 (Krankengeldzuschuss), die entweder automatisch<br />

aus der Paisy Zeitermittlung ausgegeben wird, oder<br />

über den P1-Beleg manuell vorgegeben werden muss.<br />

•Der Aufstockungsbetrag wird auf dem Lohnsteuerkartenaufkleber<br />

des Mitarbeiters bescheinigt, da dieser Betrag<br />

dem Progressionsvorbehalt unterliegt.<br />

∅ Musterabrechnung:<br />

Monat März à ohne Krankengeldzuschuss<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

AKrai 26

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