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ATZ-Doku

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Datum: 05.04.2002<br />

Autor: Andreas Krai<br />

Betr.: Altersteilzeit<br />

Empf.: KDN<br />

•Folgende Lohnarten werden berücksichtigt:<br />

∅ 181, 279, 285, 335, 336, 339, 340, 341, 342, 343, 345, 348, 350,<br />

422, 423, 424, 430, 431, 432, 435, 436, 437, 438, 441, 442, 443,<br />

450,451<br />

Lohnart 129 – <strong>ATZ</strong> Kürzung vorbereiten<br />

•Diese Lohnart ermittelt den für die <strong>ATZ</strong> zu kürzenden Bruttobetrag.<br />

Basis für die Kürzung ist der Wert der Lohnart 498<br />

(<strong>ATZ</strong> Sammler lfd. Bezüge). Die in der Lohnart 498<br />

gesammelten Beträge werden hier auf 50% gekürzt.<br />

∅Hinweis:<br />

Laut Tarifvertrag (§ 29 Abs.2 BAT und § 33 BMTG in<br />

Verbindung mit TV <strong>ATZ</strong>) dürfen nachfolgend aufgeführte<br />

Bezügebestandteile während der <strong>ATZ</strong> nicht gekürzt werden:<br />

•Lohnart 234 (Ortszuschlag Ehegattenanteil)<br />

•Lohnart 237 (Ortszuschlag Kinderanteil)<br />

•Lohnart 165 (Sozialzuschlag)<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

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