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Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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Die Fachausschüsse des <strong>Landtag</strong>es<br />

(1) Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen <strong>und</strong> Beschlüsse setzt der <strong>Landtag</strong><br />

Ausschüsse ein, deren Zusammensetzung dem Stärkeverhältnis der Fraktionen<br />

zu entsprechen <strong>und</strong> den Rechten fraktionsloser <strong>Abgeordnete</strong>r Rechnung zu tragen<br />

hat.<br />

(2) Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom <strong>Landtag</strong> erteilten Aufträge<br />

tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus<br />

ihrem Aufgabengebiet befassen <strong>und</strong> hierzu dem <strong>Landtag</strong> Empfehlungen geben.<br />

(3) Ausschusssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der<br />

Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes<br />

beschließt.<br />

Artikel 33 Landesverfassung M-V<br />

Der <strong>Landtag</strong> hat in seiner 2. Sitzung am 25. Oktober 2011 folgende Ausschüsse<br />

eingesetzt:<br />

Petitionsausschuss<br />

Innenausschuss<br />

Ausschuss für Inneres <strong>und</strong> Sport<br />

Europa- <strong>und</strong> Rechtsausschuss<br />

Ausschuss für Europa- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esangelegenheiten, Justiz, Verfassung,<br />

Geschäftsordnung, Wahlprüfung <strong>und</strong> Immunitätsangelegenheiten<br />

Finanzausschuss<br />

Wirtschaftsausschuss<br />

Ausschuss für Wirtschaft, Bau <strong>und</strong> Tourismus<br />

Agrarausschuss<br />

Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

Bildungsausschuss<br />

Ausschuss für Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur<br />

Energieausschuss<br />

Ausschuss für Energie, Infrastruktur <strong>und</strong> Landesentwicklung<br />

Sozialausschuss<br />

Ausschuss für Arbeit, Gleichstellung, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

Jedem Ausschuss gehören elf <strong>Abgeordnete</strong> an. Zehn Mandate sind nach dem<br />

Höchstzählverfahren d´Hondt entsprechend dem Kräfteverhältnis im Parlament<br />

auf die Fraktionen verteilt worden. Daneben erhält die Fraktion der NPD ein<br />

Gr<strong>und</strong>mandat, weil sie nach dem Höchstzählverfahren nicht berücksichtigt<br />

würde. Damit gehören jedem Fachausschuss je vier Vertreter der Fraktion der<br />

SPD an, drei der CDU-Fraktion, zwei Vertreter der Fraktion DIE LINKE, ein Vertreter<br />

der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN <strong>und</strong> ein Vertreter der NPD-Fraktion.<br />

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