Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern
Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern
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Die Fachausschüsse des <strong>Landtag</strong>es<br />
(1) Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen <strong>und</strong> Beschlüsse setzt der <strong>Landtag</strong><br />
Ausschüsse ein, deren Zusammensetzung dem Stärkeverhältnis der Fraktionen<br />
zu entsprechen <strong>und</strong> den Rechten fraktionsloser <strong>Abgeordnete</strong>r Rechnung zu tragen<br />
hat.<br />
(2) Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom <strong>Landtag</strong> erteilten Aufträge<br />
tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus<br />
ihrem Aufgabengebiet befassen <strong>und</strong> hierzu dem <strong>Landtag</strong> Empfehlungen geben.<br />
(3) Ausschusssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der<br />
Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes<br />
beschließt.<br />
Artikel 33 Landesverfassung M-V<br />
Der <strong>Landtag</strong> hat in seiner 2. Sitzung am 25. Oktober 2011 folgende Ausschüsse<br />
eingesetzt:<br />
Petitionsausschuss<br />
Innenausschuss<br />
Ausschuss für Inneres <strong>und</strong> Sport<br />
Europa- <strong>und</strong> Rechtsausschuss<br />
Ausschuss für Europa- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esangelegenheiten, Justiz, Verfassung,<br />
Geschäftsordnung, Wahlprüfung <strong>und</strong> Immunitätsangelegenheiten<br />
Finanzausschuss<br />
Wirtschaftsausschuss<br />
Ausschuss für Wirtschaft, Bau <strong>und</strong> Tourismus<br />
Agrarausschuss<br />
Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
Bildungsausschuss<br />
Ausschuss für Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur<br />
Energieausschuss<br />
Ausschuss für Energie, Infrastruktur <strong>und</strong> Landesentwicklung<br />
Sozialausschuss<br />
Ausschuss für Arbeit, Gleichstellung, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />
Jedem Ausschuss gehören elf <strong>Abgeordnete</strong> an. Zehn Mandate sind nach dem<br />
Höchstzählverfahren d´Hondt entsprechend dem Kräfteverhältnis im Parlament<br />
auf die Fraktionen verteilt worden. Daneben erhält die Fraktion der NPD ein<br />
Gr<strong>und</strong>mandat, weil sie nach dem Höchstzählverfahren nicht berücksichtigt<br />
würde. Damit gehören jedem Fachausschuss je vier Vertreter der Fraktion der<br />
SPD an, drei der CDU-Fraktion, zwei Vertreter der Fraktion DIE LINKE, ein Vertreter<br />
der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN <strong>und</strong> ein Vertreter der NPD-Fraktion.<br />
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