15.11.2012 Aufrufe

Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern

Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern

Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

nochmals um zwei Prozent der Gr<strong>und</strong>entschädigung. Insgesamt beträgt die<br />

Altersentschädigung höchstens 71,75 Prozent der Gr<strong>und</strong>entschädigung.<br />

2. Wahlkreismitarbeiter<br />

Einem <strong>Abgeordnete</strong>n werden – gegen entsprechende Nachweise – Kosten für<br />

die Beschäftigung von Wahlkreismitarbeitern bis zu einer Höhe von jährlich<br />

35.681,46 Euro erstattet. Pro Monat werden maximal 2973,46 Euro erstattet.<br />

Die Erstattung kommt nur dann in Betracht, soweit<br />

1. der <strong>Landtag</strong>sverwaltung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein<br />

2.<br />

Führungszeugnis des Mitarbeiters vorliegt, das keine Eintragungen wegen<br />

der vorsätzlichen Begehung einer Straftat enthält, <strong>und</strong><br />

der Mitarbeiter nicht mit einem <strong>Abgeordnete</strong>n des <strong>Landtag</strong>es verheiratet<br />

oder in einer Lebenspartnerschaft verb<strong>und</strong>en, bis zum dritten Grad verwandt<br />

oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist.<br />

3. Fraktionen<br />

Jede Fraktion erhält zur Finanzierung ihrer parlamentarischen Arbeit<br />

einen Fraktionszuschuss. Dieser setzt sich zusammen aus einem festen<br />

Gr<strong>und</strong>betrag, einem festen Betrag für jedes Mitglied der Fraktion <strong>und</strong> einem<br />

Spezialisierungszuschlag. Oppositionsfraktionen erhalten zusätzlich einen<br />

Oppositionszuschlag. Die Fraktionen verwenden diese Mittel in eigener<br />

Verantwortung <strong>und</strong> sind verpflichtet, jährlich darüber Rechenschaft abzulegen.<br />

Aus den Zuschüssen werden unter anderem die Gehälter der Fraktionsmitarbeiter<br />

finanziert. Deren Anzahl ist nicht festgelegt. Die Verwendung der Fraktionsgelder<br />

für Parteiaufgaben ist unzulässig. Für das Jahr 2012 sind im Haushaltsplan des<br />

<strong>Landtag</strong>es insgesamt Zuschüsse an die fünf <strong>Landtag</strong>sfraktionen in Höhe von<br />

r<strong>und</strong> 5,5 Millionen Euro veranschlagt.<br />

94<br />

<strong>Abgeordnete</strong>ngesetz<br />

Die Entschädigung der <strong>Abgeordnete</strong>n, die Altersversorgung, die<br />

Rechte <strong>und</strong> Pflichten, die Verhaltensregeln <strong>und</strong> weitere Fragen zur<br />

<strong>Abgeordnete</strong>ntätigkeit sind geregelt im Gesetz über die Rechtsverhältnisse<br />

der Mitglieder des <strong>Landtag</strong>es <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!