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Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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Enquete-Kommission<br />

„Älter werden in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>“<br />

Auf Antrag der Fraktionen von SPD <strong>und</strong> CDU hat der <strong>Landtag</strong> in seiner Plenarsitzung<br />

am 1. Februar 2012 beschlossen, eine Enquete-Kommission „Älter werden in<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>“ einzusetzen. Ihre Aufgabe ist es, auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der bestehenden Erkenntnisse zum demografischen Wandel Maßnahmen zu empfehlen,<br />

die geeignet sind, den Teilhabe- <strong>und</strong> Versorgungsansprüchen einer älter<br />

werdenden Bevölkerung Rechnung zu tragen. Schwerpunktthemen dabei sind<br />

„Soziale Sicherung im Alter“, „Alter <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit“, „Altersgerechtes Wohnen“,<br />

„Pflege“ <strong>und</strong> „Mobilität im Alter“. Die Enquete-Kommission soll sich auch über<br />

Gr<strong>und</strong>fragen des Zusammenlebens <strong>und</strong> das künftige Miteinander der verschiedenen<br />

Generationen, die Organisation von Chancengerechtigkeit, das Verhältnis<br />

von individueller Verantwortung <strong>und</strong> staatlicher Daseinsfürsorge verständigen.<br />

Bis zum 31. Dezember 2013 soll die Enquete-Kommission dem <strong>Landtag</strong> einen<br />

Zwischenbericht vorlegen, der vor allem Vorschläge für konkrete Umsetzungsziele<br />

<strong>und</strong> vordringliche Maßnahmen enthalten soll.<br />

Der Enquete-Kommission gehören 21 Personen an, die von den Fraktionen des<br />

<strong>Landtag</strong>es benannt werden. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die<br />

Einsetzung <strong>und</strong> das Verfahren von Enquete-Kommissionen vom 9. Juli 2002 müssen<br />

mindestens elf von ihnen Mitglieder des <strong>Landtag</strong>es sein.<br />

Hierzu benennt,<br />

− die Fraktion der SPD acht Mitglieder (mindestens vier Mitglieder des <strong>Landtag</strong>es)<br />

− die Fraktion der CDU sechs Mitglieder (mindestens drei Mitglieder des<br />

<strong>Landtag</strong>es)<br />

− die Fraktion DIE LINKE vier Mitglieder (mindestens zwei Mitglieder des<br />

<strong>Landtag</strong>es)<br />

− die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Mitglieder (mindestens ein Mitglied<br />

des <strong>Landtag</strong>es)<br />

− die Fraktion der NPD ein Mitglied des <strong>Landtag</strong>es.<br />

Enquetekommissionen des <strong>Landtag</strong>es haben die Aufgabe, zur Vorbereitung<br />

gesetzlicher Regelungen <strong>und</strong> anderer im <strong>Landtag</strong> zu treffender Entscheidungen<br />

umfassende <strong>und</strong> bedeutsame Sachverhalte in einem Lebensbereich durch<br />

Sammlung <strong>und</strong> Auswertung von Material, Einholung von Gutachten sowie<br />

Anhörung von Sachverständigen <strong>und</strong> anderer Sachk<strong>und</strong>iger zu klären sowie<br />

dem <strong>Landtag</strong> darüber Bericht zu erstatten (§ 1 Enquete-Kommissions-Gesetz<br />

M-V).<br />

Sekretariat: Knud Winkelmann, Tel. 0385 / 525-1400, Fax 0385 / 525-1405<br />

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