Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern
Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern
Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Enquete-Kommission<br />
„Älter werden in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>“<br />
Auf Antrag der Fraktionen von SPD <strong>und</strong> CDU hat der <strong>Landtag</strong> in seiner Plenarsitzung<br />
am 1. Februar 2012 beschlossen, eine Enquete-Kommission „Älter werden in<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>“ einzusetzen. Ihre Aufgabe ist es, auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der bestehenden Erkenntnisse zum demografischen Wandel Maßnahmen zu empfehlen,<br />
die geeignet sind, den Teilhabe- <strong>und</strong> Versorgungsansprüchen einer älter<br />
werdenden Bevölkerung Rechnung zu tragen. Schwerpunktthemen dabei sind<br />
„Soziale Sicherung im Alter“, „Alter <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit“, „Altersgerechtes Wohnen“,<br />
„Pflege“ <strong>und</strong> „Mobilität im Alter“. Die Enquete-Kommission soll sich auch über<br />
Gr<strong>und</strong>fragen des Zusammenlebens <strong>und</strong> das künftige Miteinander der verschiedenen<br />
Generationen, die Organisation von Chancengerechtigkeit, das Verhältnis<br />
von individueller Verantwortung <strong>und</strong> staatlicher Daseinsfürsorge verständigen.<br />
Bis zum 31. Dezember 2013 soll die Enquete-Kommission dem <strong>Landtag</strong> einen<br />
Zwischenbericht vorlegen, der vor allem Vorschläge für konkrete Umsetzungsziele<br />
<strong>und</strong> vordringliche Maßnahmen enthalten soll.<br />
Der Enquete-Kommission gehören 21 Personen an, die von den Fraktionen des<br />
<strong>Landtag</strong>es benannt werden. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die<br />
Einsetzung <strong>und</strong> das Verfahren von Enquete-Kommissionen vom 9. Juli 2002 müssen<br />
mindestens elf von ihnen Mitglieder des <strong>Landtag</strong>es sein.<br />
Hierzu benennt,<br />
− die Fraktion der SPD acht Mitglieder (mindestens vier Mitglieder des <strong>Landtag</strong>es)<br />
− die Fraktion der CDU sechs Mitglieder (mindestens drei Mitglieder des<br />
<strong>Landtag</strong>es)<br />
− die Fraktion DIE LINKE vier Mitglieder (mindestens zwei Mitglieder des<br />
<strong>Landtag</strong>es)<br />
− die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Mitglieder (mindestens ein Mitglied<br />
des <strong>Landtag</strong>es)<br />
− die Fraktion der NPD ein Mitglied des <strong>Landtag</strong>es.<br />
Enquetekommissionen des <strong>Landtag</strong>es haben die Aufgabe, zur Vorbereitung<br />
gesetzlicher Regelungen <strong>und</strong> anderer im <strong>Landtag</strong> zu treffender Entscheidungen<br />
umfassende <strong>und</strong> bedeutsame Sachverhalte in einem Lebensbereich durch<br />
Sammlung <strong>und</strong> Auswertung von Material, Einholung von Gutachten sowie<br />
Anhörung von Sachverständigen <strong>und</strong> anderer Sachk<strong>und</strong>iger zu klären sowie<br />
dem <strong>Landtag</strong> darüber Bericht zu erstatten (§ 1 Enquete-Kommissions-Gesetz<br />
M-V).<br />
Sekretariat: Knud Winkelmann, Tel. 0385 / 525-1400, Fax 0385 / 525-1405<br />
112