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Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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g 10-kommission<br />

Die Arbeit dieser Kommission bezieht sich auf den Artikel 10 des Gr<strong>und</strong>gesetzes,<br />

in dem das Brief-, Post- <strong>und</strong> Fernmeldegeheimnis festgeschrieben ist.<br />

Beschränkungen dieses Gr<strong>und</strong>rechts in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> kann nur der<br />

Innenminister anordnen. Hält er eine solche Anordnung für erforderlich, muss er die<br />

G 10-Kommission des <strong>Landtag</strong>es im Voraus darüber informieren. Nur bei Gefahr im<br />

Verzug darf er den Vollzug bereits vor der Unterrichtung des Parlamentes anordnen.<br />

Bei Beschwerden gegen solche Anordnungen entscheidet die G 10-Kommission<br />

über die Zulässigkeit <strong>und</strong> Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen.<br />

Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt,<br />

muss der Innenminister unverzüglich aufheben.<br />

Fraktion Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder<br />

SPD Stefanie Drese Jochen Schulte<br />

CDU Michael Silkeit Wolf-Dieter Ringguth<br />

DIE LINKE Barbara Borchardt Peter Ritter<br />

BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN<br />

Fraktion Mitglieder<br />

SPD Dr. Norbert Nieszery<br />

Manfred Dachner<br />

CDU Wolf-Dieter Ringguth<br />

DIE LINKE Peter Ritter<br />

BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN<br />

114<br />

Johann-Georg Jaeger Jürgen Suhr<br />

Sekretariat: Werner Lang, Tel. 0385 / 525-1590, Fax 0385 / 525-1595<br />

gremium gemäß § 34 abs. 7 des gesetzes über die Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong><br />

ordnung in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> (Sog-gremium)<br />

Um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Personen abzuwehren, darf die<br />

Polizei auch technische Mittel zur Erhebung personenbezogener Daten in oder aus<br />

Wohnungen oder aus Vertrauensverhältnissen einsetzen, wenn dies zuvor durch<br />

eine richterliche Anordnung genehmigt wurde. Über die Zahl <strong>und</strong> Art solcher<br />

Einsätze hat das Innenministerium das SOG-Gremium des <strong>Landtag</strong>es jährlich zu<br />

informieren. Entsprechend unterrichtet das Justizministerium dieses Gremium<br />

über Maßnahmen, die auf der Gr<strong>und</strong>lage der Strafprozessordnung (§ 100c Abs. 1<br />

Nr. 3) erfolgten.<br />

Johannes Saalfeld<br />

Sekretariat: Werner Lang, Tel. 0385 / 525-1590, Fax 0385 / 525-1595

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