Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern
Abgeordnete und Gremien - Landtag Mecklenburg Vorpommern
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g 10-kommission<br />
Die Arbeit dieser Kommission bezieht sich auf den Artikel 10 des Gr<strong>und</strong>gesetzes,<br />
in dem das Brief-, Post- <strong>und</strong> Fernmeldegeheimnis festgeschrieben ist.<br />
Beschränkungen dieses Gr<strong>und</strong>rechts in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> kann nur der<br />
Innenminister anordnen. Hält er eine solche Anordnung für erforderlich, muss er die<br />
G 10-Kommission des <strong>Landtag</strong>es im Voraus darüber informieren. Nur bei Gefahr im<br />
Verzug darf er den Vollzug bereits vor der Unterrichtung des Parlamentes anordnen.<br />
Bei Beschwerden gegen solche Anordnungen entscheidet die G 10-Kommission<br />
über die Zulässigkeit <strong>und</strong> Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen.<br />
Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt,<br />
muss der Innenminister unverzüglich aufheben.<br />
Fraktion Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder<br />
SPD Stefanie Drese Jochen Schulte<br />
CDU Michael Silkeit Wolf-Dieter Ringguth<br />
DIE LINKE Barbara Borchardt Peter Ritter<br />
BÜNDNIS 90/<br />
DIE GRÜNEN<br />
Fraktion Mitglieder<br />
SPD Dr. Norbert Nieszery<br />
Manfred Dachner<br />
CDU Wolf-Dieter Ringguth<br />
DIE LINKE Peter Ritter<br />
BÜNDNIS 90/<br />
DIE GRÜNEN<br />
114<br />
Johann-Georg Jaeger Jürgen Suhr<br />
Sekretariat: Werner Lang, Tel. 0385 / 525-1590, Fax 0385 / 525-1595<br />
gremium gemäß § 34 abs. 7 des gesetzes über die Öffentliche Sicherheit <strong>und</strong><br />
ordnung in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> (Sog-gremium)<br />
Um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Personen abzuwehren, darf die<br />
Polizei auch technische Mittel zur Erhebung personenbezogener Daten in oder aus<br />
Wohnungen oder aus Vertrauensverhältnissen einsetzen, wenn dies zuvor durch<br />
eine richterliche Anordnung genehmigt wurde. Über die Zahl <strong>und</strong> Art solcher<br />
Einsätze hat das Innenministerium das SOG-Gremium des <strong>Landtag</strong>es jährlich zu<br />
informieren. Entsprechend unterrichtet das Justizministerium dieses Gremium<br />
über Maßnahmen, die auf der Gr<strong>und</strong>lage der Strafprozessordnung (§ 100c Abs. 1<br />
Nr. 3) erfolgten.<br />
Johannes Saalfeld<br />
Sekretariat: Werner Lang, Tel. 0385 / 525-1590, Fax 0385 / 525-1595