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Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...

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Universität Duisburg-Essen<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />

Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />

Zwecke der handelsrechtlichen htli h Rechnungslegung<br />

Ausschüttungsbemessung/Kapitalerhaltung<br />

h lt<br />

• Grundsätzlich darf an die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften nur der<br />

handelsrechtliche Gewinn ausgeschüttet werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG, § 57 AktG).<br />

• Gewinn bedeutet eine Mehrung <strong>des</strong> Reinvermögens.<br />

• Das Reinvermögen und die Reinvermögensmehrung werden vorsichtig ermittelt.<br />

Beispiele:<br />

• Die X-GmbH (Stammkapital in Höhe von 50.000 €) mit den Gesellschaftern X und Y<br />

erhält von der Z-Bank in der Periode 1 einen Kredit in Höhe von 1.000.000 €. Es<br />

handelt sich dabei um den einzigen Geschäftsvorfall der GmbH in der Periode 1. Ist<br />

es zulässig, dass die GmbH den Kredit an die Gesellschafter auszahlt?<br />

• Die X-GmbH erzielt in der Periode 2 einen Gewinn in Höhe von 50.000 €. In diesem<br />

Gewinn ist die Zinszahlung an die Z-Bank in Höhe von 100.000 € noch nicht<br />

berücksichtigt. Kann die X-GmbH an die Gesellschafter X und Y einen Gewinn in der<br />

Periode 2 ausschütten?<br />

© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 22

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