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Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...

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Universität Duisburg-Essen<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />

Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />

Ansatzvorschriften der Passivseite<br />

it<br />

In Ausnahmefällen ist der Ansatz von Rückstellungen ohne Außenverpflichtung<br />

(Aufwandsrückstellungen) vorgesehen:<br />

• Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, Nachholung innerhalb von<br />

drei Monaten im folgenden Geschäftsjahr und Rückstellungen für<br />

Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden (§ 249<br />

Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB: Passivierungspflicht)<br />

• Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, Nachholung im folgenden<br />

Geschäftsjahr innerhalb von vier bis zwölf Monaten (§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 S.<br />

3 HGB: Passivierungswahlrecht)<br />

• Weitere Aufwandsrückstellung z. B. für Großreparaturen (§ 249 Abs. 2 HGB:<br />

Passivierungswahlrecht)<br />

© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 53

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