Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...
Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...
Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Universität Duisburg-Essen<br />
<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />
Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />
Ansatzvorschriften der Aktivseite<br />
it<br />
Vermögen<br />
• Anlagevermögen: dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen<br />
(§ 247 Abs. 2 HGB)<br />
o abnutzbar: z. B. Maschinen, Gebäude<br />
o nicht abnutzbar: z. B. Grundstücke, Finanzanlagen<br />
• Umlaufvermögen: einmalige Verwendung durch Verbrauch/Veräußerung<br />
Differenzierung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ist abhängig von der<br />
• Eigenschaft der Vermögensgegenstände<br />
• betrieblichen Funktion der Vermögensgegenstände<br />
Beispiel: Die X-GmbH nutzt Maschinen zur Produktion, die Y-GmbH kauft Maschinen,<br />
um sie zu verkaufen. Handelt es sich um Anlage- oder Umlaufvermögen?<br />
Wichtig: Aktivierungsverbot für originäres immaterielles Anlagevermögen (§ 248 Abs. 2<br />
HGB)<br />
© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 38