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Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...

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Universität Duisburg-Essen<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />

Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />

Ansatzvorschriften der Aktivseite<br />

it<br />

Vermögen<br />

• Anlagevermögen: dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen<br />

(§ 247 Abs. 2 HGB)<br />

o abnutzbar: z. B. Maschinen, Gebäude<br />

o nicht abnutzbar: z. B. Grundstücke, Finanzanlagen<br />

• Umlaufvermögen: einmalige Verwendung durch Verbrauch/Veräußerung<br />

Differenzierung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ist abhängig von der<br />

• Eigenschaft der Vermögensgegenstände<br />

• betrieblichen Funktion der Vermögensgegenstände<br />

Beispiel: Die X-GmbH nutzt Maschinen zur Produktion, die Y-GmbH kauft Maschinen,<br />

um sie zu verkaufen. Handelt es sich um Anlage- oder Umlaufvermögen?<br />

Wichtig: Aktivierungsverbot für originäres immaterielles Anlagevermögen (§ 248 Abs. 2<br />

HGB)<br />

© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 38

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