Grundzüge des externen Rechnungswesens - Lehrstuhl für ...
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Universität Duisburg-Essen<br />
<strong>Lehrstuhl</strong> für Unternehmensbesteuerung<br />
Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel<br />
Ansatzvorschriften der Passivseite<br />
it<br />
Der Ausweis <strong>des</strong> Eigenkapitals it ist rechtsformabhängig II<br />
• Kapitalgesellschaften (§ 266 Abs. 3, § 268 Abs. 1, § 272 HGB) (vereinfacht):<br />
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Gezeichnetes Kapital: Stammkapital (GmbH), Grundkapital (AG)<br />
Kapitalrücklage: Zahlungen, die Gesellschafter über den Betrag <strong>des</strong><br />
gezeichneten Kapitals hinaus leisten, z. B. Agio<br />
Gewinnrücklagen (GmbH/AG): thesaurierte t Gewinne aus versteuertem<br />
t<br />
Gewinn: Gesetzliche Gewinnrücklagen (AG): § 150 Abs. 2 AktG,<br />
Satzungsmäßige Gewinnrücklagen (GmbH/AG), andere Gewinnrücklagen<br />
(GmbH, AG): § 29 GmbHG, § 58 Abs. 2 AktG<br />
Gewinnvortrag: Restgröße aus der Gewinnverwendung <strong>des</strong> Vorjahres/Verlustvortrag:<br />
Bilanzverlust <strong>des</strong> Vorjahres<br />
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Der Jahresabschluss wird ohne Berücksichtigung<br />
der Verwendung <strong>des</strong> Jahresergebnisses aufgestellt<br />
Bilanzgewinn/Bilanzverlust: Der Jahresabschluss wird unter teilweiser Verwen-<br />
dung <strong>des</strong> Jahresergebnisses aufgestellt<br />
© Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel/Essen/Stand: April 2008 56